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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3143
VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00 (https://dejure.org/2001,3143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.09.2001 - 14 S 2726/00 (https://dejure.org/2001,3143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. September 2001 - 14 S 2726/00 (https://dejure.org/2001,3143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Handwerkskammer - Beitragspflichtiger - Filialbetrieb - Beitragsstaffelung nach Rechtsform

  • Judicialis

    HwO § 113 Abs. 1; ; HwO § 113 Abs. 2; ; HwO § 1 Abs. 1; ; EWG-Richtlinie 69/335

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handwerk (mit Schornsteinfeger); Europarecht - Handwerkskammer; Kammerbeitrag; Beitrag, Filialbetrieb; Grundbeitrag; Beitragsstaffelung; Staffelungskriterium, juristische Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichtzugehörigkeit zur Handwerkskammer; Kreis der beitragspflichtigen Mitglieder der Handwerkskammer; Beitragspflicht eines in die Handwerksrolle eingetragener Filialbetriebes eines selbstständigen Handwerkers gegenüber der Handwerkskammer; An die Rechtsform der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 54
  • DÖV 2002, 174
  • GewArch 2002, 83
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 14 S 38/98

    Doppelmitgliedschaft in IHK und Steuerberaterkammer bei einer nach dem …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00
    Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Regelung stehen der Handwerkskammer, wie der Senat bereits für die Veranlagung zu IHK-Beiträgen entschieden hat (Urt. v. 17.06.1998 - 14 S 38/98 -, GewArch 1999, 66), bei der Ausgestaltung des Beitragsmaßstabs ein weitgehender Gestaltungsspielraum zu.

    Im Hinblick auf das ihr eröffnete weite normative Ermessen (vgl. Urt. des Senats v. 17.06.1998, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989, GewArch 1989, 328, 329) war die Beklagte weder genötigt, bei Handwerkern in der Rechtsform der juristischen Person den Grundbeitrag - entsprechend dem Beitragsmaßstab bei natürlichen Personen und Personengesellschaften - ebenfalls nach der Höhe des Gewerbeertrags zu staffeln, noch ist die grundsätzlich höhere Belastung juristischer Personen im Verhältnis zu natürlichen Personen und Personengesellschaften rechtlich zu beanstanden.

    Letzteres rechtfertigt sich, wie der Senat bereits im Hinblick auf die vergleichbare Problematik bei IHK-Beiträgen entschieden hat (Urt. des Senats v. 17.06.1998 - 14 S 38/98 -, GewArch 1999, 66), auf Grund der steuerrechtlichen Besonderheiten in der Behandlung juristischer Personen, insbesondere der allein juristischen Personen eröffneten Möglichkeit, bei Mitarbeit des Betriebsinhabers dessen Entnahmen als Geschäftsführergehalt vom Gewerbeertrag/Gewinn abzuziehen (…vgl. hierzu auch OVG Hamburg, Urt. v. 09.03.1993, GewArch 1993, 485, VG Magdeburg, Urt. v. 22.02.2001, GewArch 2001, 347;… VG Neustadt, Urt. v. 19.08.1994, GewArch 1997, 299;… VG Köln, Urt. v. 18.04.1996, GewArch 1996, 423;… VG Ansbach, Urt. v. 29.03.1999, GewArch 1999, 252;… zweifelnd VG Weimar, Urt. v. 23.10.1995 - 8 K 927/94 -, Juris).

    Denn aus Gründen der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung ist die Beklagte nicht genötigt, bei der Ausgestaltung des Beitragsmaßstabs allen nur denkbaren Sachverhalten Rechnung zu tragen (Urt. des Senats v. 17.06.1998, a.a.O.).

  • EuGH, 11.06.1996 - C-2/94

    Denkavit Internationaal u.a.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00
    Gegen ihre Beitragsveranlagung legte die Klägerin am 11.12.1996 mit der Begründung Widerspruch ein, dass die Beitragsordnung der Beklagten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11.06.1996 - C-2/94 -rechtswidrig sei.

    Insbesondere widerspricht die Höherbelastung eines in Form einer juristischen Person tätigen Handwerkers (§ 1 Abs. 1 HwO) nicht, wie die Klägerin behauptet, der Richtlinie 69/335/EWG des Rats vom 17.07.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital und dem hierzu ergangenen Urteil des EuGH vom 11.06.1996 (- C-2/94 -, EuGH Recht- sprechungssammlung I 1996 - 6, S. 2854 = GewArch 1996, 472 und hierzu VG Ansbach, Urt. v. 29.03.1999, GewArch 1999, 252).

