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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2294
BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05 (https://dejure.org/2005,2294)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.2005 - 6 B 51.05 (https://dejure.org/2005,2294)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 2005 - 6 B 51.05 (https://dejure.org/2005,2294)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Beurteilung der Rechtslage bei Widerruf besonderer beruflicher Zulassungen (Architekt); Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung oder der letzten mündlichen Verhandlung im Verfahren um den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streichung aus der Architektenliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2006, 77
 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    Rn. 9 Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit sind nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, der auch für Maßnahmen gilt, die die Freiheit der Berufswahl betreffen (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197 m.w.N.), nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung erlaubt, die den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügt.

    Die Berufsbeschränkung muss danach auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, geeignet und erforderlich sein, um hinreichend wichtige Gemeinschaftswohlinteressen zu sichern, und darf keine übermäßige unzumutbare Belastung enthalten, das heißt zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis stehen (stRspr, z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 u.a. - BVerfGE 93, 213 m.w.N., vom 29. Oktober 1997 - 1 BvR 780/87 - BVerfGE 97, 12 und vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197 ).

  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 912/04

    Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen seine Amtsenthebung wegen …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    Anders als im Falle eines Notars, dessen erneute Bestellung u.a. von einem Bedürfnis abhängt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 31. August 2005 - 1 BvR 912/04 -), kann dem Grundrecht der Berufsfreiheit im Falle eines Architekten durch erneute Eintragung Rechnung getragen werden, wenn Tatsachen im Sinne des § 6 Abs. 2 des Sächsischen Architektengesetzes nicht mehr vorliegen.
  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    Ob der Senat der Auffassung folgen könnte, eine Bestätigung der berufsbeendenden Maßnahme dürfe dann nicht erfolgen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts zweifelsfrei die Voraussetzungen für eine erneute Berufszulassung vorliegen (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen BGH, Beschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 - NJW 1991, 2083 und vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00 - juris Rn. 7 sowie BFH, Urteile vom 22. August 1995 - VII R 63/94 - BFHE 178, 504 und vom 13. November 2001 - VII R 14/01 - BFHE 198, 266 ), ist hier ohne Bedeutung.
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    Ob der Senat der Auffassung folgen könnte, eine Bestätigung der berufsbeendenden Maßnahme dürfe dann nicht erfolgen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts zweifelsfrei die Voraussetzungen für eine erneute Berufszulassung vorliegen (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen BGH, Beschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 - NJW 1991, 2083 …und vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00 - juris Rn. 7 sowie BFH, Urteile vom 22. August 1995 - VII R 63/94 - BFHE 178, 504 und vom 13. November 2001 - VII R 14/01 - BFHE 198, 266 ), ist hier ohne Bedeutung.
  • BFH, 13.11.2001 - VII R 14/01

    Bundesfinanzhof

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    Ob der Senat der Auffassung folgen könnte, eine Bestätigung der berufsbeendenden Maßnahme dürfe dann nicht erfolgen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts zweifelsfrei die Voraussetzungen für eine erneute Berufszulassung vorliegen (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen BGH, Beschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 - NJW 1991, 2083 und vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00 - juris Rn. 7 sowie BFH, Urteile vom 22. August 1995 - VII R 63/94 - BFHE 178, 504 und vom 13. November 2001 - VII R 14/01 - BFHE 198, 266 ), ist hier ohne Bedeutung.
  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    Ob der Senat der Auffassung folgen könnte, eine Bestätigung der berufsbeendenden Maßnahme dürfe dann nicht erfolgen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts zweifelsfrei die Voraussetzungen für eine erneute Berufszulassung vorliegen (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen BGH, Beschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 - NJW 1991, 2083 und vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00 - juris Rn. 7 sowie BFH, Urteile vom 22. August 1995 - VII R 63/94 - BFHE 178, 504 und vom 13. November 2001 - VII R 14/01 - BFHE 198, 266 ), ist hier ohne Bedeutung.
  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    Dieses Gericht geht in seinem vom Kläger in der Beschwerdebegründung in anderem Zusammenhang angeführten Beschluss vom 3. Juli 2003 - 1 BvR 238/01 - (BVerfGE 108, 150 ) von der Zulässigkeit einer derartigen Regelung aus.
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    Die Berufsbeschränkung muss danach auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, geeignet und erforderlich sein, um hinreichend wichtige Gemeinschaftswohlinteressen zu sichern, und darf keine übermäßige unzumutbare Belastung enthalten, das heißt zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis stehen (stRspr, z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 u.a. - BVerfGE 93, 213 m.w.N., vom 29. Oktober 1997 - 1 BvR 780/87 - BVerfGE 97, 12 und vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197 ).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat bis jetzt festgehalten (Urteil vorn 17. August 2005 - BVerwG 6 C 15.04 -).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81

    Beruf des Rechtsbeistandes

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    Mit der Ausgestaltung des Berufs macht der Gesetzgeber nämlich von seiner Befugnis Gebrauch, bestimmte wirtschafts-, berufs- und gesellschaftspolitische Zielvorstellungen und Leitbilder durchzusetzen und in den Rang wichtiger Gemeinschaftsinteressen zu erheben (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Februar 1967 - 1 BvR 569/62 u.a. - BVerfGE 21, 173 und vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. - BVerfGE 75, 246 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des …

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage - …

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Berufsbilder

  • BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96

    Gewerberecht - Fahrschullehrer, Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen fehlender …

