Rechtsprechung
| OLG München, 29.05.2009 - 25 U 3538/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Haftung bei Kapitalanlegerverlust: Kausalität falscher Unternehmensmitteilungen einer Aktiengesellschaft für Aktienkäufe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 15.05.2007 - 20 O 25583/05
- OLG München, 29.05.2009 - 25 U 3538/07
Papierfundstellen
- GWR 2009, 202
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03
Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …
Auszug aus OLG München, 29.05.2009 - 25 U 3538/07
Berichte in den Medien oder Analystenempfehlungen als solche sind den Beklagten zudem nicht im Sinne einer Verantwortlichkeit nach § 826 BGB zuzurechnen (BGHZ 160, 134 unter III 2 b).Analystenempfehlungen als solche sind den Beklagten zudem nicht im Sinne einer Verantwortlichkeit nach § 826 BGB zuzurechnen (BGHZ 160, 134 unter III 2 b).
Die vom Zeugen zusätzlich genannten Analystenempfehlungen als solche sind den Beklagten zudem nicht im Sinne einer Verantwortlichkeit nach § 826 BGB zuzurechnen (BGHZ 160, 134 unter III 2 b).
Die vom Zeugen benannten Analysten- und Expertenempfehlungen als solche sind den Beklagten zudem nicht im Sinne einer Verantwortlichkeit nach § 826 BGB zuzurechnen (BGHZ 160, 134 unter III 2 b).
Nach der gefestigten Rechtsprechung der Bundesgerichtshofs kann ein Schadensersatzanspruch in den Fällen der vorliegenden Art nur darauf gestützt werden, dass eine konkrete fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilung ursächlich für die Anlageentscheidung war (vgl. BGHZ 160, 134 unter III 2).
- BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03
Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen
Auszug aus OLG München, 29.05.2009 - 25 U 3538/07
Im Zusammenhang mit zwei in dieser Ad-hoc-Mitteilung enthaltenen Fehlern - Einstellung eines Umsatzes in Höhe von 60 Mio DM aus einem Lizenzvertrag, der erst nach dem 30.6.2000 geschlossen worden war, und Einstellung eines Umsatzanteiles von 138, 189 Mio DM aus der 50%-Beteiligung bei der Formel 1-Gruppe, bei dem nicht ersichtlich war, dass es sich um ein "gekauftes Ergebnis" handelt - sind die Beklagten zu 2 und 3 rechtskräftig wegen unrichtiger Darstellung gemäß § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG verurteilt worden (Urteil des LG München I vom 8.4.2003, Anlage K 69, bestätigt durch BGHSt 49, 381). - BGH, 15.02.2006 - II ZR 246/04
Zu den Anforderungen an den Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen …
Auszug aus OLG München, 29.05.2009 - 25 U 3538/07
7 1. a. Die Kläger tragen die Darlegungs- und Beweislast für einen Kausalzusammenhang zwischen unrichtigen Ad-hoc-Mitteilungen und den individuellen Kaufentschlüssen (vgl. BGH ZIP 2007, 679 unter I), wobei die die Ad-hoc-Mitteilung nicht das einzige Motiv für den Kaufentschluss gewesen sein muss (…Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., § 826 Rn. 35a).
- OLG München, 07.12.2011 - 15 U 1868/11
Persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern einer AG wegen fehlerhafter …
Auch diesen Nachweis hat der Kläger nicht erbracht (ebenso bereits OLG München, Beschluss vom 27.05.2010, 15 U 5587/09; Urteil vom 18.05.2011, 20 U 4879/10; im Ergebnis ebenso OLG München, Urteile vom 22.01.2009, 23 U 2461/08, und vom 29.05.2009, 25 U 3538/07, GWR 2009, 202).
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