Rechtsprechung
| BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Erweitert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 09.09.1975 - 3 K 741/75
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1977 - XIII A 2046/75
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78
Papierfundstellen
- MDR 1982, 1046
- NVwZ 1982, 557
- GewArch 1982, 299
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78
Private Krankenanstalt - Erlaubnispflicht
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78
Der Kläger ist allerdings nur dann der richtige Adressat einer durch § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO gerechtfertigten Untersagungsverfügung, wenn zwischen den beiden R.-Gesellschaften und ihm ein S.-Verhältnis Bestand, d.h. er als Hintermann zur Verschleierung der wirklichen Pachtverhältnisse die juristischen Personen vorgeschoben hat und diese juristischen Personen ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als seine Marionetten am Wirtschaftsleben teilgenommen haben (Urteil des Senats vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 -). - BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78
Verfehlt ist demgegenüber die Anführung von BVerwGE 22, 16 [18], weil in dieser Entscheidung eine Sondersituation behandelt wird, bei der ein unzuverlässiger Verfügungsadressat seine Eigenschaft als Gewerbetreibender vor Erlaß der Untersagungsverfügung aufgegeben hat, ohne daß sich dadurch die wirtschaftlichen Machtverhältnisse geändert haben.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 4 B 21/20
Gaststätte erlaubnispflichtig erlaubnisfrei Gaststättenerlaubnis Widerruf …
Rn. 37 Vgl. BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 14.78 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 40 = juris, Rn. 39, unter Bezugnahme auf die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drs. - VG Würzburg, 24.06.2020 - W 6 K 19.236
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis
Rn. 44 2.3 Die Unzulässigkeit einer erweiterten Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO neben Rücknahme oder Widerruf einer Gaststättenerlaubnis folgt im Übrigen nicht nur aus § 35 Abs. 8 Satz 1 GewO, sondern auch daraus, dass eine erweiterte Gewerbeuntersagung nur in Verbindung mit einer einfachen Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ausgesprochen werden darf (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 14.78 - juris Rn. 39). - BGH, 25.04.2002 - 4 StR 152/01
Verurteilung eines Apothekers wegen Betreibens einer Apothekenkette aufgehoben
Rn. 11 Im Gewerberecht ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein solches Strohmannverhältnis gegeben, wenn eine genaue Analyse der Innenbeziehungen erweist, daß eine natürliche oder juristische Person nur vorgeschoben wird, die ohne eigene unternehmerische Tätigkeit als Marionette am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. BVerwGE 65, 12, 13; BVerwG GewArch 1982, 200, 201/202; NVwZ 1982, 557).Insbesondere kann nicht auch derjenige als Hintermann und damit als Gewerbetreibender angesehen werden, der einen Gewerbebetrieb aufgrund wirtschaftlicher Beherrschung maßgeblich leitet (BVerwG NVwZ 1982, 557).
- VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13
Zur Frage der Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Eilverfahren - …
Strafrechtliche Unschuldsvermutungen beziehen sich ausschließlich auf die strafrechtliche Seite; für die Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es hierauf nicht an (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 14/78 - juris Rn. 44).Strafrechtliche Unschuldsvermutungen beziehen sich ausschließlich auf die strafrechtliche Seite; für die Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es hierauf nicht an (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 14/78 - juris Rn. 44).
Strafrechtliche Unschuldsvermutungen beziehen sich ausschließlich auf die strafrechtliche Seite; für die Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es hierauf nicht an (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 14/78 - juris Rn. 44).
