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Rechtsprechung
   OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14524
OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01 (https://dejure.org/2002,14524)
OLG München, Entscheidung vom 25.07.2002 - 1 U 4499/01 (https://dejure.org/2002,14524)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 1 U 4499/01 (https://dejure.org/2002,14524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 97; ; ZPO § 141; ; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; ZPO § 141
    Zur Frage der wirksamen ärztlichen Aufklärung vor einer Totalresektion der Schilddrüse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen Arzthaftung; Zum Nachweis der Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht im Rahmen einer Schilddrüsenoperation; Zum Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit bei der Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung bezüglich des Inhalts eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2003, 274
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88
    Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
    Soweit die Klägerin meint, ihren Verfahrensgrundrechten wäre unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit nur dann genügt worden, wenn sie selbst als Partei vernommen worden wäre, irrt sie unter gleichzeitiger Fehlinterpretation der von ihr für ihre Auffassung in Bezug genommenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 27.10.1993 (NJW 95, 1413 ff.).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16.7.1998 (I ZR 32/96, VersR 99, 994 ff) ausdrücklich festgestellt hat, kann dem Grundsatz der Waffengleichheit auch dadurch genügt werden, dass die durch ihre prozessuale Stellung bei der Aufklärung des Vieraugengesprächs benachteiligte Partei nach § 141 ZPO persönlich angehört wird.
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

    Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
    Gibt es indessen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem durch entsprechende vollständige ärztliche Belehrung die Entscheidung darüber überlassen bleiben, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH vom 24.11.1987, VI ZR 65/87, VersR 88, 190 = NJW 88, 764, m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90

    Unwirksame Einwilligung bei zu später Aufklärung L

    Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
    dd) Wenn die Klägerin schließlich meint, "die Abhandlung des Erstgerichts zur Aufklärung" sei ungenügend, wie sich aus dem von ihr in Bezug genommenen Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10.4.1991 (27 U 152/90; Anl. K 10) ergebe, in dem die - in ihrem Fall nicht eingehaltenen -Voraussetzungen für eine wirksame Aufklärung im Zusammenhang mit einer Strumektomie genau dargelegt seien, trifft auch dies nicht zu.
  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13

    Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer …

    Dies gilt sowohl für den Fall, dass das sich realisierende Risiko in dem vom Patienten unterschriebenen Aufklärungsformular nicht erwähnt ist, als auch für den Fall, dass darüber hinaus durch handschriftliche Zusatzeinträge ein weitergehender Gesprächsinhalt dokumentiert ist (vgl. OLG München, GesR 2003, 274, 275 mit Nichtannahme der Revision durch Beschluss des Senats vom 28. Januar 2003 - VI ZR 307/02;… Martis/Winkhart - Martis, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl. A 2291 f., 2293 ff. mwN).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 307/02
    OLG München - Az. 1 U 4499/01 vom 25.07.2002;.
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