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   OVG Niedersachsen, 12.06.2013 - 13 LC 174/10   

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https://dejure.org/2013,15044
OVG Niedersachsen, 12.06.2013 - 13 LC 174/10 (https://dejure.org/2013,15044)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.06.2013 - 13 LC 174/10 (https://dejure.org/2013,15044)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - 13 LC 174/10 (https://dejure.org/2013,15044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigungsfähigkeit der Implantationen von Stents im Erlösbudget

  • seufert-law.de (Kurzinformation)

    Honorararzt schon vor Inkrafttreten des PsychEntgG zulässig!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2013, 501
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2013 - 13 LC 173/10

    Berücksichtigungsfähigkeit der durch einen Arzt für Neurochirurgie im Wege einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.06.2013 - 13 LC 174/10
    Im Streit stehen - wie in dem von der Beigeladenen betriebenen Krankenhaus in G., dessen Budget für 2007 Gegenstand des gemeinsam verhandelten und parallel entschiedenen Verfahrens 13 LC 173/10 ist - die Berücksichtigung von Leistungen (Wirbelsäulenoperationen) eines als Honorararzt hinzugezogenen Neurochirurgen im Erlösbudget, zusätzlich aber noch Implantationen von Stents bei Patienten des Krankenhauses D., die von (fest angestellten) Ärzten nicht in D., sondern im Krankenhaus G. durchgeführt wurden.

    Hinsichtlich der Argumentation im Einzelnen wird auf den Tatbestand des Urteils des Senats vom gleichen Tage in der Sache 13 LC 173/10 Bezug genommen.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf die Darstellung im Tatbestand des Urteils des Senats vom gleichen Tage in der Sache 13 LC 173/10 Bezug genommen.

    Im Berufungsverfahren wiederholen und vertiefen die Beteiligten ihre bisherigen Argumente in Bezug auf die Leistungserbringung durch einen hinzugezogenen Neurochirurgen entsprechend ihrem Vorbringen im Verfahren 13 LC 173/10.

    Hinsichtlich der Einzelheiten der Begründung kann auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom gleichen Tage in der Sache 13 LC 173/10 Bezug genommen werden.

  • LSG Hessen, 09.09.2011 - L 8 KR 65/10

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung - stationär durchgeführte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.06.2013 - 13 LC 174/10
    In einem solchen Fall scheidet der Patient aus den stationären Behandlungsabläufen und der Gesamtverantwortung des abgebenden Krankenhauses aus und wird in die stationären Abläufe des aufnehmenden Krankenhauses vollständig integriert (vgl. Hess. LSG, Urt. v. 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 -, juris Rdnr. 26; grundlegend: BSG, Urt. v. 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R-, juris Rdnr. 22).

    Das mithin zunächst verbleibende "Auseinanderlaufen" der skizzierten Kriterien ergab sich bei den von den Sozialgerichten bislang entschiedenen Fällen nicht, weil entweder im zweiten Krankenhaus eine ganz andere Erkrankung abgeklärt/behandelt worden ist, als diejenige, die zur Aufnahme des Patienten geführt hat (Herzinfarktverdacht bei stationärem Aufenthalt in orthopädischer Fachabteilung: BSG, Urt. v. 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R-, juris), oder aber primär diagnostische Maßnahmen in Rede standen ("Linkskatheteruntersuchung": Hess. LSG, Urt. v. 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 -, juris; ferner: SG Hannover, Urt. v. 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 -, juris).

    In den von der Sozialgerichtsbarkeit entschiedenen Einzelfällen wird in diesem Zusammenhang etwa darauf abgehoben, ob beim eingeschalteten Krankenhaus ein eigenständiges Konzept für eine Behandlung entwickelt worden ist, die an eine vorangegangene abgeschlossene Behandlung anknüpft (Hess. LSG, Urt. v. 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 -, juris Rdnr. 26).

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.06.2013 - 13 LC 174/10
    In einem solchen Fall scheidet der Patient aus den stationären Behandlungsabläufen und der Gesamtverantwortung des abgebenden Krankenhauses aus und wird in die stationären Abläufe des aufnehmenden Krankenhauses vollständig integriert (vgl. Hess. LSG, Urt. v. 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 -, juris Rdnr. 26; grundlegend: BSG, Urt. v. 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R-, juris Rdnr. 22).

    Das mithin zunächst verbleibende "Auseinanderlaufen" der skizzierten Kriterien ergab sich bei den von den Sozialgerichten bislang entschiedenen Fällen nicht, weil entweder im zweiten Krankenhaus eine ganz andere Erkrankung abgeklärt/behandelt worden ist, als diejenige, die zur Aufnahme des Patienten geführt hat (Herzinfarktverdacht bei stationärem Aufenthalt in orthopädischer Fachabteilung: BSG, Urt. v. 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R-, juris), oder aber primär diagnostische Maßnahmen in Rede standen ("Linkskatheteruntersuchung": Hess. LSG, Urt. v. 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 -, juris; ferner: SG Hannover, Urt. v. 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 -, juris).