- BGH, 17.06.2025 - EnVR 10/24
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
Auf Verwaltungsverfahren findet die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK keine Anwendung (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Dezember 2019 - VI ZR 504/18, AfP 2020, 137 Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 14/78 [juris Rn. 44]; OVG Münster…, Beschluss vom 9. November 2010 - 13 A 660/10 [juris Rn. 11 bis 17]; VG Köln…, Urteil vom 30. Mai 2017 - 7 K 1352/17 [juris Rn. 37]; BFH…, Beschluss vom 4. Juni 2024 - VIII B 121/22, juris Rn. 6 und 9). - BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92
Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft, …
Mit diesen Darlegungen setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem vom Kläger angeführten Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 14.78 - (Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 40 S. 28 ff. = GewArch 1982, 299), in dem ausgeführt ist, die erweiterte Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO setze voraus, daß auch ein tatsächlich betriebenes Gewerbe untersagt werde. - VG Berlin, 28.03.2012 - 35 K 196.11
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit für leitende unselbständige Tätigkeit
Unzuverlässig für eine leitende (unselbständige) Tätigkeit ist demnach, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er die Tätigkeit künftig ordnungsgemäß ausüben wird (vgl., mutatis mutandis, BVerwG…, Beschluss vom 9. April 1997 - BVerwG 1 B 81/97 -, Rn. 5, und Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 14/78 -, Rn. 42; beide zit. nach juris; VG München…, Urteil vom 27. November 2007, a.a.O.;… Marcks, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 35 Rn. 29 m.w.Nachw.; s. speziell für § 35 Abs. 7a GewO auch BVerwG…, Urteil vom 19. Dezember 1995, a.a.O.; VGH Kassel…, Urteil vom 16. Juli 1997, a.a.O.).Die erweiterte Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO ist schon dann erforderlich, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende in eine andere gewerbliche Tätigkeit oder eine unselbständige Leitungsfunktion ausweicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982, a.a.O., Rn. 48; BayVGH…, Urteil vom 1. Juni 2011 - VGH 22 B 09.2785 -, Rn. 14; zit. nach juris; VG München…, Urteil vom 4. Oktober 2011, a.a.O., Rn. 23).
Rn. 47 Auch wenn die Untersagung nach § 35 Abs. 7a Satz 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 GewO erforderlich ist, sind noch verschiedene Grade der Wahrscheinlichkeit der Übernahme einer anderweitigen Leitungsfunktion denkbar (vgl. für die erweiterte Gewerbeuntersagung im unmittelbaren Anwendungsbereich von § 35 Abs. 1 GewO BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982, a.a.O., Rn. 49;… Heß, in: Friauf , Kommentar zur Gewerbeordnung, Loseblatt, Stand: Sept. 2011, § 35 Rn. 92).
- VGH Hessen, 30.01.2003 - 8 UE 4048/00
Strohmannverhältnis
Mit anderen Worten ist danach ein Strohmann-Verhältnis mit den sich daraus ergebenden weitgehenden Durchgriffskonsequenzen nur dann anzunehmen, wenn eine genaue Analyse der Innenbeziehungen erweist, dass ein Gewerbetreibender zur Verschleierung der wirklichen Machtverhältnisse eine natürliche oder juristische Person vorschiebt, die ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als Marionette des Gewerbetreibenden am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 20.78 - GewArch 1982, 200 ff. = MDR 1982, 781; vom 2. Februar 1982 - 1 C 14.78 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 643/10
Anforderungen an die für den Betrieb eines rettungsrechtlichen Unternehmens …
Rn. 13 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, DVBl. 2002, 1110; BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1982 1 C 14.78 -, Buchholz, 451.20 § 35 GewO Nr. 40 = juris, und vom 25. Oktober 1960 - I C 63.59 -, BVerwGE 11, 181.Rn. 15 vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 1 C 14.78 -, a. a. O.,.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 4 B 1730/19 Rn. 5 Vgl. BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 14.78 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 40 = juris, Rn. 39, unter Bezugnahme auf die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drs.
