Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 08.02.1980 - 6 W 4/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1980, 331
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.08.2004 - I ZB 6/04
"Mitwirkender Patentanwalt"; Höhe der Prozessgebühr im Revisionsverfahren vor dem …
Die Frage, ob dem im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof mitwirkenden Patentanwalt die 20/10 Prozeßgebühr nach § 11 Abs. 1 Satz 5 BRAGO oder nur eine 13/10 Gebühr nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO zusteht, war schon zur Geltung des alten Kostenrechts, das eine Begrenzung der Erstattung auf eine volle Gebühr vorsah, umstritten (für 20/10 Gebühr: OLG Düsseldorf GRUR 1978, 199 u. GRUR 1988, 761, 762; OLG Frankfurt GRUR 1988, 530; OLG Karlsruhe GRUR 1980, 331, 332; OLG Nürnberg Mitt. - OLG München, 30.01.2004 - 29 W 665/04
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten
2) Ist die Mitwirkung der Patentanwälte für das Revisionsverfahren für notwendig erachtet worden, so haben sie grundsätzlich Anspruch auf die 20/10-Gebühr, wie die ausschließlich beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte (so auch OLG Nürnberg Mitt 1994, 222; Mitt 1992, 29; OLG Düsseldorf Mitt. 1980, 40; GRUR 1978, 199; JurBüro 1988, 780; OLG Karlsruhe GRUR 1980, 331; OLG Frankfurt JurBüro GRUR 1988, 530; aA.Auch Patentanwälte können in Folge dieser Regelung an weniger Revisionsverfahren mitwirken und sind als Gehilfen der Rechtsanwälte ebenfalls mit Mehrarbeit belastet (vgl. OLG Karlsruhe GRUR 1980, 331).
- OLG Frankfurt, 30.05.2006 - 6 W 31/06
Patentanwaltskosten; consulente in marchi; ausländischer Patentanwalt
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 7.3.2005 - 6 W 216/04; vom 18.12.2003 - 6 W 175/03; ebenso OLG Koblenz GRUR-RR 02, 127; OLG Düsseldorf GRUR 88, 761;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., Rdz. 65 zu § 140 m.w.N. aus der Instanzrechtsprechung; a.A.: OLG Karlsruhe GRUR 80, 331) steht es - soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erstattung von Patentanwaltskosten (hier: § 140 III MarkenG) erfüllt sind - dem Patent- oder Markeninhaber frei, statt eines inländischen auch einen ausländischen Patentanwalt zu beauftragen.
- OLG München, 21.04.2004 - 29 W 1197/04
Kosten eines in Kennzeichenstreitsache im Revisionsverfahren mitwirkenden …
Auch Patentanwälte können in Folge dieser Regelung an weniger Revisionsverfahren mitwirken und sind als Gehilfen der Rechtsanwälte ebenfalls mit Mehrarbeit belastet (vgl. OLG Karlsruhe GRUR 1980, 331, 332). - OLG Köln, 15.03.2004 - 17 W 354/03
Anspruch auf Unterlassung geschäftlicher Werbung; Anspruch des Patentanwalts auf …
Rn. 11 Die gegenteilige, vom OLG Nürnberg (Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 1992, 29 und 1994, 222), vom OLG Düsseldorf (GRUR 1988, 199 und 761 sowie Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 1980, 40), vom OLG Karlsruhe (GRUR 1980, 331 = JurBüro 1980, 1413) und vom OLG Frankfurt (GRUR 1988, 530) sowie von Teilen der Literatur (…vgl. Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 140 Rn. 78 m.w.N.;… wohl auch: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 140 Rn. 43 m.w.N. in FN 39) vertretene Auffassung, wonach dem im Revisionsverfahren mitwirkenden Patentanwalt grundsätzlich die 20/10-Gebühr zugebilligt wird, wird vom Senat nicht geteilt. - OLG Nürnberg, 11.11.1991 - 3 W 3308/91 Für die Erstattung sind u.a. OLG Karlsruhe, GRUR 80, 331, OLG Düsseldorf, GRUR 78, 199 und GRUR 88, 761 sowie OLG Frankfurt/Main, GRUR 88, 530, das ausdrücklich die von ihm bisher vertretene Gegenmeinung (WRP 78, 63) aufgegeben hat.
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Rechtsprechung
| BPatG, 26.10.1979 - 3 Ni 11/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1980, 331
Wird zitiert von ... (5)
- BPatG, 19.03.2013 - 27 W (pat) 34/11 Nachdem die Rechtsprechung des BPatG zum Gegenstandswert nicht einheitlich ist, bietet sich eine Klärung über die gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i.V.m. § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zugelassene Rechtsbeschwerde an (BPatG Beschl. v. 21.2.2011 - 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir a.A. BPatG BlPMZ 2012, 421 (423); BPatGE 22, 129 (130);… Ströbele /Hacker a.a.O. Rn. 24).
- BPatG, 23.07.2013 - 27 W (pat) 109/11
Markenbeschwerdeverfahren - "Gegenstandswert und Kosten" - zur Kostenauferlegung …
Rn. 35 Nachdem die Rechtsprechung der Senate des Bundespatentgerichts zum Gegenstandswert nicht einheitlich ist, bietet sich eine Klärung über die gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i.V.m. § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zugelassene Rechtsbeschwerde an (BPatG Beschl. v. 21.2.2011 - 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; a.A. BPatG BlPMZ 2012, 421 (423); BPatGE 22, 129 (130);… Ströbele/Hacker a.a.O. Rn. 24). - BPatG, 06.10.2008 - 2 Ni 1/01 Für anwendbar wurde jedoch eine Gegenvorstellung erachtet, die in Anwendung des § 10 Abs. 3 Satz 3 BRAGebO innerhalb von 2 Wochen eingelegt werden musste (vgl. BPatGE 22, 129).
- BPatG, 05.06.2000 - 2 Ni 10/96 Trotz seiner grundsätzlicher Unanfechtbarkeit (§ 99 Abs. 2 PatG) ist im patentgerichtlichen Verfahren ein nach § 10 Abs. 1 BRAGO ergangener Wertfestsetzungsbeschluß zwar nach h.M. im Wege der Gegenvorstellung überprüfbar, falls dies fristgerecht innerhalb von 2 Wochen (BPatG GRUR 1980, 331) beantragt wird.
- BPatG, 28.10.2002 - 3 Ni 33/00 1) Auch wenn nach § 99 Abs. 2 PatG eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundespatentgerichts, mit dem auf Antrag nach § 10 BRAGebO der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit festgesetzt wird, nicht vorgesehen ist, wird in ständiger Rechtsprechung eine Gegenvorstellung gegen solche Beschlüsse grundsätzlich als zulässig erachtet, da jegliche Entscheidung eines Gerichts überprüfbar sein muß (…Schulte, PatG, 6. Aufl., § 84, Rdnr 63 f; BPatGE 22, 129; 33, 4).
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