Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 23.03.2011

Rechtsprechung
   OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10   

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OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10 (https://dejure.org/2011,1131)
OLG München, Entscheidung vom 10.02.2011 - 29 U 2749/10 (https://dejure.org/2011,1131)
OLG München, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 29 U 2749/10 (https://dejure.org/2011,1131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachvergütungsanspruch bei untergeordneten urheberrechtlichen Beiwerken: Anwendung eines Fairnessausgleichs im Zusammenhang mit dem Vorspann zur Tatort-Fernsehserie; Berücksichtigung der Branchenüblichkeit bei Prüfung eines Urheberbenennungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Urhebers eines Teils des Gesamtwerks auf Nachvergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Urhebers eines Teils des Gesamtwerks auf Nachvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 32a UrhG
    Zur Frage der angemessenen nachträglichen Beteiligung des Urhebers an der Werksauswertung / Der sog. "Fairnessparagraph” § 32a UrhG

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Urheberin des »Tatort«-Vorspannes nicht zur Nachvergütung berechtigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tatort - Ein Vorspann seit 40 Jahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Tatort"-Vorspann

  • archive.org (Pressemitteilung)

    "Tatort"-Vorspann

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Fairnessausgleich: Keine urheberrechtliche Nachvergütungspflicht für Tatort-Vorspann

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Grafikerin fordert Nachschlag für "Tatort"-Vorspann - OLG: Ein Beitrag nur zum Vorspann einer Krimiserie ist von "untergeordneter Bedeutung"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Nachvergütungsanspruch für Urheberin von "Tatort"-Vorspann

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberin des "Tatort"-Vorspanns hat keinen Nachvergütungsanspruch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Nachvergütungspflicht der ARD gegenüber Urheberin von "Tatort"-Vorspann

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Tatort-Vorspann: Urheberin hat nach dem großen Erfolg der Fernsehreihe keinen Anspruch auf Nachvergütung

  • wkblog.de (Zusammenfassung)

    Tatort OLG München

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Keine Nachvergütung für die Schöpferin des "Tatort"-Vorspanns

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Keine Nachvergütung für Schöpferin des Tatort-Vorspanns

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nachschlag bitte - der Bestsellerparagraph des Urhebergesetzes

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Nachvergütung für lukrativen Tatort-Vorspann

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Rechtsstreit um den Tatort-Vorspann

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreit um den "Tatort"-Vorspann entschieden

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Kein Urheberbenennungsrecht für Tatort-Vorspann

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Urheberin des "Tatort"-Vorspanns hat keinen Anspruch auf Nachvergütung - „Tatort“-Vorspann hat innerhalb des Gesamtwerks der „Tatort“-Krimis lediglich kennzeichnende Funktion

  • urheberrecht.org (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    »Tatort«-Vorspann: OLG München entscheidet im Februar über urheberrechtlichen Nachvergütungsanspruch

  • nordbayern.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.01.2011)

    "Tatort"-Vorspann vor Gericht

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.01.2011)

    Streit um "Tatort"-Vorspann

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Tatort"-Vorspann: Kult allein garantiert noch keinen Geldsegen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 245
  • ZUM 2011, 422
  • afp 2011, 191
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 245/98

    Kinderhörspiele; Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Beteiligung

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    Gemäß § 132 Abs. 3 Sätze 1 und 2 UrhG ist diese Vorschrift auf Verträge und sonstige Sachverhalte, die bis 28. März 2002 geschlossen worden oder entstanden sind, weiter anzuwenden; auf danach entstandene Sachverhalte ist die entsprechende Regelung des § 32a UrhG anzuwenden, die - anders als § 36 UrhG a.F. (vgl. dazu BGH GRUR 2002, 153, 154 -Kinderhörspiele mwN.; GRUR 1991, 901, 902 - Horoskop-Kalender) - für den Anspruch auf Vertragsanpassung nicht voraussetzt, dass die Höhe der Erträge unerwartet war (vgl. § 32a Abs. 1 Satz 2 UrhG).