- VG Regensburg, 12.05.2016 - RN 5 K 15.804
Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis
- VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.466
Gewerberechtlicher Erlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 867/10
Abgrenzung zwischen sog. Inhaltsbestimmungen und Nebenbestimmungen i.R.e. …
- OVG Bremen, 09.10.2012 - 2 B 240/12
OVG weist Beschwerde des Stubu zurück - bestimmender Einfluss; …
- VG München, 28.05.2019 - M 16 K 18.1033
Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis
- BGH, 17.06.2025 - KVZ 35/06
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
- VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19
Gewerbeordnung
- VG Oldenburg, 16.08.2017 - 15 A 3952/16
Abspaltung; Altkleidersammlung; Strohmannverhältnis; Untersagung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 660/10
Anforderungen an die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 666/10
Anforderungen an die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - 13 A 4955/00
- VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15
London Underground in Ludwigshafen zu Recht geschlossen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 653/10
Anforderungen an die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 661/10
Genehmigung zur Notfallrettung bei zahlreichen Verstößen gegen rettungsrechtliche …
- VGH Bayern, 11.02.2019 - 4 ZB 18.378
Zulassung zum kommunalen Volksfest
- VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705
Widerruf der Reisegewerbekarte, erweiterte Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche …
- VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Betriebsuntersagung einer …
- VG Regensburg, 26.11.2015 - RN 5 K 14.2148
Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme …
- VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03
Vorläufiger Rechtsschutz bei verfristetem Widerspruch gegen Gewerbeuntersagung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 13 A 2916/06
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2020 - 5 S 31.19
Tierschutzrecht: Sofort vollziehbarer Widerruf der Erlaubnis zum Handel mit …
- VG Regensburg, 30.11.2017 - RN 5 K 17.185
Vergabe eines Festzelts
- OVG Niedersachsen, 22.05.2015 - 7 ME 15/15
Personengesellschaft; Sammlung; Sammlungsverbot; Strohmann; Träger
- VG Cottbus, 11.06.2025 - 1 L 261/24
- VG Regensburg, 26.11.2015 - 5 K 14.2148
Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1992 - 19 A 2742/88
- OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92
Gewerberechtliche Untersagungsverfügung; Verpflichtung zur Einstellung einer …
- OVG Saarland, 20.03.2025 - 1 B 7/25
Zur Frage der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen maßgeblichen …
- OVG Saarland, 20.03.2025 - 1 B 6/25
Zur Frage einer gleichberechtigten selbständigen Stellung eines im Gewerbebetrieb …
- OVG Sachsen, 05.12.2024 - 6 A 509/22
Antrag auf Zulassung der Berufung; erweiterte Gewerbeuntersagung; maßgeblicher …
- VG Augsburg, 14.02.2013 - Au 5 K 12.1215
Einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber der Geschäftsführerin einer …
- VG Schwerin, 29.03.2011 - 7 A 931/08
Erweiterte Gewerbeuntersagungsverfügung allein gegenüber dem Geschäftsführer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1991 - 4 A 258/90
Gewerberecht: Zeitpunkt der Gewerbeuntersagung
- VG Halle, 31.01.2011 - 4 A 64/10
Gewerbeuntersagung
- VG Oldenburg, 22.05.2000 - 12 B 1413/00
Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden bei wahrheitswidriger Versendung von …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 74.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Untersagung der Ausübung eines Gewerbes - Verschaffung unlauterer Wettbewerbsvorteile
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 23.03.1977 - 3 K 692/76
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1978 - XIII A 832/77
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 74.78
Papierfundstellen
- GewArch 1982, 299
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67
Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 74.78
Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einer Anfechtung der Untersagungsverfügung die Untersagungsvoraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen müssen (vgl. BVerwGE 22, 16 [19 ff.]; 28, 202 [205 ff.] Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 36.71 - GewArch. 1973, 164 [165 f.]), ist durch die am 1. Mai 1974 in Kraft getretene (Änderungsgesetz zur GewO vom 13. Februar 1974, BGBl. I S. 161) Neufassung des § 35 Abs. 6 GewO die Grundlage entzogen worden.Bis zum Inkrafttreten der vorerwähnten Novelle konnte die Rechtsprechung die für die Unzuverlässigkeitsbeurteilung maßgebenden Umstände, die nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens eintraten, deshalb noch im Rahmen der Entscheidung über die Anfechtung der Untersagungsverfügung berücksichtigen, weil sie von einem durch § 35 Abs. 6 GewO a.F. normierten antragsunabhängigen Anspruch des Gewerbetreibenden ausgehen konnte (vgl. BVerwGE 28, 202 [204]), nach Wegfall der Unzuverlässigkeitsgründe sein Gewerbe wieder ausüben zu dürfen.
- BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76
Ausweisungsanfechtung I
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 74.78
Nach Einfügung des Antragserfordernisses in § 35 Abs. 6 Satz 1 GewO liegt dem § 35 GewO eine ebenso deutliche Trennung zwischen dem Untersagungsverfahren einerseits und dem Wiedergestattungsverfahren andererseits zugrunde, wie sie der Senat für das Ausländergesetz zwischen dem Ausweisungsverfahren und dem Verfahren auf erneute Gestattung des Aufenthalts konstatiert hat (vgl. BVerwGE 60, 133 [136 ff.]). - BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 74.78
Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einer Anfechtung der Untersagungsverfügung die Untersagungsvoraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen müssen (vgl. BVerwGE 22, 16 [19 ff.]; 28, 202 [205 ff.] Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 36.71 - GewArch. 1973, 164 [165 f.]), ist durch die am 1. Mai 1974 in Kraft getretene (Änderungsgesetz zur GewO vom 13. Februar 1974, BGBl. I S. 161) Neufassung des § 35 Abs. 6 GewO die Grundlage entzogen worden. - BVerwG, 13.03.1973 - I C 36.71
Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 74.78
Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einer Anfechtung der Untersagungsverfügung die Untersagungsvoraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen müssen (vgl. BVerwGE 22, 16 [19 ff.]; 28, 202 [205 ff.] Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 36.71 - GewArch. 1973, 164 [165 f.]), ist durch die am 1. Mai 1974 in Kraft getretene (Änderungsgesetz zur GewO vom 13. Februar 1974, BGBl. I S. 161) Neufassung des § 35 Abs. 6 GewO die Grundlage entzogen worden.
- BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04
Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete …
Diese Differenzierung spricht dafür, dass die Umstände, die einen Anspruch auf eine erneute Bestellung als Wirtschaftsprüfer rechtfertigen, in einem gesonderten, darauf gerichteten Verfahren geltend zu machen und nicht im Anfechtungsprozess gegen die Widerrufsentscheidung zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 74.78 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 36 ). - VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17
Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und …
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Aspekt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2016 - 1 O 44/16 -, beide: juris). - OVG Sachsen, 08.12.2019 - 6 A 740/19
Erweiterte Gewerbeuntersagung; künftige gewerbliche Tätigkeit
Die erweiterte Gewerbeuntersagung setzt - abgesehen von dem in § 35 Abs. 1 Satz 3 GewO geregelten Fall - stets voraus, dass dem Betroffenen in demselben Verfahren zumindest ein tatsächlich betriebenes Gewerbe nach Maßgabe des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO untersagt wird (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 -, juris Rn. 19).Denn dadurch bekundet er regelmäßig seinen Willen, sich auf jeden Fall weiter gewerblich zu betätigen (…BVerwG, Urt. v. 15. April 2015 - 8 C 6.14 -, juris Rn. 17; Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 -, juris Rn. 19;… Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 CB 2.81 -, juris Rn. 35).
Die Abhängigkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung von der Untersagung eines tatsächlich ausgeübten Gewerbes kommt sprachlich durch die zweimalige Verwendung des Wortes "auch" in Satz 2 des § 35 Abs. 1 GewO zum Ausdruck und wird zudem durch den historisch gewachsenen Gesetzeszweck bestätigt, in erster Linie tatsächlich ausgeübte Gewerbe zu erfassen und nur in verfahrensmäßiger Verbindung mit einer solchen Untersagung zur Vermeidung des Ausweichens in andere Gewerbe das Verbot auf zukünftige mögliche gewerbliche Betätigungen zu erstrecken (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 -, juris Rn. 19;… Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Werkstand: 81. EL März 2019, § 35 GewO, Rn. 86).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2015 - 4 B 1480/14
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit durch die Anhäufung von Steuerrückständen
Rn. 19 Vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 -, GewArch 1982, 301. - VGH Hessen, 06.12.2016 - 2 B 1935/16 Im Gewerberecht wird der Begriff der Zuverlässigkeit allgemein - negativ formuliert - dahin umschrieben, dass unzuverlässig ein Gewerbetreibender ist, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (…st. Rspr., z.B. BVerwG, Urteile vom 15. April 2015 - 8 C 6/14 -, BVerwGE 152, 39-49 Rz. 14; vom 2. Februar 1982 - 1 C 146/80 -, BVerwGE 65, 1-8; vom 2. Februar 1982 - 1 C 74/78 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250/96 -, juris;… Heß in: Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, Stand: April 2016, § 35 Rz. 141 m.w.N.).