  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 C 1.96

    Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Inkompatibilität der …

  • BFH, 17.11.1987 - VII R 120/86

    Steuerberater - Konkurs - Widerruf der Bestellung zum Steuerberater - Gefährdung …

  • BVerfG, 20.01.1988 - 1 BvR 23/88

    Zerrüttete Vermögensverhältnisse bei einem Steuerberater

  • BVerwG, 25.02.1965 - I C 74.62

    Eignung und Zuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufes

  • BVerwG, 03.05.1977 - I C 43.74

    Rechtsbeistandes - Zuverlässigkeit - Persönliche Eignung - Eröffnung des …

  • BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20

    Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

    Dementsprechend ist zu klären, ob die dafür zu erfüllenden rechtlichen Voraussetzungen im Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung vorlagen (vgl. zum Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit: BVerwG…, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:310719B3B7.18.0] - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 118 Rn. 9; zum Widerruf der Genehmigung für den Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur: BVerwG…, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 8.16 [ECLI:DE:BVerwG:2019:110419U3C8.16.0] - Buchholz 442.09 § 6 AEG Nr. 1 Rn. 10; zur Streichung aus der Architektenliste: BVerwG, Beschluss vom 30. September 2005 - 6 B 51.05 - GewArch 2006, 77; zum Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis: BVerwG…, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 - Buchholz 420.5 WaffG Nr. 93 Rn. 35, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die …

    Daher sind tatsächliche oder rechtliche Entwicklungen, die erst nach Abschluss des behördlichen Verwaltungsverfahrens oder gar erst nach Beendigung des erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens eintreten und die zu einer abweichenden Beurteilung führen würden, nur dann der jeweiligen gerichtlichen Entscheidung zugrunde zu legen, wenn das materielle Recht ihre Berücksichtigung zulässt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. September 2005 - 6 B 51/05, BeckRS 2005, 30305 unter 2 a; BVerwG, NVwZ 1991, 372 f. [zum Berufungsverfahren]; NVwZ 2003, 490 unter II 2 [zu neuen Tatsachen im Zulassungsverfahren]; NVwZ 2004, 744 unter II 1 [zu Rechtsänderungen im Zulassungsverfahren]).

    Rn. 11 (1) Für verwaltungsbehördliche Rücknahme- oder Widerrufsverfügungen in berufs- oder gewerberechtlichen Zulassungsverfahren gibt das materielle Recht regelmäßig den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens als maßgebliche Beurteilungsgrundlage für die gerichtliche Überprüfung vor (vgl. etwa BVerwGE 65, 1, 2 ff.; BVerwG, NVwZ 1991, 372 f. [jeweils zur Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 6 Satz 1 GewO]; BVerwGE 105, 214, 220; BVerwG…, Beschluss vom 9. November 2006 - 3 B 7/06, juris Rn. 10 [jeweils zum Widerruf einer ärztlichen Approbation]; BVerwG, Beschluss vom 30. September 2005 - 6 B 51/05, aaO [zur Streichung aus der Architektenliste];… BVerwG, NJW 2010, 2901, Rn. 10 f. [zum Widerruf des Führens der Berufsbezeichnung "Logopäde"]).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05

    Löschung eines freien Architekten aus der Architektenliste wegen Vermögenverfalls …

    Der Kläger ist wegen Abgabe der eidesstattlichen Versicherungen in den Jahren 2002 und 2004 in das Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO) eingetragen worden, so dass der gesetzlich vermutete Vermögensverfall eingetreten ist und auch bis zur Löschungsentscheidung des Eintragungsausschusses des Beklagten am 12.11.2004, dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 -, GewArch 2006, 77; Beschlüsse des Senats vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 - NVwZ-RR 1993, 183, vom 17.12.2003 - 9 S 1831/03 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 -), angedauert hat (vgl. auch § 915a ZPO).

    Wer als Architekt tätig sein will, kann sich bei der Berufswahl auf das sachlich gerechtfertigte Erfordernis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse einstellen, zumal dieses bereits im Zusammenhang mit der Eintragung in die Architektenliste von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005, a.a.O.).

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in Frage stellt, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner im vorliegenden Zusammenhang jüngst ergangenen Entscheidung vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - (…a.a.O.) zu einer vergleichbaren Rechtslage in Sachsen (…vgl. dazu die Vorentscheidung des OVG Bautzen vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, a.a.O.) unter Zusammenfassung seiner bisherigen Rechtssprechung nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach seiner bisherigen Rechtsprechung im Falle eines Widerrufs einer Berufs- oder Betriebserlaubnis regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt.

    Ob von dieser Beurteilung auch dann auszugehen wäre, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zweifelsfrei wegen Wegfalls des zur Löschung führenden Versagungsgrundes die Voraussetzungen für eine erneute Eintragung in die Architektenliste vorgelegen hätten und der Kläger auf Antrag sogleich wieder hätte eingetragen werden müssen (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79 -, BGHZ 75, 356, zum Widerruf der Anwaltszulassung; BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005, a.a.O.), kann hier dahinstehen.

    Zudem hat der Gesetzgeber mit der Ausgestaltung des § 7 Abs. 2 ArchG als Ermessensentscheidung im Sinne einer Milderung der Rechtsfolge die Möglichkeit geschaffen, die Ermessensausübung in verfassungskonformer Weise an der aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Architekten besorgten Gefährdung der Interessen der Auftraggeber oder Dritter konkret auszurichten und besonderen Umständen des Einzelfalles durch ein Unterlassen der Löschung Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005, a.a.O.;… Beschluss des Senats vom 21.12.1992, a.a.O.).

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