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Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 07.01.2003

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.01.2003 - 22 ZB 02.2984   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14635
VGH Bayern, 09.01.2003 - 22 ZB 02.2984 (https://dejure.org/2003,14635)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.01.2003 - 22 ZB 02.2984 (https://dejure.org/2003,14635)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - 22 ZB 02.2984 (https://dejure.org/2003,14635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GewO § 70 Abs. 1; ; GewO § 70 Abs. 3; ; BayVwVfG Art. 39

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht einschließlich berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht), einschließlich Apothekenbetriebsrecht: Zuweisung eines Standplatzes zum Glühweinverkauf auf dem Nürnberger Christkindlesmarkt; Nachschieben einer ausreichenden Begründung des Bescheids; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Standplätze am Weihnachtsmarkt: keine willkürliche Vergabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuweisung eines Standplatzes zum Glühweinverkauf auf dem Nürnberger Christkindlesmarkt; Nachschieben einer ausreichenden Begründung des Bescheids; Einteilung der Bewerber in Anbietergruppen; Verpflichtung zur Aufteilung bestehender Standplätze auf mehrere Bewerber; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 837
  • GewArch 2003, 120
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 29.01.1991 - 22 B 90.2122

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des Betreibers eines Belustigungsgeschäfts von …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2003 - 22 ZB 02.2984
    Es muss daher grundsätzlich dem gestalterischen Ermessen des Marktveranstalters überlassen bleiben, neben den Standorten auch die Größe der einzelnen Verkaufsstände festzulegen und dadurch mittelbar über die Anzahl der jeweils möglichen Zulassungen zu entscheiden (vgl. BayVGH vom 19.1. 1991 BayVBl 1991, 370).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.01.2003 - 22 CS 02.2819   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17142
VGH Bayern, 07.01.2003 - 22 CS 02.2819 (https://dejure.org/2003,17142)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.01.2003 - 22 CS 02.2819 (https://dejure.org/2003,17142)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 22 CS 02.2819 (https://dejure.org/2003,17142)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GewO § 35 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GewO § 35 Abs. 1
    Gewerberecht einschließlich berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht), einschließlich Apothekenbetriebsrecht: Gewerbeuntersagung wegen "Strohmannverhältnisses". Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei maßgeblicher Einflussnahme eines unzuverlässigen Dritten

  • Wolters Kluwer

    Gewerbeuntersagung wegen "Strohmannverhältnisses"; Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei maßgeblicher Einflussnahme eines unzuverlässigen Dritten; Abwägung der beiderseitigen Interessen bei der Beurteilung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Eigenes ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2003, 120
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2003 - 22 CS 02.2819
    Unabhängig vom Nachweis eines Strohmannverhältnisses fehlt einem Gewerbetreibenden allerdings auch schon dann die erforderliche Zuverlässigkeit, wenn er einem unzuverlässigen Dritten einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung einräumt (BVerwGE 9, 222;… Marcks in: Landmann/Rohmer, GewO, § 35 RdNr. 69 f. m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 15.07.2008 - 7 A 1942/06

    Güterkraftverkehr; Gemeinschaftslizenz; Güterkraftverkehrsgeschäfte, zur Führung …

    Eine nur als Schreibkraft beschäftigte Person leitet einen Betrieb nicht tatsächlich; sie übt nach der gewerberechtlichen Rechtsprechung noch nicht einmal "maßgeblichen Einfluss" auf den Betrieb aus (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 22 CS 02.2819, juris Rn. 3 f.).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2006 - 7 LA 159/05

    Untersagung eines Kfz Handels wegen der Unzuverlässigkeit des Ehemanns der …

    Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Klägerin die Ausübung des Gewerbes zu untersagen ist, weil sie als Gewerbetreibende ihrem Ehemann, der gewerberechtlich unzuverlässig ist, einen Einfluss auf die Gewerbeausübung einräumt bzw. nicht willens oder in der Lage ist, einen solchen Einfluss auszuschalten (vgl. dazu allgemein BVerwG, Beschl. v. 10.1.1996 - 1 B 202.95 -, NVwZ-RR 1996, 650 = GewArch 1996, 250; BayVGH, Beschl. v. 7.1.2003 - 22 CS 02.2819 -, GewArch 2003, 120).
  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 22 ZB 21.2390

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Vielmehr ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte ein Gewerbetreibender als unzuverlässig anzusehen, wenn er einem unzuverlässigen Dritten maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung einräumt oder diese Person nicht an weiterer Tätigkeit hindert (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.1959 - VII C 63.59 - BVerwGE 9, 222;… B.v. 10.1.1996 - 1 B 202.95 - juris Rn. 6 (zum Gaststättenrecht);… HessVGH, B.v. 9.11.1992 - 8 TH 2651.91 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 7.1.2003 - 22 CS 02.2819 - juris Rn. 4).
  • OVG Saarland, 20.03.2025 - 1 B 7/25

    Zur Frage der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen maßgeblichen …

    Es überzeugt nicht, allein aus der Wahrnehmung von Behördenkontakten durch einen gewerberechtlich unzuverlässigen Mitarbeiter darauf zu schließen, diesem werde ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäftsführung eingeräumt, ohne die rechtlichen und faktischen Einflussmöglichkeiten der beteiligten Personen im Innenverhältnis näher zu beleuchten[Vgl. BayVGH, Beschluss vom 7.1.2003, 22 CS 02.2819, juris, Rn. 4][Vgl. BayVGH, Beschluss vom 7.1.2003, 22 CS 02.2819, juris, Rn. 4].
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