- VG Augsburg, 04.06.2012 - Au 5 K 11.862
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer GmbH
Darüber hinaus vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Ansicht, dass es in Bezug auf das Nochvorhandensein eines Gewerbes nicht darauf ankommt, wie sich die für die Gewerbeuntersagung relevanten Umstände nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, also z.B. im gerichtlichen Verfahren, weiterentwickelt haben (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 Az: 1 C 74.78; Heß in Friauf, GewO, Bd. 2, § 35 Rd.Nr. 354). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2016 - 1 O 44/16
Zur Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit - Sanierungsbemühungen zur …
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Aspekt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 -, juris, Rdnr. 19). - VGH Hessen, 04.01.2021 - 5 A 976/18 Im Gewerberecht wird der Begriff der Zuverlässigkeit allgemein - negativ formuliert - dahin umschrieben, dass unzuverlässig ein Gewerbetreibender ist, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (…st. Rspr., z.B. BVerwG, Urteile vom 15. April 2015 - 8 C 6/14 -, BVerwGE 152, 39-49 Rz. 14; vom 2. Februar 1982 - 1 C 146/80 -, BVerwGE 65, 1-8; vom 2. Februar 1982 - 1 C 74/78 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250/96 -, juris;… Heß in: Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, Stand: April 2016, § 35 Rz. 141 m.w.N.).
- VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19
Widerruf von gewerberechtlichen Erlaubnissen und Untersagung der Ausübung von …
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Aspekt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, U. v. 02.02.1982 - 1 C 74.78 - OVG LSA, B. v. 22.04.2016 - 1 O 44/16 -, beide: juris). - OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13
Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf das gerichtliche …
Von besonderem Gewicht ist dabei die Nichtabführung der treuhändisch für den Staat vereinnahmten, aber nicht an den Staat abgeführten Steuerbeträge wie etwa die Umsatzsteuer (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, GewArch 1982, 301). - VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 5 K 15.243
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Steuerschulden; Steuerschätzungen; …
- VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19
Gewerbeordnung
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2017 - 1 L 45/17
Gewerbeuntersagung gemäß § 35 GewO
- VG Augsburg, 24.09.2015 - Au 5 K 15.196
Gewerbeuntersagung
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2022 - 1 L 38/21
Gewerberechtlicher Erlaubnis; Widerruf einer Erlaubnis gemäß §§ 34 c und 34 i …
- OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 354/10
Steuerschulden, Gewerbeuntersagung, Höhe der Steuerrückstände
- VG Gelsenkirchen, 24.11.2022 - 18 L 1056/22
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; Widerruf Bewachungserlaubnis; Steuer- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2023 - 4 B 866/21
Löschung der Eintragung eines Architekten aus der Architektenliste wegen …
- VG Arnsberg, 23.11.2006 - 1 K 2676/04
Nochmals: Sportwetten privater Wettveranstalter
- OVG Sachsen, 05.12.2024 - 6 A 509/22
Antrag auf Zulassung der Berufung; erweiterte Gewerbeuntersagung; maßgeblicher …
- VG Köln, 09.06.2020 - 1 L 360/20
- BVerwG, 10.12.1987 - 1 B 137.87
Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen Steuerschulden bzw. nicht …
- VG Aachen, 15.03.2024 - 10 K 2878/22
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Vertretungsberechtigter; andauernde …
- VG München, 17.04.2013 - M 16 K 12.6493
Beschäftigungsverbot; Unzuverlässigkeit; Verbindlichkeiten beim Finanzamt
- OVG Hamburg, 29.11.1996 - Bs V 246/96
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