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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.11.1999 - 8 B 99.850   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5625
VGH Bayern, 09.11.1999 - 8 B 99.850 (https://dejure.org/1999,5625)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.11.1999 - 8 B 99.850 (https://dejure.org/1999,5625)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. November 1999 - 8 B 99.850 (https://dejure.org/1999,5625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalabgaben: Bemessung der Sondernutzungsgebühr für die Aufstellung von Wertstoffcontainern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 390
  • DÖV 2000, 563
  • GewArch 2000, 215
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührentatbestände des Bremer Hafengesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1999 - 8 B 99.850
    Denn zu dem die Gebührenpflicht tragenden Grund, dass der Inhaber der Sondernutzungserlaubnis aus der Benutzung der Straße Nutzen zu ziehen vermag, tritt dann grundsätzlich auch eine Nutzung für ein öffentliches Interesse zugunsten der Allgemeinheit hinzu (vgl. BVerfGE 91, 207/223 ff.).

    Innerhalb ihrer Regelungskompetenz nach Art. 18 Abs. 2a Satz 5 BayStrWG verfügt die Gemeinde als Satzungsgeber dabei über einen breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 91, 207/223; BVerwGE 80, 36/39; BayVGH vom 3.4.1998 BayVBl 1999, 308= NVwZ-RR 1999, 337).

    Die Gebührenerhebung ist ihr in jedem Fall aber so lange nicht verwehrt, als der Gebührenpflichtige der Leistung näher steht als die Allgemeinheit und ihm eine Leistung auferlegt wird, die ihm größeren Nutzen bringt als der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 91, 207/223 f.).

    Die Beschränkung der Gebührenfreiheit auf diese Tatbestände ist daher sowohl unter dem Blickwinkel des Art. 2 Abs. 1 GG , an dem die Gebührenerhebung verfassungsrechtlich zu messen ist, als auch nach Art. 18 Abs. 2a Satz 5 BayStrWG zulässig (vgl. BVerfGE 91, 207/223 ff.).

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1999 - 8 B 99.850
    Die geforderte Gebühr darf -- entsprechend den Anforderungen des hier maßgeblichen Äquivalenzprinzips als gebührenrechtlicher Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes -- nicht außer Verhältnis zum Ausmaß dieser Beeinträchtigung stehen (vgl. BVerwGE 80, 36/39 ff.; 56, 63/70; BVerwG vom 21.10.1970 DÖV 1971, 102; BayVGH vom 3.4.1998 BayVBl 1999, 308 = NVwZ-RR 1999, 337).

    Innerhalb ihrer Regelungskompetenz nach Art. 18 Abs. 2a Satz 5 BayStrWG verfügt die Gemeinde als Satzungsgeber dabei über einen breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 91, 207/223; BVerwGE 80, 36/39; BayVGH vom 3.4.1998 BayVBl 1999, 308= NVwZ-RR 1999, 337).

  • VGH Bayern, 03.04.1998 - 8 B 97.2351
    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1999 - 8 B 99.850
    Die geforderte Gebühr darf -- entsprechend den Anforderungen des hier maßgeblichen Äquivalenzprinzips als gebührenrechtlicher Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes -- nicht außer Verhältnis zum Ausmaß dieser Beeinträchtigung stehen (vgl. BVerwGE 80, 36/39 ff.; 56, 63/70; BVerwG vom 21.10.1970 DÖV 1971, 102; BayVGH vom 3.4.1998 BayVBl 1999, 308 = NVwZ-RR 1999, 337).

