Rechtsprechung
| BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Handwerk - Zweigstelle - Betriebsleiter - Handwerksrolle - Eigenständigkeit - GmbH & Co. KG
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 15.06.1989 - AN 4 K 88.388
- BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92
Papierfundstellen
- BVerwGE 95, 363
- NVwZ-RR 1995, 23
- DVBl 1995, 39
- DÖV 1995, 243
- GewArch 1994, 474
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 10.79
Fassadenverkleidung als handwerksfähiger Betrieb - Abgrenzung von Vollhandwerk, …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92
bb) Ob ein Gewerbe, das einem der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Handwerke zuzuordnen ist, handwerksmäßig betrieben wird, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insoweit Urteile vom 21. November 1978 - BVerwG 1 C 49.74 - und vom 12. Juli 1979 - BVerwG 5 C 10.79 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 15 und Nr. 17) im wesentlichen in der Abgrenzung zum Industriebetrieb einerseits und zum Kleingewerbe oder zum Minderhandwerk andererseits zu ermitteln.Ob ein Gewerbebetrieb zum Bereich des Handwerks oder der Industrie zu rechnen ist, läßt sich nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweils in Betracht kommenden Gewerbezweiges beantworten und mit annähernder Sicherheit nur für den Einzelbetrieb anhand seiner Gesamtstruktur beurteilen (BVerwGE 18, 226 ; 20, 263; 58, 217 ).
Zu den für eine industrielle Betriebsweise typischen Merkmalen gehört weiter die umfangreichere Verwendung von technischen Hilfsmitteln und ein verhältnismäßig stärkerer Kapitaleinsatz (BVerwGE 58, 217 ).
- BVerwG, 25.09.1969 - I C 50.65
Eintragung der Zweigniederlassung eines Elektroinstallationsgewerbes in eine …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92
Zwar sind für die Beurteilung einer nach § 11 HwO ergangenen Mitteilung grundsätzlich die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor den Tatsachengerichten maßgeblich (BVerwGE 34, 56 ).Für eine Eintragungspflicht in den genannten Fällen spricht auch die Informationsfunktion der Handwerksrolle, die nach Maßgabe von § 6 Abs. 3 bis 5 HwO Auskunft über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse selbständiger Handwerker eines Kammerbezirks geben soll (vgl. auch BVerwGE 34, 56 ).
Auch die übrige innere Organisation des Unternehmens mit Zweigstellen kann - unbeschadet der bei der Abgrenzung zum Industriebetrieb zu berücksichtigenden Merkmale (dazu unten c) bb)) - grundsätzlich für die Eintragungspflicht nicht ausschlaggebend sein (vgl. für Nebenbetriebe BVerwGE 34, 56 ).
- BVerwG, 16.09.1966 - I C 53.65
Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung über die Schließung eines Handwerksbetriebes …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92
Denn sie enthalten erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (BVerwGE 25, 66 ; 87, 191 ).Technische, wirtschaftliche und soziale Entwicklungen haben von jeher dazu geführt, daß einzelne Zweige des Handwerks wie auch sonstige Berufszweige zu anderen Betriebsformen überwechseln (BVerwGE 25, 66 ).
- BVerwG, 17.04.1964 - VII C 228.59
Handwerksmäßige Betriebsweise - Arbeitsteilung - Teilarbeiten - Druckerei - …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92
Ob ein Gewerbebetrieb zum Bereich des Handwerks oder der Industrie zu rechnen ist, läßt sich nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweils in Betracht kommenden Gewerbezweiges beantworten und mit annähernder Sicherheit nur für den Einzelbetrieb anhand seiner Gesamtstruktur beurteilen (BVerwGE 18, 226 ; 20, 263; 58, 217 ).Daneben ist für die Frage der Abgrenzung u.a. von Bedeutung, ob und in welchem Umfang der Einsatz von Arbeitskräften erforderlich ist, die eine umfassende handwerkliche Ausbildung erfahren haben, und ob der Inhaber des Betriebes in der Lage ist, die Arbeit seiner Mitarbeiter im einzelnen zu überwachen und ihnen erforderlichenfalls Anweisungen zu erteilen (Urteil vom 17. April 1964 - BVerwG 7 C 228.59 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 9 = GewArch 1964, 249 ).
