Rechtsprechung
| KG, 04.12.2007 - 7 U 77/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 631 Abs. 1
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631 Abs. 1
Durchgriffshaftung bei GmbH Gesellschaftern bei Einsatz eines Strohmannes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Durchgriffshaftung, faktischer Geschäftsführer, Haftungsdurchgriff auf die Gesellschafter, Rechtsmissbrauch, Strohmann, Treu und Glauben, undurchsichtige Buchführung, Vermischung von Gesellschafts- und Privatvermögen, Vermögensvermischung
- kanzlei-klumpe.de
, S. 11 (Leitsatz)
Durchgriffshaftung auf einen faktischen, hinter einem Strohmann agierenden GmbHGeschäftsführer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Persönliche Haftbarkeit von GmbH Gesellschaftern bei einer Verschleierung der Abgrenzung von Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen durch eine undurchsichtige Buchführung oder auf andere Weise; Übertragbarkeit der Grundsätze der Durchgriffshaftung auf einen ...
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 08.09.2005 - 15 B 13503/05
- LG Berlin, 23.11.2006 - 12 O 631/05
- KG, 04.12.2007 - 7 U 77/07
Papierfundstellen
- ZIP 2008, 1535
- NJ 2008, 316
- WM 2008, 1690
- GmbHR 2008, 703
- NZG 2008, 344
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.04.1994 - II ZR 16/93
Haftung des GmbH-Gesellschafters bei Vermischung des Gesellschafts- mit dem …
Auszug aus KG, 04.12.2007 - 7 U 77/07
Dies kann es rechtfertigen, ausnahmsweise den Gläubiger außer dem nicht mehr wirksam geschützten Haftungsfond der Gesellschaft das Privatvermögen der Gesellschafter zur Verfügung zu stellen (BGH NJW 1994, 1801 f, m.w.N.). - BGH, 29.11.1956 - II ZR 156/55
Haftung des alleinigen Gesellschafters der GmbH
Auszug aus KG, 04.12.2007 - 7 U 77/07
Generell wird von der Rechtsprechung eine Durchgriffshaftung auf den Gesellschafter einer GmbH dann zugelassen, wann die Verwendung der Rechtsfigur der juristischen Person dem Zweck der Rechtsordnung widerspricht, sie also missbraucht wird, oder die Berufung auf die förmliche Verschiedenheit zwischen Gesellschaft und Gesellschafter gegen Treu und Glauben verstößt (BGHZ 22, 226 ff, 230). - BGH, 12.11.1984 - II ZR 250/83
Voraussetzungen der unbeschränkten persönlichen Haftung der Mitglieder einer GmbH …
Auszug aus KG, 04.12.2007 - 7 U 77/07
Die deutliche, aus den Büchern zu belegende Trennung von Gesellschafts- und Gesellschaftervermögen gehört zu den unverzichtbaren Voraussetzungen für die beschränkte Haftung, die die Gesellschafter von Rechts wegen durch die Errichtung von Kapital- oder Kommanditgesellschaften mit jeweils eigenem Gesellschaftsvermögen herbeiführen können; die zum Schutze der Gesellschaftsgläubiger erlassenen Kapitalerhaltungsvorschriften beruhen geradezu darauf, dass ein selbständiges Gesellschaftsvermögen gebildet und seinem Umfange nach vom Eigenvermögen der Gesellschafter abgegrenzt feststellbar bleibt (BGH NJW 1985, 740). - BGH, 14.12.1970 - II ZR 161/69
Rechtsstellung eines Gesellschafters - Erwerb einer Rechtsstellung als Treuhänder …
Auszug aus KG, 04.12.2007 - 7 U 77/07
Zwar ist Frau Bnnn damit rechtswirksam die Stellung einer Gesellschafterin erlangt und muss sich im Außenverhältnis gegenüber Dritten als solche behandeln lassen (BGH WM 1971, 306).
- FG Hamburg, 22.04.2008 - 3 K 222/06
Abgabenordnung: Haftung von Strohmann- und faktischem Geschäftsführer der GmbH
Für die rechtliche Verfügungsbefugnis genügt es, dass der Betreffende mittelbar seinen Verfügungswillen durchsetzen kann, wie der Alleingesellschafter einer GmbH oder ihr beherrschender Gesellschafter (BFH vom 27. November 1990 VII R 20/89, BFHE 163, 106, BStBl II 1991, 284, 286; vom 16. Januar 1980 I R 7/77, BFHE 130, 230, BStBl II 1980, 526) oder der wirtschaftliche Inhaber, der sich eines Strohmann-Gesellschafters oder Strohmann-Geschäftsführers bedient (Kammergericht --KG-- Berlin vom 4. Dezember 2007 7 U 77/07, GmbHR 2008, 703), oder eine als Berater oder durch andere Vereinbarung mit den Geschäftsführungsaufgaben befasste Person (…BFH vom 24. April 1991 I R56/89, BFH/NV 1992, 76). - LG Köln, 04.06.2009 - 29 S 129/08
Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von rückständigem …
Nicht Gegenstand dieser Rechtsprechung ist jedoch eine Haftung der Gesellschaft oder eine Zurechnung eines Verhaltens solcher Personen an die Gesellschaft (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2007 - XI ZR 2294/07; OLG Rostock, Urteil vom 10.12.2003 - 6 U 56/03; KG Berlin, Urteil vom 04.12.2007 - 7 U 77/07). - BGH, 17.04.2008 - II ZR 4/08 KG Berlin - Az. 7 U 77/07 vom 04.12.2007;.
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