    Die zu dieser Richtlinie ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 11.06.1996 (a.a.O.) betrifft jedoch insoweit allein die Frage, ob eine jährlich wiederkehrende, der Finanzierung der Aufgaben der IHK dienende Abgabe nach niederländischem Recht, die an die Eintragung von Unternehmen in das bei der IHK geführte Handelsregister anknüpft, insoweit mit der Richtlinie vereinbar ist.

    Zu dieser speziellen Problematik enthält jedoch weder die vorgenannte Richtlinie noch die hierzu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 11.06.1996, a.a.O.;… vgl. auch Urt. v. 20.04.1993, EuGH Rechtsprechungssammlung I 1993 - 4, S. 1947) eine Aussage.

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00
    Einschränkungen ergeben sich allerdings, wie auch sonst bei der Beitragsbemessung, aus dem Äquivalenzprinzip, wonach die Höhe des Beitrags nicht in einem Missverhältnis zu den abgegoltenen Vorteilen stehen darf, und dem Gleichheitssatz, demzufolge die Beiträge im Verhältnis der Beitragspflichtigen zueinander grundsätzlich vorteilsgerecht zu bemessen sind (…BVerwG, Urt. v. 17.12.1998, GewArch 1999, 193, 195; Beschl. v. 25.07.1989, GewArch 1989, 328; Beschl. v. 26.06.1990, GewArch 1990, 398).

    Eine Anknüpfung an diesen Gesichtspunkt trägt insoweit auch dem beitragsrechtlichen Prinzip der Vorteilsabgeltung Rechnung, als davon auszugehen ist, dass die der Beklagten als Aufgabe gestellte günstige Beeinflussung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den sich durch ihre Wirtschaftskraft auszeichnenden Handwerksbetrieben stärker zugute kommt als weniger leistungsfähigen Betrieben (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1990, GewArch 1990, 398).

  • BVerwG, 25.07.1989 - 1 B 109.89

    Äquivalenzprinzip - Gleichheitssatz - Ärztekammerbeiträge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00
    Einschränkungen ergeben sich allerdings, wie auch sonst bei der Beitragsbemessung, aus dem Äquivalenzprinzip, wonach die Höhe des Beitrags nicht in einem Missverhältnis zu den abgegoltenen Vorteilen stehen darf, und dem Gleichheitssatz, demzufolge die Beiträge im Verhältnis der Beitragspflichtigen zueinander grundsätzlich vorteilsgerecht zu bemessen sind (…BVerwG, Urt. v. 17.12.1998, GewArch 1999, 193, 195; Beschl. v. 25.07.1989, GewArch 1989, 328; Beschl. v. 26.06.1990, GewArch 1990, 398).

    Im Hinblick auf das ihr eröffnete weite normative Ermessen (…vgl. Urt. des Senats v. 17.06.1998, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989, GewArch 1989, 328, 329) war die Beklagte weder genötigt, bei Handwerkern in der Rechtsform der juristischen Person den Grundbeitrag - entsprechend dem Beitragsmaßstab bei natürlichen Personen und Personengesellschaften - ebenfalls nach der Höhe des Gewerbeertrags zu staffeln, noch ist die grundsätzlich höhere Belastung juristischer Personen im Verhältnis zu natürlichen Personen und Personengesellschaften rechtlich zu beanstanden.

  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98

    Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.12.1998, GewArch 1999, 193) und des erkennenden Gerichtshofs (…Urt. v. 02.12.1997 - 9 S 2506/97 -, GewArch 1998, 164) ist geklärt, dass die Pflichtzugehörigkeit zur Handwerkskammer ebenso verfassungsgemäß ist wie die hiermit gesetzlich verbundene Pflicht zur Kostentragung.

