Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 12 U 207/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 278; ; BGB § ... 538 Abs. 1; ; BGB § 538 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 831 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 847; ; ZPO § 516 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 538 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 278; BGB § 831
Arzthaftung: Mutmaßliche Einwilligung zu einer Operation an den Regeln der Plausibilität auszulegen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler und Aufklärungspflichtverletzungen; Anforderungen an den Umfang der Aufklärungspflicht vor einem operativen Eingriff und einer notwendigen Zweitoperation; Anforderungen an die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 28.09.2006 - 11 O 229/01
- OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 12 U 207/06
Papierfundstellen
- GesR 2007, 575
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83
Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 12 U 207/06
Der Senat verkennt nicht, dass an den dem Arzt obliegenden Beweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten keine unbilligen und übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH NJW 1985, 1399). - OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 12 U 207/06
Es bedarf zur Nachweisführung auch nicht zwingend einer Dokumentation des Aufklärungsgespräches in den Patientenunterlagen, wobei in Fällen, in denen die Tatsache eines Gespräches zwischen den Parteien unstreitig ist, es nicht unbedingt darauf ankommt, ob der Arzt sich noch an den Patienten und an die konkreten Inhalte des einzelnen Gespräches erinnern kann, sondern es kann auch genügen, auf eine so genannte ständige Praxis zu verweisen (vgl. dazu auch der 1. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, NJW-RR 2000, 398, 400). - BGH, 22.06.2004 - XI ZR 90/03
Zurückverweisung nach Aufhebung eines Grundurteils; Pflichten der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 12 U 207/06
Sofern man der aus Sicht des Senats nicht in jeder Hinsicht überzeugenden Auffassung des BGH zur Frage des Erfordernisses eines entsprechenden Zurückverweisungsantrages folgt (MDR 2004, 1429), ist diesem Erfordernis durch die entsprechende Antragstellung seitens der Klägerin Rechnung getragen. - BGH, 09.07.1996 - VI ZR 101/95
Pflicht des Arztes zur Belehrung über das Risiko einer Nachoperation
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 12 U 207/06
Es reicht deshalb aus, wenn plausibel dargestellt werden kann, der Patient hätte sich die Sache noch einmal überlegt, mit einem anderen Arzt oder mit Verwandten gesprochen oder auch eine andere Klinik aufgesucht (vgl. auch BGH VersR 1996, 1239 ff). - OLG Oldenburg, 14.08.2001 - 5 U 36/01
Schadensersatz; Haftung; Verrichtungsgehilfe; Geschäftsführer; Arzt; Zahnarzt; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 12 U 207/06
Entscheidend ist, dass der Streitverkündete in der Praxis des Beklagten zu 2. zwar möglicherweise faktisch selbständig war, jedoch nicht als selbständiger Arzt dort tätig geworden ist (vgl. dazu auch OLG Oldenburg VersR 2003, 375).
- BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13
Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer …
Weder das Oberlandesgericht Brandenburg (vgl. VersR 2000, 1283, 1285; Urteil vom 12. Juli 2007 - 12 U 207/06, juris Rn. 13) noch das Oberlandesgericht Oldenburg (OLGR Oldenburg 2007, 473, 474) noch das Oberlandesgericht Koblenz (OLGR Koblenz 2004, 537, 538; VersR 2009, 1077, 1078) haben Grundsätze aufgestellt, die in Widerspruch zur Rechtsprechung des erkennenden Senats stünden. - OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
Arzthaftung: Aufklärungspflicht vor einer Angiographie und Nachweis …
Es mag sein, dass in derartigen Fällen regelmäßig der Hinweis auf eine ständige Praxis und den üblichen Inhalt eines Aufklärungsgesprächs zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung nicht genügt, insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es auch zu Abweichungen von dieser Praxis gekommen sein kann (vgl. OLG Brandenburg, GesR 2007, 575 f., juris Tz. 13; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 398 ff., juris Tz. 32; OLGR Oldenburg 2007, 473 ff., juris Tz. 34;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., A 2274, A 2306, jeweils m.w.N.). - OLG Brandenburg, 30.09.2021 - 12 U 6/21
Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter Aufklärung im Rahmen zahnärztlicher …
Dabei dürfen an den Nachweis keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden, so kommt es nicht in jedem Fall darauf an, ob der Arzt sich noch an den konkreten Inhalt des Gesprächs erinnert; soweit die Durchführung eines Aufklärungsgesprächs feststeht, kann es vielmehr ausreichen, dass der Nachweis des üblichen Inhalt eines entsprechenden Gesprächs bei dem aufklärenden Arzt erfolgt (…BGH VersR 1985, S. 361; Geiß/Greiner, a. a. O., Rn. 87, so auch der Senat im Urteil vom 12.07.2007, Az. 12 U 207/06, veröffentlicht in juris).
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