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Rechtsprechung
   BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2990
BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R (https://dejure.org/2007,2990)
BSG, Entscheidung vom 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R (https://dejure.org/2007,2990)
BSG, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - B 6 KA 32/05 R (https://dejure.org/2007,2990)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsarzt - Zuschlag für farbcodierte Durchführung von Duplex-Sonographien

  • openjur.de

    Vertragsarzt; Rechtsschutzbedürfnis für Verpflichtungsklage bei Honorarstreit; Befugnis einer Kassenärztlichen Vereinigung zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung; Vergütung von Zuschlägen für farbcodierte Durchführung von Duplex-Sonographien

  • Judicialis

    EBM-Ä Nr 689; ; SGG § 54 Abs 1 Satz 1; ; SGG § 54 Abs 4

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abrechenbarkeit von Zuschlägen für farbcodierte Duplex-Sonographien; Auslegung vertragsärztlicher Vergütungsbestimmungen; Möglichkeit der zweifachen Abrechnung einer farbcodierten Duplex-Sonographie aufgrund des Mehraufwands bei Durchführung derselbigen; Zulässigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis eines Vertragsarztes für Verpflichtungsklage, Vergütung von Zuschlägen für farbcodierte Durchführung von Duplex-Sonographien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlagsziffer für Farbcodierung bei Duplexsonographie darf mehrmals je Sitzung abgerechnet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2007, 326
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 35/05 R

    Vertragsarzt - Notfalldienst - Voraussetzung für Abrechnung der Verweilgebühr

    Auszug aus BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R
    Dabei kann das Richtigstellungsverfahren von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse durchgeführt werden (…vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6 und stRspr, zB BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2 RdNr 10; zuletzt Urteil vom 11. Oktober 2006 - B 6 KA 35/05 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Zum anderen folgt die primäre Bindung an den Wortlaut aus dem Gesamtkonzept des EBM-Ä als einer abschließenden Regelung, die keine Ergänzung oder Lückenfüllung durch Rückgriff auf andere Leistungsverzeichnisse bzw Gebührenordnungen oder durch analoge Anwendung zulässt (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - B 6 KA 35/05 R - RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, in Fortführung von zB BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 und Nr. 10 RdNr 10).

    Sie kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (…BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 und Nr. 10 RdNr 10, jeweils mwN; Urteil vom 11. Oktober 2006, aaO).

    Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (…vgl zB BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 mwN; Urteil vom 11. Oktober 2006, aaO).

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 19/03 R

    Vertrags (zahn) arzt - keine notwendige Beiladung bei Richtigstellungsbegehren …

    Auszug aus BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R
    Zum anderen folgt die primäre Bindung an den Wortlaut aus dem Gesamtkonzept des EBM-Ä als einer abschließenden Regelung, die keine Ergänzung oder Lückenfüllung durch Rückgriff auf andere Leistungsverzeichnisse bzw Gebührenordnungen oder durch analoge Anwendung zulässt (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - B 6 KA 35/05 R - RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, in Fortführung von zB BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 und Nr. 10 RdNr 10).

    Sie kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 und Nr. 10 RdNr 10, jeweils mwN;… Urteil vom 11. Oktober 2006, aaO).

    Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 mwN;… Urteil vom 11. Oktober 2006, aaO).

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen - …

    Auszug aus BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R
    Dabei kann das Richtigstellungsverfahren von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse durchgeführt werden (vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6 und stRspr, zB BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2 RdNr 10;… zuletzt Urteil vom 11. Oktober 2006 - B 6 KA 35/05 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 14/04 R

    Vertragsarzt - Honorarkürzung wegen übermäßiger Ausdehnung der Kassenpraxis durch …

    Auszug aus BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R
    Dabei kann das Richtigstellungsverfahren von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse durchgeführt werden (vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6 und stRspr, zB BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2 RdNr 10;… zuletzt Urteil vom 11. Oktober 2006 - B 6 KA 35/05 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …

    Auszug aus BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 44/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - sachlich-rechnerische Richtigstellung - …

    Auszug aus BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R
    Damit unterscheidet sich die Fallgestaltung von derjenigen, in der ein wesentlicher Bestandteil der Leistung bereits mit dem Honorar für eine andere abgegolten wurde, sodass eine zusätzliche Abrechenbarkeit weiterer Leistungen ausgeschlossen ist (zum Fall bereits abgegoltenen Legens des Zugangs für eine Infusion vgl BSG SozR 4-5533 Nr. 273 Nr. 1 RdNr 10 am Ende und BSG ZMGR 2006, 101, 102).
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer - …

    Während bislang das Richtigstellungsverfahren von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse durchgeführt werden konnte (…vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6 und stRspr, zB BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2 RdNr 10 und BSG SozR 4-5533 Nr. 40 Nr. 2 RdNr 11; zuletzt BSG, Urteil vom 7.2.2007 - B 6 KA 32/05 R, RdNr 11 = USK 2007-14), ist die Beklagte nach dem seit dem 1.1.2004 geltenden Recht - unabhängig von einer weiterhin möglichen Antragstellung - zu einem Tätigwerden von Amts wegen verpflichtet.
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 1/08 R

    Vertragszahnarzt - Besuch - keine Abrechnung von Untersuchungsleistung neben …

    Während bislang das Richtigstellungsverfahren von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse durchgeführt werden konnte (…vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6 und stRspr, zB BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2 RdNr 10 und BSG SozR 4-5533 Nr. 40 Nr. 2 RdNr 11; zuletzt Urteil vom 7.2.2007 - B 6 KA 32/05 R- Juris RdNr 11 = USK 2007-14;… speziell zum EKV-Z: BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 8), ist die Beklagte nach neuem Recht - unabhängig von einem weiterhin möglichen Antrag - zu einem Tätigwerden von Amts wegen verpflichtet.

    Zum anderen folgt die primäre Bindung an den Wortlaut aus dem Gesamtkonzept des Bewertungsmaßstabs als einer abschließenden Regelung, die keine Ergänzung oder Lückenfüllung durch Rückgriff auf andere Leistungsverzeichnisse bzw Gebührenordnungen oder durch analoge Anwendung zulässt (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 7.2.2007 - B 6 KA 32/05 R - Juris RdNr 13 = USK 2007-14 und BSG SozR 4-5533 Nr. 40 Nr. 2 RdNr 13, in Fortführung von zB BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 und Nr. 10 RdNr 10).

    Sie kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (…BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 und Nr. 10 RdNr 10, jeweils mwN; zuletzt BSG, Urteil vom 7.2.2007 - B 6 KA 32/05 R - Juris RdNr 13 = USK 2007-14 und BSG SozR 4-5533 Nr. 40 Nr. 2 RdNr 13;… speziell zum vertragszahnärztlichen Bereich: BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2014 - L 5 KA 1161/12

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Aufhebung von Honorarbescheiden - …

    Nach diesen - für die hier betroffenen Abrechnungen der Quartale 4/99 bis 3/01 maßgeblichen - im Primär- und Ersatzkassenbereich im Wesentlichen gleichlautenden Vorschriften hat die Beklagte die Befugnis, die von den Vertragsärzten eingereichten Abrechnungen rechnerisch und gebührenordnungsmäßig zu prüfen und nötigenfalls richtig zu stellen, was auch im Wege nachgehender Richtigstellung erfolgen kann (vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R, juris Rn. 11).
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