    Innerhalb ihrer Regelungskompetenz nach Art. 18 Abs. 2a Satz 5 BayStrWG verfügt die Gemeinde als Satzungsgeber dabei über einen breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 91, 207/223; BVerwGE 80, 36/39; BayVGH vom 3.4.1998 BayVBl 1999, 308= NVwZ-RR 1999, 337).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1999 - 8 B 99.850
    Für kommunale Gebietskörperschaften dieser Art ist die Abfallbeseitigung eine Aufgabe auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge; sie ist zugleich eine Maßnahme des Umweltschutzes und der Seuchenabwehr und verfolgt damit Gemeininteressen von hoher Bedeutung (vgl. BVerfGE 79, 127/156; BVerwGE 85, 44/47; BayVGH vom 12.4.1995 Az. 8 CS 95.572; OVG Lüneburg vom 11.6.1998 NVwZ-RR 1998, 728/734).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1999 - 8 B 99.850
    Die geforderte Gebühr darf -- entsprechend den Anforderungen des hier maßgeblichen Äquivalenzprinzips als gebührenrechtlicher Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes -- nicht außer Verhältnis zum Ausmaß dieser Beeinträchtigung stehen (vgl. BVerwGE 80, 36/39 ff.; 56, 63/70; BVerwG vom 21.10.1970 DÖV 1971, 102; BayVGH vom 3.4.1998 BayVBl 1999, 308 = NVwZ-RR 1999, 337).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1999 - 8 B 99.850
    Es handelt sich dabei um einen Fall sogenannter "schlichter" Anwendung des einschlägigen Gebührenrechts (vgl. BVerwGE 80, 96/97 f.), nicht um ein Nachschieben von Gründen.
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1999 - 8 B 99.850
    Für kommunale Gebietskörperschaften dieser Art ist die Abfallbeseitigung eine Aufgabe auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge; sie ist zugleich eine Maßnahme des Umweltschutzes und der Seuchenabwehr und verfolgt damit Gemeininteressen von hoher Bedeutung (vgl. BVerfGE 79, 127/156; BVerwGE 85, 44/47; BayVGH vom 12.4.1995 Az. 8 CS 95.572; OVG Lüneburg vom 11.6.1998 NVwZ-RR 1998, 728/734).
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 137.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1999 - 8 B 99.850
    Die geforderte Gebühr darf -- entsprechend den Anforderungen des hier maßgeblichen Äquivalenzprinzips als gebührenrechtlicher Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes -- nicht außer Verhältnis zum Ausmaß dieser Beeinträchtigung stehen (vgl. BVerwGE 80, 36/39 ff.; 56, 63/70; BVerwG vom 21.10.1970 DÖV 1971, 102; BayVGH vom 3.4.1998 BayVBl 1999, 308 = NVwZ-RR 1999, 337).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98

    Sondernutzungsgebührenpflicht; Duales System; Abfallcontainer; Öffentlicher …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1999 - 8 B 99.850
    Für kommunale Gebietskörperschaften dieser Art ist die Abfallbeseitigung eine Aufgabe auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge; sie ist zugleich eine Maßnahme des Umweltschutzes und der Seuchenabwehr und verfolgt damit Gemeininteressen von hoher Bedeutung (vgl. BVerfGE 79, 127/156; BVerwGE 85, 44/47; BayVGH vom 12.4.1995 Az. 8 CS 95.572; OVG Lüneburg vom 11.6.1998 NVwZ-RR 1998, 728/734).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2024 - 6 S 2828/19

    Überwiegend erfolgreiche Klage auf Änderung der Sperrzeitverordnung für die …

    Bei diesem Außenpegel setzt die theoretische Aufweckgrenze ein und können langfristig Gesundheitsgefährdungen auftreten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.03.2018 - 6 S 1168/17 -, VBlBW 2018, 378 ; Urteil vom 03.08.2023 - 1 S 1718/22 -, VBlBW 2024, 17 ; zu Wohngebieten: BVerwG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 A 5.04 -, BVerwGE 123, 23 ; Urteil vom 10.11.2004 - 9 A 67.03 -, NVwZ 2005, 191 ; OVG Berlin, Beschluss vom 17.03.1999 - 2 S 6.98 -, GewArch 2000, 215 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 A 11258/11

    Rechtsmittelbelehrung muss über Widerspruch auch im Wege der elektronischen …

    Insbesondere ist nichts dafür ersichtlich, dass die vorerwähnte Satzung die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Urteil vom 09. November 1999, BayVBl. 2000, 626 ff.;… vgl. auch die Kommentierung des Landesstraßengesetzes a.a.O., § 47 LStrG , Anm. 4) und die darin dargelegten Grundsätze zur Berücksichtigung von öffentlichen Interessen an der Sondernutzung, worauf sich die Klägerin ausdrücklich stützt, nicht berücksichtigen würde.
  • VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918

    Sondernutzungsgebühren (Luftsteuer) für Balkone rechtswidrig

    Diese Gebühr fällt deshalb bereits an, wenn der Benutzungstatbestand erfüllt ist und aus der Benutzung des Straßenraums ein Vorteil gezogen werden kann (vgl. BayVGH vom 9.11.1999 BayVBl 2000, 626).