    Einschränkungen ergeben sich allerdings, wie auch sonst bei der Beitragsbemessung, aus dem Äquivalenzprinzip, wonach die Höhe des Beitrags nicht in einem Missverhältnis zu den abgegoltenen Vorteilen stehen darf, und dem Gleichheitssatz, demzufolge die Beiträge im Verhältnis der Beitragspflichtigen zueinander grundsätzlich vorteilsgerecht zu bemessen sind (BVerwG, Urt. v. 17.12.1998, GewArch 1999, 193, 195; Beschl. v. 25.07.1989, GewArch 1989, 328; Beschl. v. 26.06.1990, GewArch 1990, 398).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2506/97

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer und des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 17.12.1998, GewArch 1999, 193) und des erkennenden Gerichtshofs (Urt. v. 02.12.1997 - 9 S 2506/97 -, GewArch 1998, 164) ist geklärt, dass die Pflichtzugehörigkeit zur Handwerkskammer ebenso verfassungsgemäß ist wie die hiermit gesetzlich verbundene Pflicht zur Kostentragung.

    Der Gerichtshof hat auch bereits entschieden, dass weder die Pflichtmitgliedschaft noch die mit ihr verbundene Beitragspflicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.12.1997 - 9 S 2506/97 -, GewArch 1998, 164).

  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00
    Zu der von der Klägerin beantragten Vorlage des Verfahrens an den Europäischen Gerichtshof zur Klärung der angesprochenen Problematik sieht der Senat insoweit keine Veranlassung (zur Vorlagepflicht vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.01.2001, BayVBl. 2001, 340).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 19.97

    Industrie- und Handelskammer; Mitgliedschaft; Beitrag; Kammerbeitrag; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Falle der Heranziehung überregional tätiger Unternehmen zu einem IHK-Beitrag bereits früher entschieden, dass von einem Gewerbetreibenden, der in mehreren Kammerbezirken Betriebsstätten unterhält, auch mehrfach ein jeweils einheitlicher, d.h. ungekürzter (Grund-)Beitrag erhoben werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.09.1995 - 1 B 137/94 -, Buchholz 430.3, Nr. 24; Urt. v. 27.10.1998 - 1 C 19.97 -, GewArch 1999, 73;… ebenso auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.01.1994 - 11 A 11508/93 -, GewArch 1994, 415) und dies u.a. damit begründet, dass einer im Einzelfall tatsächlich auftretenden Härte durch Erlass, Stundung oder Niederschlagung abgeholfen werden könne.
  • BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90

    Keine Divergenz bei Abweigung von der Rechtsprechung des EuGH - Verpflichtung zur …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00
    Eine Verpflichtung hierzu bestünde, zumal nach Zulassung der Revision, ohnehin nicht (zur Nichtzulassungsbeschwerde als Rechtsmittel im Sinne des Art. 177 Abs. 3 EG-Vertrag, jetzt Art. 234 Abs. 3 EGV vgl. BVerwG, Urt. v. 15.05.1990, InfAuslR 1990, 293 = Buchholz 402.26, § 12 Nr. 7; Beschl. v. 23.08.1995, Buchholz 451.20, § 33 a Nr. 8).
  • BVerwG, 21.09.1995 - 1 B 137.94

    Grundbeitrag zur Industrie- und Handelskammer - Tragung der Kosten einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Falle der Heranziehung überregional tätiger Unternehmen zu einem IHK-Beitrag bereits früher entschieden, dass von einem Gewerbetreibenden, der in mehreren Kammerbezirken Betriebsstätten unterhält, auch mehrfach ein jeweils einheitlicher, d.h. ungekürzter (Grund-)Beitrag erhoben werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.09.1995 - 1 B 137/94 -, Buchholz 430.3, Nr. 24;… Urt. v. 27.10.1998 - 1 C 19.97 -, GewArch 1999, 73;… ebenso auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.01.1994 - 11 A 11508/93 -, GewArch 1994, 415) und dies u.a. damit begründet, dass einer im Einzelfall tatsächlich auftretenden Härte durch Erlass, Stundung oder Niederschlagung abgeholfen werden könne.
  • OVG Hamburg, 09.03.1993 - Bf VI 43/91

    Gewerberecht: Bemessung des Beitrags zu einer Handwerkskammer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1994 - 11 A 11508/93
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 11 A 10781/92

    Handwerkskammer; Handwerksbetrieb mit Filialen; Handwerkliche Leistungen; Höhe …

  • VG Magdeburg, 22.02.2001 - 3 A 504/98
  • VG Weimar, 23.10.1995 - 8 K 927/94
  • EuGH, 03.10.2000 - C-58/98

    Corsten - "Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 64/427/EWG - Handwerkliche …

  • BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92

    Handwerk - Zweigstelle - Betriebsleiter - Handwerksrolle - Eigenständigkeit - …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1998 - 2 A 11514/98

