Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1143/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Widerruf der Beleihung zur Fluggastkontrolle an Flughäfen; Überprüfung der Kontrolltätigkeit
- Judicialis
LuftVG § 29c (a.F.); ; VwVfG § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schifffahrt, Luftverkehr: Fluggastkontrolle, Luftsicherheitsassistent, Beleihung, Widerruf, Realtest
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an eine hinreichende Ausübung der Fluggastkontrolle; Rechtmäßigkeit des sofortigen Widerrufs einer Beleihung aus Flugsicherheitsgründen; Voraussetzungen für den Widerruf eines unanfechtbaren rechtmäßig begünstigenden Verwaltungsakts; Notwendigkeit einer ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 03.08.2005 - 3 K 342/05
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1143/06
- BVerwG, 02.01.2008 - 3 B 37.07
Papierfundstellen
- DÖV 2007, 892
- DÖV 2007, 892 UPR 2007, 457 (Ls.)
- GewArch 2007, 258
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- VG Stuttgart, 03.08.2005 - 3 K 342/05
Widerruf einer Beleihung mit der Aufgabe der Fluggastkontrolle nach Fehlverhalten …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1143/06
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 03. August 2005 - 3 K 342/05 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 03. August 2005 - 3 K 342/05 - zu ändern und festzustellen, dass der Bescheid des Bundesgrenzschutzamts Stuttgart vom 30.09.2004 und der Widerspruchsbescheid des Grenzschutzpräsidiums Süd vom 29.12.2004 rechtswidrig waren.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die gewechselten Schriftsätze, die Akten des Senats, des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Az: - 3 K 342/05 -), die bei der F.- GmbH geführten Personalakten des Klägers und die einschlägigen Akten der Beklagten verwiesen; diese waren Gegenstand der Berufungsverhandlung.
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.1989 - 10 S 2516/89
Unzulässigkeit des Widerrufs einer Abfalltransportgenehmigung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1143/06
Auch der Widerruf aufgrund eines Vorbehalts darf nur aus den Gründen erfolgen, die im Rahmen der Zwecke liegen, die in der Rechtsvorschrift vorgezeichnet sind, auf Grund derer der Verwaltungsakt erlassen wurde bzw. die im Zeitpunkt des Widerrufs für den Erlass maßgeblich wären (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.11.1989 - 10 S 2516/89 - NVwZ 1990, 482;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., 2005, § 49 Rn 34 f. mwN). - VG Frankfurt/Main, 29.01.2003 - 12 E 3163/02
Widerruf der Bestellung zum Luftfahrtsicherheitsassistenten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1143/06
Liegen Tatsachen vor, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person bei der Erfüllung der Aufgaben - und damit an ihrer Eignung - aufkommen lassen, sind die Voraussetzungen für eine Beleihung nicht (mehr) gegeben (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 06.03.1997 - 20 B 96.3447 - VG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2003 - 12 E 3163/02 -, juris und Beschluss vom 26.06.2002 - 12 G 1270/02 -, juris; HessVGH Beschluss vom 06.09.2002 - 2 TG 2023/02 - VG Hannover, Beschluss vom 30.09.2003 - 5 B 2943/03 - Hofmann/Grabherr, LuftVG, § 29c Rn 25 f). - VG Frankfurt/Main, 26.06.2002 - 12 G 1270/02
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1143/06
Liegen Tatsachen vor, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person bei der Erfüllung der Aufgaben - und damit an ihrer Eignung - aufkommen lassen, sind die Voraussetzungen für eine Beleihung nicht (mehr) gegeben (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 06.03.1997 - 20 B 96.3447 - VG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2003 - 12 E 3163/02 -, juris und Beschluss vom 26.06.2002 - 12 G 1270/02 -, juris; HessVGH Beschluss vom 06.09.2002 - 2 TG 2023/02 - VG Hannover, Beschluss vom 30.09.2003 - 5 B 2943/03 - Hofmann/Grabherr, LuftVG, § 29c Rn 25 f).
- BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen
Die Verantwortung der Luftsicherheitsbehörde für die Zuverlässigkeit der von ihr Beliehenen bleibt durch die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes unberührt (vgl. zum Widerruf der Beleihung eines Luftverkehrssicherheitsassistenten VGH Baden-Württemberg 19. September 2006 - 8 S 1143/06 - GewArch 2007, 258; VG Hamburg 15. Januar 2008 - 2 E 3932/07 -). - VGH Bayern, 28.07.2010 - 8 ZB 09.1080
Luftsicherheitsassistent; Eignung zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen an …
Liegen Tatsachen vor, die Zweifel an der Eignung aufkommen lassen, sind die Voraussetzungen für eine Beleihung nicht (mehr) gegeben (vgl. BayVGH vom 14.9.1993 NVwZ 1995, 182; vom 6.3.1997 Az. 20 B 96.3447; VGH Bad.-Württ. vom 19.9.2006 GewArch 2007, 258 jeweils zur Vorgängerregelung des § 29c Absatz 1 Satz 3 LuftVG a.F.).7 Der unbestimmte Rechtsbegriff der Geeignetheit in § 5 Abs. 5 Satz 1 LuftSiG wird durch die - norminterpretierenden (vgl. BVerwG vom 01.12.2009 ZfBR 2010, 160) - Richtlinien des Bundesministeriums des Innern über die Anforderungen an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG an deutschen Flughäfen vom 10. Juli 2006, denen über den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG Außenwirkung zukommt (vgl. VGH BW vom 19.9.2006 a.a.O.), konkretisiert.
- VGH Bayern, 30.11.2020 - 8 ZB 19.1757
Widerruf der Bestellung als Luftsicherheitsassistentin - Zulassung der Berufung
Der Widerruf aufgrund eines Vorbehalts darf nur aus den Gründen erfolgen, die im Rahmen des Zwecks der dem Verwaltungsakt zugrundeliegenden Rechtsvorschriften liegen und muss durch zulässige gesetzgeberische Ziele gerechtfertigt sein (VGH BW, U.v. 19.9.2006 - 8 S 1143/06 - GewArch 2007, 258 = juris Rn. 23;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21 Aufl. 2020, § 49 Rn. 34;… Abel in BeckOK, VwVfG, Stand 1.7.2020, § 49 Rn. 34).Dieses Fazit ist vor allem vor dem Hintergrund nicht zu beanstanden, dass die Art und Weise der Ausübung der Fluggastkontrolle dem hohen Sicherheitsbedarf des Luftverkehrs und der letztlich nicht möglichen Vorhersehbarkeit, wann und unter welchen Voraussetzungen und an welcher Stelle störungs- oder schadensverursachende Ereignisse versucht werden, Rechnung tragen muss (VGH BW, U.v. 19.9.2006 - 8 S 1143/06 - GewArch 2007, 258 = juris Rn. 23).
- VGH Hessen, 17.11.2022 - 9 A 1253/21
Widerruf der Beleihung als Luftsicherheitsassistent
Vielmehr hat sie bei ihrer Entscheidung auf die Zwecke abzustellen, die in der Rechtsvorschrift vorgezeichnet sind, aufgrund derer der Verwaltungsakt erlassen wurde bzw. die im Zeitpunkt des Widerrufs für den Erlass maßgeblich wären (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.9.2006, Az. 8 S 1143/06, Rn. 23, juris; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 30.11.2020, a.a.O., Rn. 13).Schließlich entspricht dieses Verständnis des § 16a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG der Rechtsprechung zu dem Kriterium der Eignung in den Vorgängerregelungen über die Betrauung Privater mit der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr (vgl. zu Letzterem: Bayerischer VGH…, Beschluss vom 28.7.2010, Az. 8 ZB 09.1080, Rn. 6, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.9.2006, a.a.O., Rn. 24).
- VG Hamburg, 15.01.2008 - 2 E 3932/07
Widerruf der Beleihung zum Luftverkehrssicherheitsassistenten
Die mit Luftsicherheitsaufgaben betrauten Personen müssen jederzeit die Gewähr dafür bieten, dass sie die sicherheitsrelevanten Bestimmungen für die Personen- und Gepäckkontrolle einhalten (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19. September 2006, 8 S 1143/06, GewArch 2007, S. 258; vgl. auch VG Stuttgart, Beschl. v. 24. November 2004, 3 K 4177/04, juris;… VG Frankfurt, Urt. v. 29. Januar 2003, 12 E 3163/02, juris).Wenn auch in einer solchen Konstellation ein vorschriftsmäßiges Verhalten des Luftsicherheitsassistenten erwartet werden kann und muss, so kann die Sanktionierung bei einem Kontrollfehler nicht ohne Rücksicht auf diese Besonderheit erfolgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19. September 2006, 8 S 1143/06, GewArch 2007, S. 259, wonach das vorzeitige Erkennten der Testperson durch die Luftsicherheitsassistenten dem Ziel des Tests entgegensteht).
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