Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.09.1998 - 5 W 22/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Geschäftsführungsverbot durch einstweilige Verfügung
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gesellschaftsrecht; Verbot der Geschäftsführung durch einstweilige Verfügung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 12.06.1998 - 5 O 77/96
- OLG Frankfurt, 18.09.1998 - 5 W 22/98
- OLG Frankfurt, 19.09.1998 - 5 W 22/98
Papierfundstellen
- BB 1998, 2440
- GmbHR 1998, 1126
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 17.01.2013 - 23 U 4421/12
Vertretung der GmbH in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den …
Es sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei erheblichen Pflichtverletzungen des Geschäftsführers auch der Gesellschafter eine einstweilige Verfügung beantragen könne (OLG Frankfurt GmbHR 1998, 1126). - OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 7 U 152/18
Einberufung einer Gesellschafterversammlung - Selbsthilferecht der Gesellschafter
Sie kann auch die Untersagung der Ausübung von Geschäftsführerbefugnissen umfassen (vgl. BGHZ 86, 177; BGHZ 33, 105;… OLG Jena a.a.O., OLG Stuttgart, Urteil v. 26.10.2005 - 14 U 50/50, GmbHR 2006, 1258; OLG Frankfurt, Beschluss v. 18.09.1998 - 5 W 22/98, GmbHR 1998, 1126;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl. § 940 Rn. 8 "Gesellschaftsrecht" m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 12.11.2001 - 3 Wx 157/00
Notgeschäftsführer; Abberufung eines gerichtlich bestellten Notgeschäftsführers; …
Zwar muss grundsätzlich das Amtsgericht die Geschäftsführungsbefugnis eines Notgeschäftsführers auf das Notwendigste beschränken, weil die Bestellung eines Notgeschäftsführers durch das Gericht einen wesentlichen Eingriff in das Bestellungsrecht der Gesellschafter nach § 46 Nr. 5 GmbHG bedeutet (vgl. BayObLG GmbHR 1998, 1126). - OLG Düsseldorf, 12.11.2001 - 3 Wx 239/00
Notgeschäftsführer; Abberufung eines gerichtlich bestellten Notgeschäftsführers; …
Zwar muss grundsätzlich das Amtsgericht die Geschäftsführungsbefugnis eines Notgeschäftsführers auf das Notwendigste beschränken, weil die Bestellung eines Notgeschäftsführers durch das Gericht einen wesentlichen Eingriff in das Bestellungsrecht der Gesellschafter nach § 46 Nr. 5 GmbHG bedeutet (vgl. BayObLG GmbHR 1998, 1126).
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