    Dies gilt insbesondere, da "Die Grundstruktur des bisher geltenden § 36 Abs. 1 ... beibehalten [wird], so dass insoweit auf die vorhandene Rechtsprechung (zuletzt: BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - I ZR 245/98 - Kinderhörspiele) und Literatur zurückgegriffen werden kann ..." (vgl. BT-Drucks. 14/8058, S. 19; s. auch Schricker/Haedicke aaO,, § 32a Rn. 1).

    Der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 36 UrhG a.F. (GRUR 2002, 602, 603 f. - Musikfragmente; GRUR 2002, 153, 155 - Kinderhörspiele) vermag der Senat Gegenteiliges nicht zu entnehmen.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil "Kinderhörspiele" (GRUR 2002, 153, 155) festgestellt, dass ein grobes Missverhältnis zwischen den Erträgnissen je nach Sachlage des Einzelfalles zu verneinen sei, wenn der Urheber nur einen untergeordneten Beitrag zum Gesamtwerk geleistet hat.

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    Bestehen auf Grund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 1 UrhG (oder § 36 UrhG a. F.), so kann der Urheber Auskunft und gegebenenfalls Rechnungslegung verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. BGH GRUR 2002, 602, 603 - Musikfragmente; Schricker/Haedicke in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl. 2010, § 32a Rn. 26; Schulze, aaO., § 32a Rn. 63).

    Der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 36 UrhG a.F. (GRUR 2002, 602, 603 f. - Musikfragmente; GRUR 2002, 153, 155 - Kinderhörspiele) vermag der Senat Gegenteiliges nicht zu entnehmen.

    In der Entscheidung "Musikfragmente" (GRUR 2002, 602, 603) hat der Bundesgerichtshof nochmals ausgeführt, dass solche untergeordneten Beiträge zur Unanwendbarkeit des § 36 UrhG a.F. führten.

  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 3/92

    "Namensnennungsrecht des Architekten"; Einschränkung des Rechts auf Anbringung

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    aa) Ein (Mit-)Urheber hat nach § 13 Satz 2 UrhG grundsätzlich einen Anspruch darauf, bei jeder Verwertung seines Werks auch als solcher benannt zu werden (vgl. BGH GRUR 1972, 713, 714 - Im Rhythmus der Jahrhunderte; GRUR 1995, 671, 672 - Namensnennungsrecht des Architekten; Schulze aaO., § 13 Rn. 8 mwN.; Dreyer in HK-UrhR, 2004, § 13 Rn. 21).

    Nach den Umständen des konkreten Falles ist davon auszugehen, dass die Klägerin, die ihren Angaben zufolge (vgl. Klageschrift vom 18. Juni 2009, S. 6) in der Vergangenheit an zahlreichen in- und ausländischen Filmproduktionen mitgewirkt und die ein Fehlen der Urheberbenennung über viele Jahre hinweg gegenüber den Beklagten nicht gerügt hat, sich stillschweigend mit der von den Beklagten in zahlreichen Fällen praktizierten Vorgehensweise, den Urheber des Vorspanns einer Fernsehserie nicht zu benennen, einverstanden erklärt hat (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 671, 673 - Urheberbenennungsrecht des Architekten).

  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90

    Horoskop-Kalender

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    Auf die Frage, inwieweit ein rahmenbegleitendes Werk zum Erfolg des Hauptwerks beitrage, komme es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1991, 901, 902 - Horoskopkalender) nicht an.

    Gemäß § 132 Abs. 3 Sätze 1 und 2 UrhG ist diese Vorschrift auf Verträge und sonstige Sachverhalte, die bis 28. März 2002 geschlossen worden oder entstanden sind, weiter anzuwenden; auf danach entstandene Sachverhalte ist die entsprechende Regelung des § 32a UrhG anzuwenden, die - anders als § 36 UrhG a.F. (vgl. dazu BGH GRUR 2002, 153, 154 -Kinderhörspiele mwN.; GRUR 1991, 901, 902 - Horoskop-Kalender) - für den Anspruch auf Vertragsanpassung nicht voraussetzt, dass die Höhe der Erträge unerwartet war (vgl. § 32a Abs. 1 Satz 2 UrhG).

  • OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02

    Zum Rückruf des Verzichts auf Urheberbenennung sowie zum Umfang der Pflicht eines

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    Hierauf kann er verzichten (vgl. Senat, ZUM 2003, 964, 967 - Pumuckl).
  • BGH, 28.04.1972 - I ZR 108/70

    Im Auftrag der Bundeswehr hergestellter Informationsfilm über die Geschichte der

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    aa) Ein (Mit-)Urheber hat nach § 13 Satz 2 UrhG grundsätzlich einen Anspruch darauf, bei jeder Verwertung seines Werks auch als solcher benannt zu werden (vgl. BGH GRUR 1972, 713, 714 - Im Rhythmus der Jahrhunderte; GRUR 1995, 671, 672 - Namensnennungsrecht des Architekten; Schulze aaO., § 13 Rn. 8 mwN.; Dreyer in HK-UrhR, 2004, § 13 Rn. 21).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil "Talking to Addison" (GRUR 2009, 1148, 1150 f.) ausgeführt, dass "Buy Out"-Vergütungen in der Regel, da unredlich und dem urheberrechtlichen Beteiligungsgrundsatz nicht entsprechend, unangemessen seien.
  • OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09

    Beteiligung des Urhebers an Werknutzungen: Auskunftsanspruch des Urhebers gegen

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    Dies habe der Senat in seinem Urteil vom 17. Juni 2010, 29 U 3312/09 - "Das Boot" entschieden.
  • OLG München, 20.12.2007 - 29 U 5512/06

    Übertragung eines Werks in eine andere Werkgattung als schutzfähige Bearbeitung

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    Dass in der dem Streitfall zugrunde liegenden Fallkonstellation die Auskunftsverpflichtung zeitlich unbeschränkt sei, habe der Senat ebenfalls bereits entschieden (ZUM-RD 2008, 131 - Pumuckl-Illustrationen II).
  • OLG Naumburg, 07.04.2005 - 10 U 7/04

    Keine Vertragsanpassung nach § 32a UrhG bei nachrangiger Bedeutung

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    Bei dieser Sachlage ist im Streitfall eine Nachvergütungspflicht des Werknutzers nach § 32a UrhG nicht angezeigt (so auch OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 82, 84 zur Frage des Beitrags eines Firmenlogos am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens).
  • KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09

    Der Bulle von Tölz - Auskunftsrecht eines Drehbuchautors

  • KG, 28.03.2012 - 24 U 81/11

    Dokumentaraufnahmen - Urheberrechtsverletzung: Schutzfähigkeit dokumentarischer

    Denn je länger der Gläubiger untätig bleibt, obwohl eine Geltendmachung seiner Rechte zu erwarten wäre, desto mehr wird der Schuldner in seinem Vertrauen schutzwürdig, der Gläubiger werde ihn nicht mehr in Anspruch nehmen ( BGH, GRUR 2001, 323 = BGHZ 146, 217 - Temperaturwächter - Rdnr. 43 nach juris zum Kennzeichenrecht; OLG München GRUR-RR 2011, 245 - Tatort-Vorspann - Rdnr. 112 nach juris).
  • LG Kassel, 27.05.2021 - 10 O 2109/20
    Dann kann er erst Recht auf die Urheberbezeichnung durch Endnutzer verzichten (vgl. Amtl. Begr. BT-Drucks. IV/270, 44; BGH GRUR 1963, 40, 42 - Straßen - gestern und morgen; GRUR 1972, 713, 715 - Im Rhythmus der Jahrhunderte; OLG München, GRUR-RR 2011, 245, 248; GRUR-RR 2004, 36).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14

    Zum Urheberbenennungsanspruch bei Schaffung eines Landeswappen; Bindung des Erben

