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Rechtsprechung
   EuGH, 10.05.2001 - C-258/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4376
EuGH, 10.05.2001 - C-258/99 (https://dejure.org/2001,4376)
EuGH, Entscheidung vom 10.05.2001 - C-258/99 (https://dejure.org/2001,4376)
EuGH, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - C-258/99 (https://dejure.org/2001,4376)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG) Nr. 1610/96 - Pflanzenschutzmittel - Ergänzendes Schutzzertifikat

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1610/96/EWG Art. 1; ; Verordnung Nr. 1610/96/EWG Art. 3

  • Europäischer Gerichtshof

    BASF

    "Verordnung (EG) Nr. 1610/96 - Pflanzenschutzmittel - Ergänzendes Schutzzertifikat"

  • EU-Kommission PDF

    BASF

    Verordnung Nr. 1610/96 des Parlaments und des Rates, Artikel 3
    1. Rechtsangleichung - Einheitliche Rechtsvorschriften - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Patentrecht - Ergänzendes Schutzzertifikat für Pflanzenschutzmittel - Voraussetzungen für die Erteilung - Erteilung einer ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen des ...

  • EU-Kommission

    BASF

  • Wolters Kluwer

    Ersuchen um Vorabentscheidung über Auslegung von Artikeln über Schaffung eines ergänzendes Schutzzertifikates für Chloridazon durch die BASF AG; Genehmigungserfordernis für das Inverkehrbringen eines neuen Pflanzenschutzmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsangleichung - Einheitliche Rechtsvorschriften - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Patentrecht - Ergänzendes Schutzzertifikat für Pflanzenschutzmittel - Voraussetzungen für die Erteilung - Erteilung einer ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Arrondissementsrechtbank Den Haag - Auslegung der Verordnung Nr. 1610/96 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel - Begriff des geschützten "Erzeugnisses" ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2001, 573
  • GRUR Int. 2001, 754
  • DVBl 2001, 1159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009 …

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1610/96 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel sind allerdings Erzeugnisse, die sich nur durch das Anteilsverhältnis zwischen der wirksamen chemischen Verbindung und einer in ihnen enthaltenen Verunreinigung unterscheiden, als ein und dasselbe Erzeugnis anzusehen (EuGH, Urt. v. 10.5. 2001 - C-258/99, Slg. 2001, 3643 = GRUR Int. 2001, 754 Tz. 29 - BASF/Bureau voor de Industriële Eigendom [Chloridazon]).

    Für die Frage, ob ein neues Erzeugnis vorliegt, ist nicht erheblich, ob für das Inverkehrbringen eines Produkts mit diesem Erzeugnis als Wirkstoff eine erneute Genehmigung erforderlich ist (EuGH, aaO, GRUR Int. 2001, 754 Tz. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2018 - C-443/17

    Abraxis Bioscience - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arzneimittel - Ergänzendes …

    So hat er im Urteil BASF{FN-VERWEIS:22} zunächst einmal festgestellt, dass der in Art. 3 der Verordnung Nr. 1610/96 verwendete Begriff "Erzeugnis" dem in Art. 1 Nr. 8 dieser Verordnung definierten Begriff "Erzeugnis" entspricht.

    {FN:22} Urteil vom 10. Mai 2001 (C-258/99, EU:C:2001:261, Rn. 24).

    {FN:23} Urteil vom 10. Mai 2001, BASF (C-258/99, EU:C:2001:261, Rn. 10 und Rn. 27 bis 29).

    {FN:24} Urteil vom 10. Mai 2001, BASF (C-258/99, EU:C:2001:261, Rn. 36 und 37).

    {FN:48} Urteil vom 10. Mai 2001 (C-258/99, EU:C:2001:261).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-673/18

    Santen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arzneispezialitäten - Ergänzendes …

    Eine solche - theoretisch mögliche - Übertragung würde zum einen den Anwendungsbereich einer Auslegung von Art. 3 Buchst. d der Verordnung Nr. 469/2009 erweitern, die dem Wortlaut dieser Bestimmung Gewalt antut, und zum anderen der vom Gerichtshof im Urteil BASF{FN-VERWEIS:65}, was die Verfahrenspatente betrifft, und im Urteil MIT, was die Zusammensetzungspatente betrifft, vertretenen Auffassung widersprechen{FN-VERWEIS:66}.

    {FN:46} Es gibt nämlich keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Begriff "Erzeugnis" in Art. 1 der Verordnung Nr. 469/2009 von dem Begriff "Erzeugnis" in Art. 3 dieser Verordnung unterscheidet (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Mai 2001, BASF, C-258/99, EU:C:2001:261, Rn. 24).

    Dasselbe gilt für das Urteil vom 10. Mai 2001, BASF (C-258/99, EU:C:2001:261, Rn. 28), in dem Art. 3 Buchst. d der Verordnung Nr. 1610/96 ausgelegt wird, der in den Schlussanträgen von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Abraxis Bioscience (C-443/17, EU:C:2018:1020, Nr. 31) als Präzedenzfall gegen die im Urteil Neurim vertretene Auslegung angeführt wird.

