Rechtsprechung
| OLG Jena, 14.05.1996 - 6 W 497/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 51
Einladung zur Gesellschafterversammlung durch gewöhnlichen Brief - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Ladung zur Gesellschafterversammlung
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht, Satzung
Papierfundstellen
- DNotZ 1997, 84
- Rpfleger 1996, 513
- GmbHR 1996, 536
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 16.12.1970 - BReg. 2 Z 58/70
Vertretung; Prokura; Bestand; Erlöschen; Handelsgeschäft; Einzelunternehmen; …
Auszug aus OLG Jena, 14.05.1996 - 6 W 497/95
Die in dem angefochtenen Beschluß zitierte Entscheidung (BayObLG BB 1971, 238 f. = DNotZ 1971, 191 ) betrifft die vorliegende Problematik nicht, da es dort nicht um eine formwechselnde Umwandlung ging, sondern um den Eintritt eines Kommanditisten in ein Einzelhandelsgeschäft. - KG, 13.05.1965 - 1 W 848/65
Auszug aus OLG Jena, 14.05.1996 - 6 W 497/95
Einen so gewichtigen Fehler stellt die Einladung durch gewöhnlichen Brief - selbst wenn dieses Formerfordernis unabdingbar sein sollte - aber nicht dar (KG NJW 1965, 2157, 2159). - BGH, 30.03.1987 - II ZR 180/86
Berechnung der Wochenfrist für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung; …
Auszug aus OLG Jena, 14.05.1996 - 6 W 497/95
In Rechtsprechung und Lehre besteht schon seit langem Einigkeit darüber, daß die Zugangsregel des § 130 Abs. 1 BGB aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Einladung zur Gesellschafterversammlung nicht einschlägig ist ( RGZ 60, 144, 145; BGHZ 100, 264, 267 je m.w.N.). - RG, 11.02.1905 - I 444/04
Gesellsch. m. b. H. Einladung zur Versammlung der Gesellschafter
Auszug aus OLG Jena, 14.05.1996 - 6 W 497/95
In Rechtsprechung und Lehre besteht schon seit langem Einigkeit darüber, daß die Zugangsregel des § 130 Abs. 1 BGB aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Einladung zur Gesellschafterversammlung nicht einschlägig ist ( RGZ 60, 144, 145; BGHZ 100, 264, 267 je m.w.N.).
- OLG Dresden, 15.11.1999 - 2 U 2303/99
GmbH; Anfechtungsklage; Gesellschafterbeschluss; Verspätung; Einziehung; …
a) Das Ladungsschreiben vom 19.11.1998 (vgl. Anlage P 3, Bl. 52 ff. dA) wahrt die gesetzlichen und statuarischen Anforderungen, da der hierzu ermächtigte Geschäftsführer die Gesellschafterversammlung einberufen und dem Kläger in der nach § 9 Abs. 1 der Satzung wirksam zugelassenen einfachen Schriftform (vgl. Thüringer OLG GmbHR 1996, 536 [537]) die Tages- und Uhrzeit sowie den Versammlungsort mitgeteilt hat (vgl. BGH GmbHR 1989, 120 [122]); Hüffer, in: Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., § 51 Rn. 16). - OLG Celle, 09.07.2025 - 9 U 64/24
Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen; Form der Einladung zur …
Die gesetzliche Regelung in § 130 BGB betreffend den Zugang von Willenserklärungen gilt für die Einladung zu Gesellschafterversammlungen grundsätzlich nicht (BGH…, Urteil vom 20. März 1987, II ZR 180/86, Rn. 11 nach juris), weil es nicht darum geht, die Folgen einer rechtsgeschäftlichen Willenserklärung gegen den Gesellschafter gelten zu lassen, sondern einfach um die Rechtzeitigkeit einer Einberufung und Ladung als rein innergesellschaftlicher Verfahrenshandlung (so auch OLG Jena, DNotZ 1997, 84;… Liebscher in Münchener Kommentar GmbHG, 4. Aufl. 2023, Rn. 73 a. E. zu § 51: nur die Absendung der Ladung ist nachzuweisen). - LG Hannover, 15.10.2024 - 24 O 163/23 Auch die in Bezug genommenen Entscheidungen des Thüringischen Oberlandesgerichts, DNotZ 1997, 84 sowie des OLG Dresden, NZG 2000, 428 [OLG Dresden 31.08.1999 - 13 U 1215/99], geben für die Auffassung der Beklagten nichts her.
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Rechtsprechung
| LG München II, 13.02.1996 - 3 O 6799/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1996, 762
- GmbHR 1996, 536
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