    Angesichts der Auswertung des Landeswappens ohne Urheberbenennung über mehr als 60 Jahre musste der Antragsgegner nicht mehr damit rechnen, dass A oder seine Erbin noch ein Urheberbenennungsrecht gelten machen würden (vgl. auch OLG München, ZUM 2011, 422 - Tatort - Vorspann).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1927
OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09 (https://dejure.org/2011,1927)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.03.2011 - 6 U 66/09 (https://dejure.org/2011,1927)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. März 2011 - 6 U 66/09 (https://dejure.org/2011,1927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine vorvertragliche Einigung; Zulässigkeit der Veräußerung von standard-essentiellen Schutzrechten

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Kein Lizenzvertrag zwischen Nokia und Bosch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Essentielle Mobilfunk-Patente

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Vorvertrag und die essentialia negotii

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Standard-essentiellen Schutzrechte, FRAND-Grundsätze

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Lizenzvertrag zwischen Nokia und Bosch

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 245 (Ls.)
  • MMR 2011, 469
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Düsseldorf, 13.02.2007 - 4a O 124/05
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Da für die zutreffende Ermittlung des Entgelts, das für standardessentielle Patente gefordert werden kann, auch die Belastung mit Lizenzgebühren für andere Schutzrechte eine Rolle spielen kann, die der Lizenzsuchende benötigt, um Produkte nach dem Standard herstellen zu können (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 13.02.2007 - 4a O 124/05, Juris-Rn. 71), hätte die Klägerin auch diese Belastung darzulegen.

    So hätte die Klägerin zumindest darzulegen, welche Umsätze sie mit Produkten nach dem einschlägigen Standard erzielt hat, mit welchen Umsätzen bis zum Ende der Laufzeiten der Schutzrechte zu rechnen ist und welche Belastungen ihr daraus entstehen, dass sie an Dritte Lizenzgebühren für weitere standardessentielle Schutzrechte zu leisten hat (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 13.02.2007 - 4a O 124/05, Juris-Rn. 71).

    Selbst wenn es eine solche feste Obergrenze nicht geben sollte, kann bei der Bestimmung eines Lizenzentgelts nach FRAND-Grundsätzen jedenfalls eine anderweitige Belastung mit Lizenzgebühren wegen der Notwendigkeit der Inanspruchnahme weiterer standardessentieller Schutzrechte von Belang sein (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 13.02.2007 - 4a O 124/05, Juris-Rn. 71).

  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05

    Rechtsfolgen eines Vorvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Auch wenn sich die Parteien über vertragswesentliche Punkte noch nicht einig sind, können sie sich im Wege des Vorvertrags binden, wenn sie der Auffassung sind, es werde ihnen gelingen, über die noch offenen Punkte eine Einigung zu erreichen (BGH NJW 2006, 2843).

    Erforderlich ist vielmehr, dass besondere Gründe vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Parteien ohne das Zustandekommen eines Hauptvertrags übereinstimmend schon eine vertragliche Bindung wollen, die sie zum Abschluss eines künftigen Vertrags verpflichtet (BGH LM ZPO § 256 Nr. 40, BGH WM 1973, 67; BGH NJW 2006, 2843).

    Denn auch in diesem Fall könnte die Berufung nur Erfolg haben, wenn der Senat feststellen könnte, dass eines der von den Beklagten in der Form von Haupt- und Hilfsanträgen unterbreiteten Angebote den Vereinbarungen des behaupteten Vorvertrags entspricht (vgl. BGH NJW 2006, 2843, 2845).

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Maßgeblich ist vielmehr, dass die Benutzung dieser technischen Lehre nicht durch eine andere technische Gestaltung substituierbar ist (BGHZ 160, 67 - Standard-Spundfass).

    Ob eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist, richtet sich nach Art und Ausmaß der unterschiedlichen Behandlung und danach, ob die relative Schlechterstellung eines Unternehmens gegenüber einem anderen als wettbewerbskonformer Interessenausgleich erscheint oder auf Willkür oder sachfremden Erwägungen beruht (BGHZ 160, 67 - Standard-Spundfass, vgl. auch EuG, Slg. 2007, II 3601, Tz. 811 - Microsoft).

  • BGH, 13.12.2002 - V ZR 359/01

    Anforderungen an die Darlegung schlüssigen Klagevorbringens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit sie für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind (z.B. BGH NJW-RR 1998, 1409; NJW-RR 2003, 491; NJW 2005, 2170; NJW-RR 2007, 1483).

