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   BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06   

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https://dejure.org/2006,4747
BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06 (https://dejure.org/2006,4747)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2006 - 6 C 17.06 (https://dejure.org/2006,4747)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 6 C 17.06 (https://dejure.org/2006,4747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer ordnungsrechtlichen Untersagung des Betriebs eines Wettkampfstudios 'Laserdrome'; Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Spielen mit simulierten Tötungshandlungen an Menschen; Möglichkeit der Verletzung der Menschenwürde durch simulierte ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2007, 247
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 14.10.2004 - C-36/02

    das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06
    11 Mit Urteil vom 14. Oktober 2004 Rs. C-36/02 (Slg. 2004 I-9609 ) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Vorlagefrage wie folgt beantwortet:.

    26 b) Nach dem auf Vorlage des Senats in dem vorliegenden Rechtsstreit ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Oktober 2004 Rs. C-36/02 (Slg. 2004, I-9609 ) steht auch das Gemeinschaftsrecht einem nationalen Verbot einer in der gewerblichen Veranstaltung von Spielen mit simulierten Tötungshandlungen an Menschen bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit, das zum Schutz der öffentlichen Ordnung wegen einer in dieser Tätigkeit gesehenen Verletzung der Menschenwürde ergeht, nicht entgegen.

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06
    Menschenwürde in diesem Sinne ist nicht nur die individuelle Würde der jeweiligen Person, sondern auch die Würde des Menschen als Gattungswesen (BVerfGE 87, 209 ).

    Darum kann neben der realen Gewaltausübung auch die Darstellung fiktiver Gewaltakte zu Spiel- und Unterhaltungszwecken das Gebot zur Achtung der Würde des Menschen verletzen (vgl. für Gewaltdarstellungen in Filmen BVerfGE 87, 209 ).

  • BVerwG, 23.02.1960 - I C 240.58

    Rechtmäßigkeit eines Verbots des Schutzmittelverkaufs aus Straßenautomaten -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06
    Er hat allerdings unter Hinweis auf das Urteil vom 23. Februar 1960 BVerwG 1 C 240.58 (BVerwGE 10, 164 ) hinzugefügt, dass der Gesetzesvorbehalt in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG nach Möglichkeit entsprechend den Belangen der jeweils berührten Lebensgebiete durch fachlich orientierte Gesetze auszufüllen ist.
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06
    Zu den Höchstwerten der Verfassung ist nämlich neben der Menschenwürde insbesondere auch das menschliche Leben zu zählen; dieses hat der Verfassungsgeber des Jahres 1949 mit Blick auf die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes als die vitale Basis der Menschenwürde und zugleich Voraussetzung für alle anderen Grundrechte in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ausdrücklich unter gesonderten Grundrechtsschutz gestellt (vgl. BVerfGE 39, 1 ).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06
    "Das Bundesverfassungsgericht versteht den Begriff der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG als tragendes Konstitutionsprinzip im System der Grundrechte (vgl. BVerfGE 6, 32 45, 187 ).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06
    Wegen der Einzelheiten der Begründung seines Urteils wird auf den Tatbestand des Senatsbeschlusses vom 24. Oktober 2001 BVerwG 6 C 3.01 (BVerwGE 115, 189) Bezug genommen.
  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06
    Nur wenn die Würdigung des Tatrichters gegen revisible Rechtssätze, allgemeine Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verstößt, ist sie vom Revisionsgericht zu beanstanden (vgl. BVerwGE 81, 74 ).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01

    Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06
    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein Spielgerät verkörpert unbeschadet ihres ordnungsrechtlichen Charakters einen wirtschaftlichen Wert, der es rechtfertigt, den hierauf gerichteten Anspruch als zur Insolvenzmasse gehörend anzusehen (Urteil vom 24. Oktober 2001 BVerwG 6 C 1.01 BVerwGE 115, 179 ).
  • BVerwG, 18.01.2006 - 6 C 21.05

    Beigeladener, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gewerbetreibender,

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06
    21 Die Unterbrechung des Verfahrens nach § 240 Satz 1 ZPO setzt weiterhin voraus, dass die ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung anders als eine Gewerbeuntersagung (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2002 8 UE 3195/01 NVwZ 2003, 626 und BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2006 BVerwG 6 C 21.05 NVwZ 2006, 599 ) nicht lediglich die berufliche Betätigung des Schuldners betrifft.
  • VGH Hessen, 21.11.2002 - 8 UE 3195/01