    Meinungsfreiheit

  • VG Düsseldorf, 18.05.2022 - 20 K 730/20
    Rn. 183 vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. Juni 2015 - 8 LB 191/13 -, juris Rn. 31 f., 35 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 29. November 2012 - 17 A 1696/12 -, juris Rn. 23; OVG Niedersachsen, Urteil vom 25. September 2008 - 8 LC 31/07 -, juris Rn. 40 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. September 2001 - 14 S 2726/00 -, juris Rn. 26.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2019 - 6 S 1092/18

    Beitragsbefreiung für die Handwerkskammer für Existenzgründer; …

    Einschränkungen ergeben sich allerdings, wie auch sonst bei der Beitragsbemessung, aus dem Äquivalenzprinzip, wonach die Höhe des Beitrags nicht in einem Missverhältnis zu den abgegoltenen Vorteilen stehen darf, und dem Gleichheitssatz, demzufolge die Beiträge im Verhältnis der Beitragspflichtigen zueinander grundsätzlich vorteilsgerecht zu bemessen sind (vgl. zu diesen Maßstäben nur das Senatsurteil vom 14.09.2001 - 14 S 2726/00 -, GewArch 2002, S. 83 m.w.N. zur Rspr. auch des BVerwG sowie BVerwG…, Urteil vom 26.04.2006 - 6 C 19.05 -, NVwZ 2006, S. 1068 = BVerwGE 125, 384).

    Insoweit sind Rechtsfehler auch für den Senat nicht ersichtlich (vgl. insbesondere zur Verfassungskonformität der Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer zuletzt nur Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 17.07.2018 - 5 Bf 146/17.Z -, GewArch 2018, S. 384 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss des ersten Senats vom 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12 u.a. -, GewArch 2017, S. 375 = BVerfGE 146, 164 betreffend die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern; vgl. zur Unionsrechtskonformität der Pflichtmitgliedschaft und der mit ihr verbundenen Beitragspflicht ferner den Senatsbeschluss vom 14.09.2001 - 14 S 2726/00 -, GewArch 2002, S. 83 m.w.N. zur Rspr. auch des EuGH und des BVerwG).

  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 4 K 3493/07

    IHK-Pflichtmitgliedschaft von Kapitalgesellschaften ohne eigenen …

    Hinzu kommen bei Kapitalgesellschaften noch steuerrechtliche Besonderheiten in der Form, dass zumindest die Geschäftsführungsvergütungensteuerlich Betriebsausgaben im Sinne von § 4 Abs. 4 EStG und deshalb abzugsfähig sind, wie in § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG ausdrücklich erwähnt wird und deshalb bei Mitarbeit des Betriebsinhabers dessen Entnahmen als Geschäftsführergehalt vom Gewerbeertrag/Gewinn abzuziehen sind (vgl. hierzu VGH Mannheim, Urteil vom 14.09.2001 - 14 S 2726/00 - m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2008 - 17 A 1506/05

    Nichtvereinbarkeit eines erhobenen IHK-Beitrages mit der …

    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.9.2001 - 14 S 2726/00 -, GewArch 2002, 83, VG Gießen, Urteil vom 24.9.2003 - 8 E 2022/01 -, juris, sowie Jahn, Zur Entwicklung des Beitragsrechts der Industrie- und Handelskammern - Ein Rechtsprechungsreport 2000 bis 2004 -, GewArch 2005, 169.
  • VG Freiburg, 25.06.2009 - 4 K 2207/07

    Kammerbeitrag eines approbierten Arztes und Zahnarztes

    Eine (Zahnärzte-)Kammer ist nicht gehalten, bei der Beitragsbemessung allen Besonderheiten ihrer Mitglieder Rechnung zu tragen; im Interesse einer möglichst einfach zu handhabenden Beitragsordnung kann sie vielmehr in sachlich vertretbarem Rahmen auch Pauschalierungen vornehmen; nicht jeder Einzelfall muss einer besonderen Lösung zugeführt werden ( zum Gestaltungsspielraum von berufsständischen Körperschaften beim Erlass von Sitzungen allgemein vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2006 - 6 C 19/05 -, NVwZ 2006, 1068, und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.09.2001 - 14 S 2726/00 -, GewArch 2002, 83; spez. zu Ärztekammern VG Berlin, Urteil vom 20.04.2005 - 14 A 109/01 -, LKV 2006, 140, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung ).
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