- BVerwG, 01.09.1987 - 1 B 88.87
Handwerksrolle - Handwerker - Handwerkskammerbezirk - Betriebsstätte des …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92
Eine weitere Eintragung ist somit nicht vorzunehmen, wenn ein bereits in die Handwerksrolle eingetragener Handwerker in demselben Kammerbezirk eine weitere Betriebsstätte des Handwerks eröffnet, auf das sich die Eintragung bezieht (Beschluß vom 1. September 1987 - BVerwG 1 B 88.87 - Buchholz 451.45 § 6 HwO Nr. 2).Dieser ist mit dem von ihm in der Zweigstelle betriebenen Handwerk Gegenstand der Eintragung in die Handwerksrolle, nicht die Zweigstelle als solche (vgl. auch den Beschluß des erkennenden Senats vom 1. September 1987 a.a.O.).
- BGH, 18.03.1974 - II ZR 167/72
Wirkung des Vertreterhandelns bei Verstoß gegen den Offenkundigkeitsgrundsatz; …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92
Die formalrechtlich als Personengesellschaft konstruierte GmbH & Co. KG ist - jedenfalls soweit alleiniger Komplementär eine GmbH ist - angesichts der für sie geltenden Haftungsbeschränkung handwerksrechtlich wie eine juristische Person zu behandeln, was zu einer entsprechenden Anwendung des § 7 Abs. 4 Satz 1 HwO führt (…so Fröhler a.a.O.; vgl. zur Nähe der GmbH & Co. KG zu einer Kapitalgesellschaft BGHZ 62, 216 ;… Kübler, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl. 1990, S. 306). - BVerwG, 16.04.1991 - 1 C 50.88
Handwerksbetrieb - Betriebsleiter - Fachlich technische Leitung - …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92
Im einzelnen gelten die in BVerwGE 88, 122 aufgeführten Anforderungen. - BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88
Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken
Auszug aus BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92
Denn sie enthalten erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (BVerwGE 25, 66 ; 87, 191 ). - BVerwG, 21.12.1993 - 1 C 1.92
Bestimmung des Berufsbilds des Buchdruckers - Anspruch auf Löschung einer …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92
So gesehen erweist sich der dynamische Handwerksbegriff als Anpassung an die wirtschaftliche Wirklichkeit und als Bestandsschutz für das Handwerk (vgl. Urteil vom 23. Dezember 1993 - BVerwG 1 C 1.92 - GewArch 1994, 199). - BVerwG, 12.02.1965 - VII C 77.64
Gesamtstruktur - Unternehmen - Überwachung - Meister - Handwerkliche …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92
Ob ein Gewerbebetrieb zum Bereich des Handwerks oder der Industrie zu rechnen ist, läßt sich nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweils in Betracht kommenden Gewerbezweiges beantworten und mit annähernder Sicherheit nur für den Einzelbetrieb anhand seiner Gesamtstruktur beurteilen (BVerwGE 18, 226 ; 20, 263; 58, 217 ). - BVerwG, 21.11.1978 - I C 49.74
Handwerksbetriebe - Industriebetriebe - Herstellung von Backwaren
- BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 48.88
Datenschutzgesetz Auskunftsanspruch - Ermessen der Behörde - …
- BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87
Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises
- BVerwG, 22.02.1994 - 1 C 2.92
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74
Verkehrszentralregister - Verwertung von getilgten Eintragungen - Lockerung des …
- BVerwG, 26.11.1982 - 5 B 9.81
Zweck einer derartigen Mitteilung - Voraussetzungen für die Annahme der …
- BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 5.75
Rechtmäßigkeit der Untersagung des selbstständigen Betriebs des Maurerhandwerks - …
- BVerwG, 06.12.1963 - VII C 129.60
Verpflichtung einer Handwerkskammer zur Löschung eines Eintrags aus der …
- BGH, 16.06.2016 - I ZR 46/15
Orthopädietechniker - Wettbewerbsverstoß: Erfordernis der Meisterpräsenz bei …
Voraussetzung hierfür ist, dass die Zweigstelle für sich betrachtet einen Handwerksbetrieb im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 HwO darstellt und dort oder von dort aus Aufträge für handwerkliche Arbeiten entgegengenommen und ausgeführt sowie die fertiggestellten Werke ausgeliefert werden (vgl. BVerwGE 95, 363, 366).Andererseits sind ein bloßes Materiallager, eine Auftragsannahmestelle, eine Stelle zur Organisation des Arbeitseinsatzes und eine reine Verkaufsstelle nicht als hinreichend eigenständig in diesem Sinne anzusehen, weil solche Organisationsteile nicht - für sich betrachtet - die Merkmale eines Handwerksbetriebes erfüllen (BVerwGE 95, 363, 366).