    Allerdings richtet sich die Umfang der Darlegungslast auch nach der Einlassung des Gegners (BGH NJW-RR 2003, 491, NJW 2005, 2170).

  • BGH, 23.11.1972 - II ZR 126/70

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Erforderlich ist vielmehr, dass besondere Gründe vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Parteien ohne das Zustandekommen eines Hauptvertrags übereinstimmend schon eine vertragliche Bindung wollen, die sie zum Abschluss eines künftigen Vertrags verpflichtet (BGH LM ZPO § 256 Nr. 40, BGH WM 1973, 67; BGH NJW 2006, 2843).

    Das schließt es aus, einen Vorvertrag schon deshalb anzunehmen, weil die Verhandlungen der Parteien über den Abschluss des Hauptvertrags - zunächst - gescheitert sind (BGH WM 1973, 67).

  • BGH, 03.06.1958 - I ZR 83/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Für eine solche vorvertragliche Einigung genügt es, wenn der Inhalt des Hauptvertrags, zu dessen Abschluss sich die Parteien verpflichten, bestimmbar ist (RG JW 1938, 2740, 2743, BGH LM BGB § 705 Nr. 3, BGH GRUR 1958, 564, 566 - Baustützen; BGH NJW-RR 1993, 139, 140).

    Ferner kommt der Abschluss eines Vorvertrags über den Abschluss eines Lizenzvertrags in Betracht, wenn die Parteien sich zwar über den Gegenstand der Lizenzvereinbarung, nicht aber über die Höhe der Lizenzgebühr einig sind und ihren Bindungswillen, etwa durch eine Abschlagszahlung auf die Lizenzgebühren, zum Ausdruck bringen (BGH GRUR 1958, 564, 565 - Baustützen).

  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Benutzt der Verletzer Drittrechte mit, kann sich das lizenzmindernd auswirken, wenn dadurch eine Wertsteigerung eingetreten ist (Vgl. BGH GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II, BGH GRUR 1982, 301, 302 - Kunststoffhohlprofil II).
  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Benutzt der Verletzer Drittrechte mit, kann sich das lizenzmindernd auswirken, wenn dadurch eine Wertsteigerung eingetreten ist (Vgl. BGH GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II, BGH GRUR 1982, 301, 302 - Kunststoffhohlprofil II).
  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Mit diesen Anträgen könnte sie daher nur dann Erfolg haben, wenn sich ergäbe, dass die Beklagte aus kartellrechtlichen Gründen gehindert wäre, diese Angebote abzulehnen, weil sie mehr verlangt, als die Klägerin ihr nach diesen Anträgen zu gewähren bereit ist (vgl. BGHZ 180, 312, Rz. 29f. - Orange-Book-Standard).
  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Da die Klägerin behauptet, sie werde kartellrechtlich behindert bzw. diskriminiert, liegt die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Umstände, aus denen sich ergeben soll, dass die Beklagte Normadressatin ist, bei ihr (BGHZ 96, 337 - Abwehrblatt II, BGH WuW/E DE-R 481 - Designer-Polstermöbel, Senat, WuW/E OLG 4619).
  • BGH, 02.04.2007 - II ZR 325/05

    Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats wegen Ausschlusses des Stimmrechts eines

  • BGH, 13.07.1998 - II ZR 131/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

  • BGH, 20.09.1989 - VIII ZR 143/88

    Mindestanforderungen an Inhalt und Bestimmtheit eines

  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 173/90

    Umfang der Bindung an einen auf Abschluß eines gewerblichen Mietvertrages

  • LG Mannheim, 07.04.2009 - 2 O 1/07

    Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu einem Vertragsangebot zwecks Abschluss

  • LG Bonn, 14.03.2008 - 7 O 356/07

    Pflichtteilsanspruch eines Hoferben bzgl. Übersteigen des Werts des Grundbesitzes

  • LG Wuppertal, 25.11.2010 - 7 O 181/08
  • LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10

    Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des

    den Rechtsstreit bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim OLG Karlsruhe anhängigen Berufungsverfahren 6 U 66/09 (zum Urteil des Landgerichts Mannheim im Verfahren 2 O 1/07) auszusetzen.