  • SG Hannover, 20.05.2010 - S 10 KR 175/09

    Zahlungsverpflichtung einer gesetzlichen Krankenkasse unabhängig von einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.06.2013 - 13 LC 174/10
    Das mithin zunächst verbleibende "Auseinanderlaufen" der skizzierten Kriterien ergab sich bei den von den Sozialgerichten bislang entschiedenen Fällen nicht, weil entweder im zweiten Krankenhaus eine ganz andere Erkrankung abgeklärt/behandelt worden ist, als diejenige, die zur Aufnahme des Patienten geführt hat (Herzinfarktverdacht bei stationärem Aufenthalt in orthopädischer Fachabteilung: BSG, Urt. v. 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R-, juris), oder aber primär diagnostische Maßnahmen in Rede standen ("Linkskatheteruntersuchung": Hess. LSG, Urt. v. 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 -, juris; ferner: SG Hannover, Urt. v. 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 -, juris).
  • BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 15/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - vom Krankenhaus veranlasste Leistung

    Das setzt voraus, dass die Behandlung trotz der Hinzuziehung eines Dritten nicht außerhalb der Gesamtbehandlungsverantwortung des Krankenhauses erfolgt und sich die Leistung des Hinzugezogenen auch nach außen als Leistung des Krankenhauses gegenüber dem Patienten darstellt (vgl BSG vom 28.2.2007 - B 3 KR 17/06 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 8 RdNr 22 mwN; OVG Lüneburg vom 12.6.2013 - 13 LC 174/10 - GesR 2013, 501 = juris RdNr 28 ff; Starzer in Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl 2018, § 2 KHEntgG RdNr 12; Ricken, NZS 2011, 881, 885; Clemens, MedR 2011, 770, 780 f) .

    Die Kooperation mit einem anderen Krankenhaus höherer Versorgungsstufe, in das die Patienten für diese Leistung verbracht werden, stellt die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses nicht grundsätzlich in Frage (vgl zum Sachverhalt OVG Lüneburg vom 12.6.2013 - 13 LC 174/10 - GesR 2013, 501) .

  • BSG, 29.08.2023 - B 1 KR 18/22 R

    Darf eine während der stationären Behandlung fortgeführte ambulante

    Die Leistung des Hinzugezogenen stellt sich auch nach außen als Leistung des Krankenhauses gegenüber dem Patienten dar (vgl BSG vom 26.4.2022 - B 1 KR 15/21 R - BSGE 134, 132 = SozR 4-2500 § 107 Nr. 3, RdNr 22; BSG vom 28.2.2007 - B 3 KR 17/06 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 8 RdNr 22 mwN; OVG Lüneburg vom 12.6.2013 - 13 LC 174/10 - GesR 2013, 501 = juris RdNr 28 ff; Starzer in Spickhoff, Medizinrecht, 4. Aufl 2022, § 2 KHEntgG RdNr 8; Ricken, NZS 2011, 881, 885; Clemens, MedR 2011, 770, 780 f) .
  • LSG Hessen, 09.02.2017 - L 1 KR 381/15

    Stationäre Krankenhausbehandlung; Verlegungsabschlag; Verbringung; Verlegung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes kann es sich jedoch bei Leistungen Dritter im Sinne dieser Vorschrift nur um solche Leistungen handeln, die im Verhältnis zu der Hauptbehandlungsleistung lediglich ergänzende oder unterstützende Funktion haben (BSG, Urteil vom 17. November 2015, B 1 KR 12/15 R, juris, Rn. 16; s.a. Vollmöller in: Dettling/Gerlach, Krankenhausrecht, 2014, § 8 KHEntgG; Rn. 23; Kutlu in: Spickhoff, Medizinrecht, 2. Aufl., 2014, KHEntgG, § 2, Rn. 12; a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Juni 2013, 13 LC 174/10, juris, Rn. 30 ff.).

    Ein Indiz für den Übergang der Gesamtverantwortung ist, dass beim eingeschalteten Krankenhaus ein eigenständiges Konzept für eine Behandlung entwickelt worden ist (OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Juni 2013, 13 LC 174/10, juris, Rn. 32).

    Ferner ist unbeachtlich, dass die Rückverlegung noch am Aufnahmetag erfolgt, da der Versicherte durchgehend stationäre Behandlung bedurfte (vgl. LSG Saarland, Urteile vom 22. August 2012, L 2 KR 118/09, juris, Rn. 29 und 18. Januar 2012, L 2 KR 45/09, juris, Rn. 33; a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Juni 2013, 13 LC 174/10, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2020 - L 4 KR 160/17
    Entgegen der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg (Urteil vom 12. Juli 2013, Az. 13 LC 174/10) sei die Behandlungsmethode nicht der Innere Medizin zuzuordnen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2020 - L 4 KR 159/17
    Entgegen der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG; Urteil vom 12. Juni 2013, Az.: 13 LC 174/10, juris, Rn. 26 f.) sei die Behandlungsmethode indes nicht der Inneren Medizin zuzuordnen.
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