Unerheblich ist schließlich, ob die Zweigstelle aufgrund von Verträgen, die die Zentrale geschlossen hat, nur für bestimmte Kunden tätig wird (BVerwGE 95, 363, 367).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2024 - 4 B 967/23
Untersagung der Ausübung des Fleischerhandwerks als wesentlicher Nebenbetrieb in …
Für eine nicht im Kammerbezirk des Hauptbetriebs betriebene Zweigstelle kann auch der Handwerksmeister des Hauptbetriebs selbst in die Handwerksrolle des Bezirks der Zweigstelle eingetragen werden, wenn dieser die fachlich-technische Leitung der Zweigstelle einschließlich der fachlichen Weisungsbefugnis gegenüber den handwerklich beschäftigten Betriebsangehörigen rechtlich und tatsächlich innehat (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26.4.1994 - 1 C 17.92 -, BVerwGE 95, 363 = juris, Rn. 18, 40).Rn. 11 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.1994 - 1 C 17.92 -, BVerwGE 95, 363 = juris, Rn. 17 f.
Rn. 17 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.1994 - 1 C 17.92 -, BVerwGE 95, 363 = juris, Rn. 16, und Beschluss vom 1.9.1987 - 1 B 88.87 -, juris, Rn. 2.
Rn. 19 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.1994 - 1 C 17.92 -, BVerwGE 95, 363 = juris, Rn. 18, 40.
Rn. 23 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.1994 - 1 C 17.92 -, BVerwGE 95, 363 = juris, Rn. 40.
- VG Gelsenkirchen, 08.01.2014 - 19 L 1497/13
Friseurhandwerk Friseur Senioreneinrichtung Seniorenheim Seniorenzentrum …
Rn. 15 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1994 - 1 C 17.92 -, BVerwGE 95, 363, ferner OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 8. April 1983 - 2 B 24/83 -, GewArch 1983, 194, und Hamb. OVG, Urteil vom 19. Dezember 1989 - Bf VI 20/88 -, GewArch 1990, 408.Rn. 18 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1994 - 1 C 17.92 -, a.a.O., m.w.N., zum Friseurhandwerk ferner VG Bremen, Urteil vom 11. März 2010 - 5 K 814/09 -, GewArch 2011, 83.
Rn. 29 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1994 - 1 C 17.92 -, OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 8. April 1983 - 2 B 24/83 -, jeweils a.a.O.
- BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für ein …
Die Voraussetzungen, unter denen ein Gewerbe, das einem der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten - dazu gehört weiterhin das Maler- und Lackierergewerbe (Anlage A Nr. 10) - und damit zulassungspflichtigen Handwerke zuzuordnen ist , handwerksmäßig betrieben wird, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, soweit sich diese Frage überhaupt fallübergreifend beantworten lässt (vgl. insoweit Urteile vom 21. November 1978 - BVerwG 1 C 49.74 - , vom 12. Juli 1979 - BVerwG 5 C 10.79 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 15 und Nr. 17 = GewArch 1979, 262 und 377 und vom 26. April 1994 - BVerwG 1 C 17.92 - BVerwGE 95, 363 = GewArch 1994, 474). - BSG, 15.06.2000 - B 12 RJ 4/99 R
Versicherungspflicht des Gesellschafters und handwerklichen Betriebsleiters einer …
Eine GmbH & Co KG ist jedoch, wie das BVerwG mit Urteil vom 26. April 1994 (1 C 17.92, BVerwGE 95, 363, 373/374 = Buchholz 451.45 § 6 HwO Nr. 3, BayVBl 1994, 757 und DVBl 1995, 39, 42/43) klargestellt hat, handwerksrechtlich als juristische Person zu behandeln, wenn alleiniger Komplementär eine GmbH ist.Seinerzeit war umstritten, ob eine GmbH & Co KG überhaupt eintragungsfähig sei und bejahendenfalls nach welcher Vorschrift dies zu geschehen habe (vgl BVerwGE 95, 363, 373 = DVBl 1995, 39, 42 mwN; Honig, Gewerbearchiv 1997, 230, 234 mwN).
- BFH, 30.09.2003 - III R 6/02
Erhöhte Investitionszulage nach § 5 InvZulG bei Formwechsel
Eine GmbH & Co. KG, deren alleinige Komplementärin eine GmbH ist, ist aber nach dem Urteil des BVerwG vom 26. April 1994 1 C 17/92 (BVerwGE 95, 363, m.w.N.) wegen der für sie geltenden Haftungsbeschränkung handwerksrechtlich wie eine juristische Person zu behandeln. - BSG, 23.04.2024 - B 12 R 2/22 R
Gesetzliche Rentenversicherung - Versicherungspflicht nach § 2 S 1 Nr 8 SGB 6 - …
Daran ändert das Vorbringen des Klägers nichts, dass nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 26.4.1994 - 1 C 17/92 - BVerwGE 95, 363, juris RdNr 37) die GmbH & Co KG richtigerweise als juristische Person in die Handwerksrolle einzutragen sei.Die GmbH & Co KG sei handwerksrechtlich wie eine juristische Person zu behandeln (zum Ganzen BVerwG Urteil vom 26.4.1994 - 1 C 17/92 - BVerwGE 95, 363, juris RdNr 37).
- VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 952/20
Kunst und Handwerk
Mit der Ankündigung soll die Eintragungspflicht verbindlich geklärt werden, um zu verhindern, dass Eintragungen, die sich aufgrund von Einwendungen des Betroffenen als fehlerhaft erweisen sollten, wieder rückgängig gemacht werden müssen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. November 1982 - 5 B 9/81 -, juris, Rn. 3; vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1994 - 1 C 17/92 -, juris, Rn. 10). - VG Halle, 12.01.2022 - 3 A 78/19
Handwerkskammerbeitrag
Zu den für eine industrielle Betriebsweise typischen Merkmalen gehört weiter die umfangreichere Verwendung von technischen Hilfsmitteln und ein verhältnismäßig stärkerer Kapitaleinsatz (BVerwG, GewArch 1994, 474, 476; BVerwGE 58, 217, 221 ff.).Daneben ist für die Frage der Abgrenzung u. a. von Bedeutung, ob und in welchem Umfang der Einsatz von Arbeitskräften erforderlich ist, die eine umfassende handwerkliche Ausbildung erfahren haben, und ob der Inhaber des Betriebes in der Lage ist, die Arbeit seiner Mitarbeit im Einzelnen zu überwachen und ihnen erforderlichenfalls Anweisungen zu erteilen (BVerwG, GewArch 1994, 474, 477).