    Der Klägerin fehle das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage, weil sie in dem beim Oberlandesgericht Karlsruhe anhängigen Rechtsstreit Az.: 6 U 66/09 als Nebenintervenientin behaupte, Vertragspartner eines Lizenzvertrages mit den Beklagten zu sein, der unter anderem auch das Klagepatent bzw. dessen Stammpatent und verbundene Schutzrechte zum Gegensand habe.

    Der Rechtsstreit war auch nicht im Hinblick auf das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 6 U 66/09) auszusetzen, der zwischen der B GmbH und der Beklagten zu 1) über die Frage des Abschlusses eines Vorvertrages zwischen den dortigen Parteien geführt wird und für den hiesigen Rechtsstreit nicht vorgreiflich ist (vgl. oben bei II.1.c).

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 17/17

    Kartellrechtsfragen bei standardessentiellen Patenten

    102 AEUV kann eine allgemeine Verpflichtung zur Meistbegünstigung nicht entnommen werden (OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.03.2011, Az.: 6 U 66/09, Rn. 166 - FRAND-Grundsätze, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung

    Grundsätzlich ist der Patentinhaber frei, seine - auch standardessentiellen - Patente zu verwerten, ggf. also auch an Dritte zu veräußern und zu übertragen (so auch schon: OLG Karlsruhe, MMR 2011, 469, 471).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
    Grundsätzlich ist der Patentinhaber frei, seine - auch standardessentiellen - Patente zu verwerten, ggf. also auch an Dritte zu veräußern und zu übertragen (so auch schon: OLG Karlsruhe, MMR 2011, 469, 471).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 122/14

    Bereits bloße Bewerbung eines Produkts im Internet mit Links zum Konzern ist

    Grundsätzlich ist der Patentinhaber frei, seine - auch standardessentiellen - Patente zu verwerten, ggf. also auch an Dritte zu veräußern und zu übertragen (so auch schon: OLG Karlsruhe, MMR 2011, 469, 471).
  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10

    Anspruch des Inhabers des europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff

    Die Klägerin habe sich in der mündlichen Verhandlung am 9. Februar 2010 in dem Parallelverfahren 6 U 66/09 vor dem OLG Karlsruhe selbst für einen bindenden Übergang von Fs FRAND-Verpflichtungserklärung auf sie, die Klägerin, ausgesprochen.
  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

    102 AEUV kann eine allgemeine Verpflichtung zur Meistbegünstigung nicht entnommen werden (OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.03.2011, Az.: 6 U 66/09, Rn. 166 - FRAND-Grundsätze, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.2014 - 6 U 29/11

    Europäisches Patent: Berücksichtigung der Patenthistorie im Verletzungsprozess,

    den Rechtsstreit bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim OLG Karlsruhe anhängigen Berufungsverfahren 6 U 66/09 (zum Urteil des Landgerichts Mannheim im Verfahren 2 O 1/07) auszusetzen.
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 123/14

    Auskunftserteilung bzgl. Angebots von mobilen Endgeräten zur Verwendung in einem

    Grundsätzlich ist der Patentinhaber frei, seine - auch standardessentiellen - Patente zu verwerten, ggf. also auch an Dritte zu veräußern und zu übertragen (so auch schon: OLG Karlsruhe, MMR 2011, 469, 471).
  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 274/10

    Anspruch des Inhabers der europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff

    Die Klägerin habe sich in der mündlichen Verhandlung am 9. Februar 2010 in dem Parallelverfahren 6 U 66/09 vor dem OLG Karlsruhe selbst für einen bindenden Übergang von Fs FRAND-Verpflichtungserklärung auf sie, die Klägerin, ausgesprochen.
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 157/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Selbstkonfiguration und

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 52/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 51/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 156/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 154/14
  • LG Mannheim, 23.10.2009 - 7 O 125/09

    Gebrauchsmusterschutz: Anwendbares Recht für eine auf der Grundlage einer

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