    Anfechtung einer Gewerbeuntersagung - Auswirkung eines Insolvenzverfahren - keine

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06
    21 Die Unterbrechung des Verfahrens nach § 240 Satz 1 ZPO setzt weiterhin voraus, dass die ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung anders als eine Gewerbeuntersagung (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2002 8 UE 3195/01 NVwZ 2003, 626 und BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2006 BVerwG 6 C 21.05 NVwZ 2006, 599 ) nicht lediglich die berufliche Betätigung des Schuldners betrifft.
  • VGH Hessen, 21.11.2005 - 6 TG 1992/05

    Finanzkommissionsgeschäft; Abwicklungsanordnung; Insolvenz; vorläufiger

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2010 - 1 LC 244/07

    Paintball/Reball ist nicht menschenwürdewidrig

    Dass solche Generalklauseln (vgl. dazu detailliert: Gröpl/Brandt, VerwArch 2004, 223, 229 ff.) in Fällen der vorliegenden Art zeitlich unbegrenzt herangezogen werden können, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem "Laserdrome"-Vorlageschluss vom 24. Oktober 2001 (- 6 C 3.01 -, BVerwGE 115, 189 = GewArch 2002, 154) zunächst in Frage gestellt, in seinem abschließenden Urteil vom 13. Dezember 2006 (- 6 C 17.06 -, GewArch 2007, 247) jedoch für zulässig gehalten.

    Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall, in dem die Behörde (revisionsgerichtlich nicht überprüfbar, vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2006 - 6 C 17.06 -, GewArch 2007, 247) zum Schutz der öffentlichen Ordnung tätig geworden war, schützt § 1 Abs. 1 Satz 1 NBauO jedoch nicht mehr die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung gleichermaßen (vgl. zur Abgrenzung dieser Alternativen: Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 14. Aufl. 2008, S. 18 ff.; Ipsen, Nds. Polizei- und Ordnungsrecht, 3. Aufl. 2004, S. 46 ff.; Waechter, NVwZ 1997, 729; Berner/Köhler, Polizeiaufgabengesetz, 19. Aufl. 2008, S. 24 ff.), sondern stellt seit 1995 nur noch auf die öffentliche Sicherheit ab (vgl. Große-Suchsdorf/ Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006, § 1 Rdnr. 12).

    Insoweit ist der Senat (entgegen BVerwG, Urt. v. 13.12.2006 - 6 C 17.06 -, GewArch 2007, 247) nicht im Sinne des § 31 Abs. 1 BVerfGG durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden.

    Zwar weicht er nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2006 (- 6 C 17.06 -, GewArch 2007, 247) ab, weil er schon den zugrunde liegenden Sachverhalt anders würdigt als seinerzeit das Oberverwaltungsgericht Münster.

  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 15 BV 09.2719

    Paintball-Hallenspielfläche; Baugenehmigung; Garantie der Menschenwürde

    (a) Eine zu missbilligende Missachtung der individuellen Würde bzw. eine entwürdigende Behandlung der (gegnerischen) Mitspieler kommt beim Paintball-Spiel nicht zum Ausdruck, weil sich die Spieler beim Wettkampf chancengleich gegenüberstehen und der Gegenspieler nicht gleichsam zur bloßen Zielscheibe herabgewürdigt wird (vgl. auch BVerwG vom 13.12.2006 Az. 6 C 17/06 Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 82).

    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für die Annahme, das regelkonforme Paintball-Spiel wecke die Vorstellung von der Verfügbarkeit des Menschen als bloßem Objekt, in dessen Leben und körperliche Integrität nach Belieben eingegriffen werden könne (vgl. BVerwG vom 13.12.2006 a. a. O.).

    Insoweit ist auf der Grundlage neuerer Erkenntnisse aus dem Gutachten der Kriminologischen Zentralstelle eine andere Bewertung des Gefährdungspotentials durch das Paintball-Spiel gerechtfertigt als im Fall der "Laserdrome-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts (vom 13.12.2006 a. a. O.).

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Aus Art. 3 Abs. 1 GG folgt ebenfalls kein "Fehlerwiederholungsanspruch" (s.a. - zur Frage der "Gleichheit im Unrecht" - Urteile vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 6 C 17.06 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 82; 13. April 2005 - BVerwG 6 C 5.04 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 91; 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - BVerwGE 92, 153 m.w.N.).
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