Letztlich entscheidend ist, ob nach dem Gesamtbild des Betriebes die Elemente der handwerksmäßigen oder der industriellen Betriebsweise überwiegen (BVerwG, GewArch 1994, 474, 477).".
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 14 S 1108/01
Eintragung in die Handwerksrolle - Personenbezogenheit - Löschung - …
Für einen Zweitbetrieb - wie hier - ist vielmehr erst dann ein eigener Betriebsleiter zu bestellen, wenn eine ausreichende Leitung vom Hauptbetrieb aus nicht mehr gewährleistet erscheint (BVerwG, Urteil vom 26.04.1994, GewArch 1994, 474, 478).Die Eintragung in die Handwerksrolle ist folglich personenbezogen, nicht betriebsbezogen (so auch BVerwG, Beschluss vom 01.09.1987, Buchholz 451.45, § 6 Nr. 2; Urteil vom 26.04.1994, GewArch 1994, 474, 475; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 21.05.1987, GewArch 1987, 306 sowie Siegert-Musielak, Recht des Handwerks, 2. Aufl. 1984, § 6 HwO Randnr. 7;… Seidl in Aberle, Die deutsche Handwerksordnung, Stand 2001, § 6 Randnr. 23, Honig, HwO, 2. Aufl., § 6 Randnr. 10).
In diesem Fall ergibt sich bereits aus dem gesetzlichen Wortlaut (§§ 6, 7 HWO), dass eine mehrfache Eintragung in die Handwerksrolle der jeweils örtlich zuständigen Handwerkskammer erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.1994, GewArch 1994, 474; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.1988, GewArch 1988, 197; Beschluss vom 08.04.1983, GewArch 1983, 194; VG Ansbach, Urteil vom 15.06.1989, GewArch 1990, 99).
- LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2022 - L 3 R 47/21
Rentenversicherung - Versicherungspflicht nach § 2 S 1 Nr 8 SGB 6 - Handwerker - …
- BVerwG, 08.11.1996 - 8 C 25.96
Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Unzumujtbare Härte bei Heranziehung eines …
- BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
Widerruf der Zulassung von Leistungserbringern in § 126 Abs. 4 SGB V
- VG Berlin, 19.02.2025 - 4 L 847.24
Nutzung von Wanddrucker kein zulassungspflichtiges Handwerk
- BVerwG, 14.11.2018 - 8 C 15.17
Auskunft; Betriebsleiter; Bezirksschornsteinfeger, bestellter, bevollmächtigter; …
- OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 7 ME 1/15
Aussetzung; Gewerbetreibender; Glücksspielstaatsvertrag; Kapitalgesellschaft; …
- VG Halle, 02.08.2021 - 3 A 64/19
- BFH, 04.11.2004 - III R 2/03
Eintragung einer GmbH
- VG Gelsenkirchen, 28.08.2023 - 19 L 557/23
Handwerksrolle, Fleischerhandwerk, Zweigstelle, Frischfleischtheke
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2005 - 6 S 1601/05
Keine Zuordnung des Fassadenbaus zum Klempnerhandwerk
- VG Gelsenkirchen, 14.10.2008 - 9 K 478/07
Löschung, Handwerksrolle, handwerkliche Betriebsform, industrielle Betriebsform, …
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01
Löschung aus der Handwerksrolle - keine notwendige Beiladung der IHK
- BVerwG, 25.07.2002 - 6 B 37.02
Kriterien für die Abgrenzung des Industriebetriebes zum Handwerksbetrieb - …
- VG Köln, 14.05.2025 - 1 L 519/25
Eintragung in die Handwerksrolle, Zweitbetrieb, Friseurhandwerk
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00
Handwerkskammer - Beitragspflichtiger - Filialbetrieb - Beitragsstaffelung nach …
- VG Berlin, 25.06.2024 - 4 K 81.23
Ordnungsgemäße Durchführung des Vorverfahrens vor Erhebung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2026 - 4 B 1038/25
Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
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