Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 10.04.2002 - 7 U 147/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 64 Abs. 2
Forderung von masseschmälernden Zahlungen der Geschäftsführer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ausgleichsanspruch gegen die Geschäftsführer ; Masseschmälernde Zahlung ; Auslegung des Begriffs der Zahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 06.06.2001 - 8 O 362/00
- OLG Brandenburg, 10.04.2002 - 7 U 147/01
- LG Potsdam, 24.10.2005 - 8 O 362/00
- OLG Brandenburg, 02.02.2006 - 6 W 232/05
- OLG Brandenburg, 02.02.2006 - 6 W 238/05
Papierfundstellen
- GmbHR 2002, 910
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2002 - 7 U 147/01
Entsprechend dem Zweck des § 64 Abs. 2 GmbHG, die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger im Vorfeld der Insolvenz zu sichern, sind Zahlungen im Sinne dieser Vorschrift nur solche Vorgänge, mit denen dieses Ziel unterlaufen wird (…Baumbach/Hueck- Schulze-Osterloh, GmbHG, 17. Aufl., § 64 Rn. 71), die also zu einer Verkürzung der anderenfalls den Gläubigern zur Verfügung stehenden Masse geführt haben (BGH ZIP 2001, 235). - BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98
Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2002 - 7 U 147/01
Eine derartige Berücksichtigung des mit einer Zahlung in unmittelbarem zeitlichen wie rechtlichen Zusammenhang stehenden wirtschaftlichen Gesamtvorgangs scheint dem Senat angesichts des Zwecks des § 64 Abs. 2 GmbHG gerade dann geboten, wenn man im übrigen den Begriff der Zahlung im Sinne des § 64 Abs. 2 GmbHG weit auslegt (BGH ZIP 2000, 184, 185). - BGH, 18.03.1974 - II ZR 2/72
Pflichtwidrige Nichtanmeldung eines Konkurses trotz erkennbarer Überschuldung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2002 - 7 U 147/01
So ist in Rechtsprechung und Literatur - zumindest überwiegend - anerkannt, daß jedenfalls dann keine masseschmälernde Zahlung im Sinne des § 64 Abs. 2 GmbHG anzunehmen ist, wenn dem Vermögen der GmbH in unmittelbarem Zusammenhang mit der Zahlung ein Gegenwert, insbesondere etwa eine Gegenleistung im Falle eines Umsatzgeschäftes, zugeflossen ist (…Scholz-K. Schmidt, GmbHG, 8. Aufl., § 64 Rn. 34 und 35;… Hachenburg-Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., § 64 Rn. 37; BGH GmbHR 1974, 131, 132;… a.A. Baumbach/Hueck- Schulze-Osterloh, a.a.O., § 64 Rn. 71, der diesen Umstand jedoch bei der Frage berücksichtigen will, ob die Zahlung mit den Sorgfaltsanforderungen des § 64 Abs. 2 S. 2 GmbHG zu vereinbaren war).
- OLG Hamburg, 29.05.2009 - 11 U 40/09
Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH durch den Insolvenzverwalter …
Der Senat verkennt nicht, dass eine dahingehende teleologische Korrektur des Begriffs "Zahlungen", dass auf einen Vergleich des Vermögens der Schuldnerin bei Eintritt der Insolvenzverschleppung und bei deren Ende abzustellen ist (…so Roth/Altmeppen GmbHG 5. Auflage § 64 Rn. 94 ff; vgl. auch OLG Brandenburg GmbHR 2002, 910 m.w.N.), nicht dem Normverständnis des Bundesgerichtshofs entspricht (vgl. etwa BGH ZIP 2003, 1005 : Aufhebung des vorgenannten Urteils des OLG Brandenburg).
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