Rechtsprechung
| VGH Hessen, 21.02.1985 - 11 UE 1172/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GastG § 3 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2148
- NVwZ 1985, 771 (Ls.)
- GewArch 1985, 274
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2003 - 8 A 11903/02
Baurecht; Gaststätte; Vereinsheim; Gesangverein; Gaststättenkonzession; …
Im Blick auf die Anzahl der in den Jahren 1974 bis 1994 jährlich durchgeführten derartigen Veranstaltungen (neun bis siebzehn; Bl. 272 bis 283 GA) erscheint schon fraglich, ob es hierzu wegen Regelmäßigkeit der Darbietungen (…s. dazu Michel/Kienzle: GastG, 12. Aufl. 1995, § 3 Rn 2) nicht einer Gaststättenkonzession besonderer Betriebsart gemäß § 3 Abs. 1 GastG bedurft hätte (s. z.B. OVG Münster, GewArch 1993, 254; Hess. VGH, GewArch 1985, 274). - BVerwG, 22.07.1988 - 1 B 89.88
Gaststätte - Erlaubnis - Mangelnde Betriebseigentümlichkeit - Tanzveranstaltung
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.2004 - 6 S 2544/04
Für sofort vollziehbar erklärter Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; …
Eine Änderung der Betriebsart der als Schank- und Speisewirtschaft erlaubten Gaststätte tritt erst dann ein, wenn es sich bei einem hierüber hinausgehenden Unterhaltungsangebot nicht mehr um eine Nebenleistung, sondern um eine die Gaststätte "prägende", spezielle Besucherkreise ansprechende Hauptleistung handelt (…vgl. hierzu Michel/Kienzle, GastG, 13. Aufl., 1999, § 3 Randnr. 2 und 15, Stichwort "regelmäßige Musikdarbietungen"; BVerwG, Beschluss vom 22.07.1988, GewArch 1988, 387; Hess. VGH, Urteil vom 21.02.1985, GewArch 1985, 274).Erst recht ungeklärt wegen des Fehlens tatsächlicher Feststellungen ist, inwieweit die erlaubte Betriebsart der Gaststätte durch Musik- und Tanzdarbietungen in Richtung einer - als eigenständige Betriebsart anzusehenden (vgl. OVG Münster, Urteil vom 09.12.1992, GewArch 1993, 204; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.04.1988 - 14 S 473/87 -, GewArch 1988, 385; Hess. VGH, Urteil vom 21.02.1985, a.a.O.) - Gaststätte mit Tanz oder regelmäßigen Musikdarbietungen (ohne Tanz) verändert wurde.
Auch insoweit gilt, dass nur gelegentliche Darbietungen dieser Art den Charakter einer Speise- und Schankwirtschaft noch nicht verändern (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22.07.1988, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 21.02.1985, a.a.O.;… Michel/Kienzle, a.a.O.).
- VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828
Rockkonzert/Beatabend (traditionelle Vorsilvester-Veranstaltung) in der …
"Regelmäßige" Tanzveranstaltung bedeute nach einer Entscheidung des VGH Kassel vom 21. Februar 1985 (NJW 85, 2148) eine allwöchentlich zwei Mal stattfindende Veranstaltung. - VG Berlin, 17.02.2017 - 4 K 207.15
"Alte Fischerhütte": Bezirksamt muss Untersagung von Musikveranstaltungen prüfen
In diesem Sinne gewichtig sind derartige Veranstaltungen dann, wenn sie nach Art und Gestaltung nicht nur eine bloße Nebenleistung, sondern eine der Hauptleistungen des Betriebs darstellen (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 21. Februar 1985 - 11 UE 1172/84 - NJW 1985, S. 2148, 2149;… Assfalg, a.a.O., § 3 Rn. 108;… Ambs, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Loseblattkommentar, Stand November 2016, § 3 Rn. 1). - VG Cottbus, 13.03.2008 - 1 L 312/06
Nachbarantrag auf Untersagung des Gaststättenbetriebes in Form einer Diskothek; …
In diesem Sinne gewichtig sind derartige Veranstaltungen dann, wenn sie nach Art und Gestaltung nicht nur eine bloße Nebenleistung, sondern eine der Hauptleistungen des Betriebs darstellen (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 21. Februar 1985 -11 UE 1172/84- GewArch 1985, S. 274, 275). - VG München, 18.11.2014 - M 16 K 14.1951
Gaststättenrechtliche Erlaubnis
Eine besondere Betriebsart liegt beispielsweise auch bei Gaststätten mit regelmäßigen Musikdarbietungen vor (vgl. VGH Kassel, U.v. 21.2.1985 - 11 UE 1172/84 - NJW 1985, 2148).
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