    Zwar hat der Gerichtshof im Urteil BASF festgestellt, dass ein neues Pflanzenschutzmittel, das sich von einem durch eine frühere Verkehrsgenehmigung abgedeckten Pflanzenschutzmittel nur durch das Anteilsverhältnis zwischen dem Wirkstoff und den Verunreinigungen unterscheide, wobei sich dieses Verhältnis aus der Anwendung eines Verfahrens ergebe, das durch das Grundpatent abgedeckt sei, auf das sich die ESZ-Anmeldung stütze, kein neues "Erzeugnis" im Sinne dieser Bestimmung darstelle und dass diese daher der Erteilung des auf der Grundlage dieses Grundpatents angemeldeten ESZ aus dem Grund entgegenstehe, dass die Genehmigung für das Inverkehrbringen des neuen Pflanzenschutzmittels nicht die erste für das fragliche Erzeugnis sei.

    {FN:65} Urteil vom 10. Mai 2001 (C-258/99, EU:C:2001:261, Rn. 28).

  • EuGH, 12.12.2013 - C-443/12

    Actavis Group PTC und Actavis UK - Humanarzneimittel - Ergänzendes …

    Rn. 42 Bei einer solchen Fallgestaltung ist es nach Art. 3 Buchst. c der Verordnung Nr. 469/2009 also unzulässig, dem Patentinhaber aufgrund ein und desselben Patents mehrere ergänzende Schutzzertifikate in Bezug auf Irbesartan zu erteilen, da diese in Wirklichkeit ganz oder teilweise in Zusammenhang mit demselben Erzeugnis stünden (vgl. in diesem Sinne zu Pflanzenschutzmitteln Urteil vom 10. Mai 2001, BASF, C-258/99, Slg. 2001, I-3643, Randnrn.
  • BPatG, 29.03.2011 - 3 Ni 22/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - ergänzendes Schutzzertifikat für ein …

    Rn. 40 2. Wann leistet ein Bestandteil eines Stoffgemischs keinen oder allenfalls einen so geringen Beitrag zur Wirkung eines Arzneimittels, dass er als "kaum wirksam und demgemäß als Verunreinigung" i. S. d. Urteils des EuGH "Chloridazon" (C-258/99, Rn. 9) zu betrachten ist? Ist das R-Enantiomer eines Razemats eine solche kaum wirksame Verunreinigung, wenn in der klinischen Praxis das S-Enantiomer regelmäßig halb so hoch dosiert wird wie das Razemat?".

    Erzeugnisse, die sich lediglich durch das Anteilsverhältnis zwischen der wirksamen chemischen Verbindung und einer in ihnen enthaltenen Verunreinigung unterscheiden, sind als ein und dasselbe Erzeugnis anzusehen (vgl. EuGH, GRUR Int. 2001, 754, Rdn. 29 - Chloridazon).

    Rn. 64 Für die Beurteilung der Frage, ob ein neues Erzeugnis i. S. d. AMVO vorliegt, ist es generell auch unerheblich, ob für das Inverkehrbringen eines Produkts mit dem fraglichen Erzeugnis als Wirkstoff eine erneute Genehmigung erforderlich ist oder nicht (vgl. EuGH, GRUR Int. 2001, 754, Rdn. 31 - Chloridazon;… BGH GRUR 2010, 123, Rdn. 74 - Escitalopram).

  • BPatG, 11.11.2008 - 3 Ni 37/07
    Es kann deshalb dahin gestellt bleiben, ob die in der EuGH-Entscheidung "Chloridazon" (vgl. GRUR Int. 2001, 754) genannten Gründe ebenfalls zutreffen.
  • EuGH, 19.06.2014 - C-11/13

    Bayer CropScience - Vorabentscheidungsersuchen - Patentrecht - …

    Allerdings könnte einer solchen Auslegung die Rechtsprechung aus dem Urteil BASF (C-258/99, EU:C:2001:261, Rn. 31) entgegenstehen, in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass die Zulassung nicht zu den Kriterien gehöre, die in der Verordnung Nr. 1610/96 für die Definition des Begriffs "Erzeugnis" aufgestellt würden.
  • BPatG, 11.12.2007 - 3 Ni 59/05
    Insoweit wird auf die vom Senat bereits in der mündlichen Verhandlung erwähnte "Chloridazon"-Entscheidung (EuGH GRUR Int. 2001, 754, insbes.
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2011 - C-195/09

    Synthon - Verordnung Nr. 1768/92 - Ergänzendes Schutzzertifikat - Bedingungen für …

    Im Übrigen verlangt auch die Verordnung in Art. 13, wonach die Laufzeit des Zertifikats zum Zeitpunkt der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft beginnt, nicht, dass das betreffende Erzeugnis zum Zeitpunkt der Erteilung dieser Genehmigung durch ein Patent geschützt oder dass dafür ein Patent angemeldet sein muss (dies war z. B. nicht der Fall in der Rechtssache BASF betreffend die Auslegung der Verordnung [EG] Nr. 1610/96 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel, vgl. Urteil vom 10. Mai 2001 [C-258/99, Slg. 2001, I-3643]).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-229/09

    Hogan Lovells International - Verordnung EG Nr. 1610/96 - Art. 3 - Bedingungen …

    {FN:26} - Vgl. dazu Urteil vom 10. Mai 2001, BASF (C-258/99, Slg. 2001, I-3643).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2013 - C-484/12

    Georgetown University - Humanarzneimittel - Verordnung (EG) Nr. 469/2009 - Art. 3 …

  • BPatG, 26.09.2002 - 3 Ni 15/01
  • BPatG, 15.05.2007 - 3 Ni 5/05
  • BPatG, 20.04.2005 - 3 Ni 29/04
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