    Deshalb entspricht es grundsätzlich dem Äquivalenzprinzip, die Höhe der Sondernutzungsgebühr bei abnehmender Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch abzustufen und gegebenenfalls zu staffeln (vgl. auch BayVGH vom 9.11.1999 a.a.O. S. 627).

  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 8 BV 18.2005

    Sondernutzungsgebühren für Baustelleneinrichtung

    Die geforderte Gebühr darf - entsprechend den Anforderungen des hier maßgeblichen Äquivalenzprinzips als gebührenrechtliche Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - nicht außer Verhältnis zum Ausmaß dieser Beeinträchtigung stehen (vgl. BayVGH, U.v. 9.11.1999 - 8 B 99.850 - BayVBl 2000, 626 = juris Rn. 21;… BVerwG, U.v. 15.7.1988 - 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 = juris Rn. 14; U.v. 21.10.1970 - IV C 137.68 - BayVBl 1971, 108/109).

    Denn zu dem die Gebührenpflicht tragenden Grund, dass der Inhaber der Sondernutzungserlaubnis aus der Benutzung der Straße Vorteile ziehen kann, tritt dann regelmäßig eine Nutzung für ein öffentliches Interesse zugunsten der Allgemeinheit hinzu (vgl. BayVGH, U.v. 9.11.1999 - 8 B 99.850 - BayVBl 2000, 626 = juris Rn. 21).

    Einer Sondernutzung für eine Baustelleneinrichtung auf öffentlichem Straßengrund kann ein öffentliches Interesse nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil das Bauvorhaben selbst nicht - wie etwa bei Straßenbaumaßnahmen - auf der öffentlichen Verkehrsfläche liegt (…vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2015 - 8 ZB 14.2702 - juris Rn. 19;… B.v. 7.12.2012 - 8 ZB 12.354 - juris Rn. 7; U.v. 9.11.1999 - 8 B 99.850 - BayVBl 2000, 626 = juris Rn. 29;… a.A. VG Stuttgart, U.v. 12.12.2003 - 11 K 1393/02 = juris Rn. 12).

    Das öffentliche Interesse geht nicht dadurch verloren, dass mit dem Bau der Unterkunft eine Privatfirma beauftragt wurde (…vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 8 ZB 12.354 - juris Rn. 7; U.v. 9.11.1999 - 8 B 99.850 - BayVBl 2000, 626 = juris Rn. 27).

    Beruht die mit der Sondernutzungserlaubnis gestattete Beeinträchtigung der gemeingebräuchlichen Nutzungsmöglichkeiten im Einzelfall sowohl auf privaten wie auf öffentlichen Interessen, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass die Höhe der Sondernutzungsgebühr gegenüber einer rein privatnützigen Einschränkung des Gemeingebrauchs abzustufen ist (vgl. BayVGH, U.v. 9.11.1999 - 8 B 99.850 - BayVBl 2000, 626 = juris Rn. 22).

  • VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen von Maschinen im …

    (vgl. NdsOVG…, Beschluss vom 11. Juni 1998 - 12 L 1777/98 -, zit. nach juris Rdn. 20;… Sauthoff, aaO., Rdn. 416 unter Verweis auf VGH München, Urteil vom 9. November 1999 - 8 B 99.850 -, zit. nach juris).

    In solchen Fällen lässt sich die Annahme rechtfertigen, dass die Allgemeinheit der in Anspruch genommenen Leistung - d.h. der Einschränkung des Gemeingebrauchs - näher steht als der (potenzielle) Gebührenschuldner und dass dementsprechend auch der Wert der Nutzung für die Allgemeinheit höher anzusetzen ist als derjenige für den Gebührenschuldner (vgl. BayVGH, Urteil vom 9. November 1999, aaO., Rdn. 23).

