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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - 13 A 2495/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1232
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - 13 A 2495/03 (https://dejure.org/2006,1232)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.04.2006 - 13 A 2495/03 (https://dejure.org/2006,1232)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. April 2006 - 13 A 2495/03 (https://dejure.org/2006,1232)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    OBG § 14; ; HPG § 1; ; HPG § 1 Abs. 1; ; HPG § 1 Abs. 2; ; HPG § 5; ; HPG-DVO § 2 Abs. 1

  • gesr.de PDF

    Faltenunterspritzung unterliegt Heilpraktikervorbehalt

  • kanzlei-oberhauser.de PDF

    Faltenunterspritzung unterliegt Heilpraktikervorbehalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Faltenunterspritzung ohne Heilpraktikererlaubnis

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Zusatzbezeichnungen zur Berufsbezeichnung "Kosmetiker/-in" - Werbung mit "Medizinische Kosmetikerin" irreführend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker Tattoos entfernen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kosmetikerin darf keine Falten unterspritzen - Ohne Heilpraktikererlaubnis keine Ausübung von Heilkunde

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.5.2006)

    Falten unterspritzen nur mit Heilpraktikererlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz für Kosmetikerinnen bei sog. Faltenunterspritzungen im Lippenbereich ; Begriff der Heilkunde; Berufsmäßigkeit der Ausübung der Heilkunde

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2006, 331
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (30)

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2012 - 4 U 197/11

    Kosmetikerin darf keine Faltenunterspritzung mit hyaluronsäurehaltigen Mitteln …

    Das Gefährdungspotential wird zudem geringer, je weiter sich das Erscheinungsbild des Behandlers von einer medizinisch/ärztlichen Behandlung entfernt (OVG NRW, Beschluss v. 28.04.2006 - 13 A 2495/03 - Schelling in Spickhoff, a.a.O., S. 825 m.w.N.).
  • BGH, 19.03.2024 - 3 StR 61/24

    Körperverletzung mit Todesfolge; rechtfertigende Einwilligung (Unwirksamkeit …

    4 St 163/58">NJW 1959, 833, 834; BayVGH, Beschluss vom 8. August 2001 - 21 ZS 00.29, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 185/04, juris Rn. 24; OVG Münster, Beschluss vom 28. April 2006 - 13 A 2495/03, GewA 2006, 331, 332; Erbs/Kohlhaas/Häberle, Strafrechtliche Nebengesetze, 250. EL, § 1 HeilprG Rn. 4, 26).

    4 St 163/58">NJW 1959, 833, 834; BayVGH, Beschluss vom 8. August 2001 - 21 ZS 00.29, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 185/04, juris Rn. 24; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 19. März 2019 - 9 S 323/19, juris Rn. 10 f.; vom 10. Juli 2006 - 9 S 519/06, GewA 2006, 482, 483; OVG Münster, Beschluss vom 28. April 2006 - 13 A 2495/03, GewA 2006, 331, 332; OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2012 - 4 U 197/11, juris Rn. 20) alle solchen Tätigkeiten dem Heilpraktikergesetz - und damit der Strafvorschrift des § 5 HeilprG - zu unterwerfen, die nach allgemeiner Auffassung ärztliche Fachkenntnisse erfordern und nennenswerte gesundheitliche Schäden verursachen können (so aber LG Bochum…, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 2 KLs 49 Js 16/19 - 46/19, juris Rn. 213 ff.; im Ergebnis ohne nähere Begründung gebilligt von BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 StR 158/20, NStZ-RR 2021, 109).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 9 S 519/06

    Ausübung der Heilkunde; Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure durch als …

    Dagegen könnte sprechen, dass mit altersbedingten Hautveränderungen und -falten nicht selten auch eine gewisse Belastung psychischer Art in der Weise einher gehen kann, dass jemand "mit seinem natürlichen Äußeren nicht zufrieden ist" und die Behandlung über rein ästhetische Überlegungen hinaus auch zur Wiederherstellung und Stärkung des persönlichen Wohlbefindens und Selbstwertgefühls bzw. zur Beseitigung einer entsprechenden - wenn auch möglicherweise geringen - "psychischen Belastung" durchführen lässt (so OVG NW, Beschluss vom 28.04.2006 - 13 A 2495/03 -, juris).

    Abhängig vom verwendeten Stoff können bei der Behandlung Nebenwirkungen wie lokale Schmerzen, Hämatome an der Injektionsstelle, Wundinfektionen, Unverträglichkeitsreaktionen, wie etwa bei einer Überempfindlichkeit gegen Hühnereiweiß, Fremdkörpergranulome oder diffuse granulomatöse Gewebereaktionen, Lymphknotenschwellungen u.a. auftreten, deren Ursache auch häufig die Injektion des Füllmaterials in die falsche Hautschicht sowie die Injektion zu großer Volumina in einer Sitzung ist (vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 28.04.2006, a.a.O.; VG Trier, Urteil vom 23.01.2003 - 6 K 867/02.TR -, MedR 2003, 464, jeweils mit weiteren Nachw.), wobei aber Stoffe aus Hyaluronsäure ohne tierische Bestandteile in der Regel sehr gut verträglich sind, kaum allergische Reaktionen hervorrufen und keine Testspritze erforderlich ist.

    Aber auch bei der Verwendung von bestimmten Stoffen aus Hyaluronsäure können zumindest allergische Reaktionen auftreten, die im Hinblick auf den Schutzzweck des Gesetzes nicht vernachlässigbar sind (vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 28.04.2006, a.a.O.).

    Insofern könnte eine Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz jedenfalls für ausgebildete Kosmetikerinnen mangels nennenswerten Gefahrenpotentials der Behandlung nach dem geschilderten Sinn und Zweck des Gesetzes entbehrlich und dennoch auftretende Problemfälle haftungsrechtlich zu lösen sein (a.A. hinsichtlich der Differenzierung nach den zu behandelnden Gesichtspartien: OVG NW, Beschluss vom 28.04.2006, a.a.O.).

    Ein Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten, die ihre derzeitige und künftige heilkundliche Tätigkeit in Form der Faltenunterspritzung nicht berühren, dürfte unter den vorliegenden besonderen Umständen wohl nicht verlangt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 - 3 C 34/90 -, BVerwGE 91, 356;… Urteil vom 10.02.1983, a.a.O.;… Urteil vom 18.12.1972, a.a.O.; OVG NW Beschluss vom 28.04.2006, a.a.O.; vgl. auch Urteil des Senats vom 25.07.1997 - 9 S 558/97 -, MedR 1997, 555).

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