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| OVG Thüringen, 31.03.2003 - 2 N 607/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Thüringen, 11.02.2003 - 2 N 607/00
- OVG Thüringen, 31.03.2003 - 2 N 607/00
Papierfundstellen
- GewArch 2004, 75
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.2018 - 6 S 1168/17
Heidelberger Altstadt; Festlegung von Sperrzeiten und Berücksichtigung der …
Die Antragsteller machen geltend, dass sie durch die zu kurzen Sperrzeiten und den damit einhergehenden Lärm in den späten Nachtstunden in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, das gerade durch die Regelungen des Gaststättengesetzes geschützt werden solle (vgl. § 1 LGastG , §§ 5 Abs. 1 Nr. 3, § 18 GastG, 11 GastVO), verletzt werden (vgl. ThürOVG, Urteil vom 31.03.2003 - 2 N 607/00 - juris Rn. 32). - VGH Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 6 S 1126/04
Gültigkeit einer Rechtsverordnung über die Verkürzung der Sperrzeit
Hierbei mag auf sich beruhen, dass für jede Sperrzeitverschiebung ein öffentliches Bedürfnis erforderlich ist (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 19.03.1982, Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 2), so dass selbst bei Sperrzeitverlängerungen eine Rechtsverletzung der Anwohner nicht von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. dazu ThürOVG, Urt. v. 31.03.2003, GewArch 2004, 75). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2021 - 3 R 2/21
Kommunale Verordnung zur Einschränkung des Bewegungsradius aufgrund hoher …
Dies gilt auch, wenn es hierzu aufgrund gesetzlicher Ermächtigung einer Normsetzung in Gestalt einer Rechtsverordnung bedarf (vgl. zu ähnlichen Regelungen SaarlOVG…, Urteil vom 30. Juni 2020 - 2 C 252/19 - juris Rn. 22; ThürOVG, Urteil vom 31. März 2003 - 2 N 607/00 - juris Rn. 40; zur rechtlichen Zulässigkeit kommunaler Rechtsverordnungen des Hauptverwaltungsbeamten siehe auch Maurer, DÖV 1989, 184 [190 ff.]).
- OVG Bremen, 15.12.2015 - 2 B 104/15
Anfechtung der Sperrzeitaufhebung für eine Diskothek - Baugenehmigung; …
schrift kann in diesem Umfang auch zu einem Abwehranspruch des durch solche Umwelteinwirkungen betroffenen Dritten führen (BVerwG, Urteil vom 07.05.1996 - 1 C 10/95 - BVerwGE 101, 157-166; OVG SL, Urteil vom 29.08.2006 - 1 R 21/06 -, juris; ThürOVG, Urteil vom 31.03.2003 - 2 N 607/00 -, juris). - VG Gießen, 17.10.2011 - 8 L 2401/11
Sperrzeitverlängerung
Danach gehört gerade die Nachtruhe der Allgemeinheit und insbesondere der Nachbarn einer Gaststätte zu denjenigen Interessen, die ein öffentliches Bedürfnis für eine Vorverlegung der Sperrzeit begründen können (vgl. Bayer. VGH, U. v. 17.06.2008 - 22 N 06.3069 -, BayVBl. 2009, 695, 696, Rdnr. 34; Thür.OVG, U. v. 31.03.2003 - 2 N 607/00 -, GewArch 2004, 75, 77; VG Neustadt, B. v. 21.09.2006 - 4 L 1432/06 -, NVwZ-RR 2007, 172, lSp.; VG Gießen, B. v. 19.05.2010 - 8 L 452/10 -, GewArch 2010, 319, 320; VG Darmstadt, B . - VG Freiburg, 28.01.2005 - 1 K 2854/04
Einstweiliger Rechtsschutz - Sperrzeitverlängerung während der Fastnacht
Maßgebend ist nur, ob für das betreffende Gebiet im allgemeinen die Voraussetzungen des höherrangigen Rechts vorliegen (OVG Weimar, Urt. v. 11.2.2003 - 2 N 607/00 - GewArch 2004, 75).
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