    Nimmt dieser dagegen als Privatperson bzw. wie eine Privatperson am Marktgeschehen teil und unterscheidet sich die (lediglich auch) im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeit nicht von anderen gewerblichen Tätigkeiten mit der Absicht der Gewinnerzielung, besteht kein Anlass für eine gebührenrechtliche Privilegierung (…vgl. VG Minden, aaO. Rdn. 52; zur Aufstellung von Wertstoffsammelcontainern im öffentlichen Straßenraum: NdsOVG…, Beschluss vom 11. Juni 1998, aaO., Rdn. 66 und BayVGH, Urteil vom 9. November 1999, aaO., Rdn. 29).

  • VGH Bayern, 07.12.2012 - 8 ZB 12.354

    Gebührenbefreiung für ein denkmalgeschütztes Anwesen (abgelehnt)

    Rn. 7 Das Erstgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 9.11.1999 - Az. 8 B 99.850 UA S. 10 f.) zutreffend festgestellt, § 9 Abs. 1 2. Alt. SGS verlange im Zusammenhang mit der Renovierung des denkmalgeschützten Anwesens für eine Gebührenfreiheit, dass der Nutzen für die Allgemeinheit infolge der Benutzung der Straßenfläche höher anzusetzen sei als derjenige des Gebührenschuldners (Bauherrn).

    Rn. 8 2. Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) ist nicht gegeben, weil die Rechtslage durch das Senatsurteil vom 9. November 1999 (Az. 8 B 99.850) geklärt ist.

  • VGH Bayern, 04.09.2024 - 8 B 24.979

    Berufung (teilweise erfolgreich), Gebühr für Werbeanlage an Baugerüst, …

    Rn. 30 Sondernutzungsgebühren werden für die Hinnahme einer den Gemeingebrauch übersteigenden Nutzung der öffentlichen Sache "Straße" erhoben (…vgl. nur BVerwG, B.v. 1.12.2023 - 9 B 19.23 - juris Rn. 2;… BayVGH, U.v. 14.3.2023 - 8 BV 21.1145 - juris Rn. 42; U.v. 9.11.1999 - 8 B 99.850 - NVwZ-RR 2000, 390 = juris Rn. 21).
  • VG Köln, 01.12.2006 - 11 K 8685/04

    Erhöhung der Gebühren für das Aufstellen von öffentlichen Münzfernsprechern bzw. …

    Rn. 65 Vgl. Bay VGH, Urteil vom 9.11.1999 - 8 B 99.850 -, NVwZ-RR 2000, 390.
  • VG Berlin, 14.04.2026 - 1 K 391.24

    Erhebung von straßenrechtlichen Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren

    Rn. 35 Der Beklagte wird bei der Ausübung seines Ermessens prüfen müssen, ob das Interesse an der Erhebung der Sondernutzungsgebühr als Gegenleistung für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung der Straße und die damit einhergehende Beeinträchtigung der gemeingebräuchlichen Nutzungsmöglichkeit (vgl. VGH München, Urteil vom 9. November 1999 - 8 B 99.850 - juris Rn. 21) hinter dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung der erforderlichen Infrastruktur für den öffentlichen Personennahverkehr zurücktreten muss.
  • VG Berlin, 10.07.2025 - 1 K 307.24
    Rn. 33 Der Beklagte wird bei der Ausübung seines Ermessens prüfen müssen, ob das Interesse an der Erhebung der Sondernutzungsgebühr als Gegenleistung für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung der Straße und die damit einhergehende Beeinträchtigung der gemeingebräuchlichen Nutzungsmöglichkeit (vgl. VGH München, Urteil vom 9. November 1999 - 8 B 99.850 - juris Rn. 21) hinter dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung der erforderlichen Infrastruktur für den öffentlichen Personennahverkehr zurücktreten muss.
  • VG München, 24.11.2011 - M 10 K 11.1168

    Sondernutzung; Gebühr; Gebührenbefreiung; (kein) überwiegendes öffentliches …

  • VG München, 17.02.2011 - M 10 K 10.1479

    Sondernutzung; Gebühr; Gebührenbefreiung; (kein) überwiegendes öffentliches …

  • VG Würzburg, 28.10.2008 - W 4 K 07.1417

    Sondernutzungsgebühren; Äquivalenzprinzip; Gebührenfreiheit; Sondernutzung auch …

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