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Rechtsprechung
   BGH, 04.05.2009 - II ZR 168/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1043
BGH, 04.05.2009 - II ZR 168/07 (https://dejure.org/2009,1043)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2009 - II ZR 168/07 (https://dejure.org/2009,1043)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - II ZR 168/07 (https://dejure.org/2009,1043)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    GmbHG § 47

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    GmbHG § 47 Abs. 4

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 47
    Stimmrechtsverbot einer GmbH-Gesellschafterin wegen Befangengenheit ihres Gesellschafters

  • Wolters Kluwer

    Stimmverbot des GmbH-Gesellschafters wegen Befangenheit des Gesellschafters einer GmbH-Gesellschafterin nach § 47 Abs. 4 GmbH-Gesetz (GmbHG) bei Ausübung maßgeblichen Einflusses bei der Gesellschafterin; Bestimmung des maßgebenden Einflusses durch Zusammenrechnung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    GmbH-Gesellschafter - Stimmenthaltung bei Befangenheit

  • Betriebs-Berater

    Stimmverbot der GmbH-Gesellschafterin wegen Befangenheit des Gesellschafters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 47

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzung des Stimmverbots bei Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mittelbare Befangenheit in der Gesellschafterversammlung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG § 47
    Stimmverbot der GmbH-Gesellschafterin wegen Befangenheit eines Gesellschafter-Gesellschafters mit maßgebendem Einfluss

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Stimmverbot der GmbH-Gesellschafterin wegen Befangenheit des Gesellschafters

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstreckung auf Mitgesellschafter, Gemeinsame Pflichtverletzung mehrerer Gesellschafter, Gesellschafter ist zugleich Gesellschafter des Mitgesellschafters, Stimmrechtsausschluss, Stimmverbote, Subjektive Reichweite des Stimmrechtsausschlusses

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Stimmrechtsausschluss bei GmbH-Gesellschaftern

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Durchschlagen eines Stimmverbots und Berechnung des Stimmrechtsanteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 48
  • ZIP 2009, 2194
  • WM 2009, 2130
  • BB 2009, 2433
  • BB 2010, 83
  • DB 2009, 2702
  • GmbHR 2009, 1330
  • NZG 2009, 1310
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 167/07

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Vorratsbeschluss

    Auszug aus BGH, 04.05.2009 - II ZR 168/07
    Das Stimmrecht aus eigenen Anteilen ruht entsprechend § 71 b GmbHG (vgl. Sen.Urt. v. 27. April 2009 - II ZR 167/07).

    Der Gedanke, dass ein Gesellschafter nicht Richter in eigener Sache sein darf, erfasst zwar auch diejenigen Gesellschafter, die eine Pflichtverletzung gemeinsam mit einem anderen begangen haben (Senat, BGHZ 98, 27, 34; Urt. v. 27. April 2009 - II ZR 167/07, z.V.b.).

  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 31/91

    Bestellung eines Prozeßvertreters durch GmbH-Gesellschafterversammlung

    Auszug aus BGH, 04.05.2009 - II ZR 168/07
    Die Befangenheit von Gesellschafter-Gesellschaftern führt zu einem Stimmverbot der Gesellschafterin, wenn sie einen maßgebenden Einfluss ausüben (vgl. Senat, BGHZ 116, 353, 358;… Ulmer/Hüffer, GmbHG § 47 Rdn. 133 f.;… Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG 18. Aufl. § 47 Rdn. 98).

    Das ist auch zu berücksichtigen, wenn die von dem Stimmverbot betroffenen Gesellschafter nicht unmittelbar, sondern über eine Gesellschafterin beteiligt sind (vgl. BGHZ 116, 353, 358).

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 193/02

    Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers für Veruntreuung von Firmengeldern …

    Auszug aus BGH, 04.05.2009 - II ZR 168/07
    Das Begehen der Pflichtverletzung und die unterlassene Überwachung des Mitgesellschafters oder Geschäftsführers sind keine gleichstufigen, zum Stimmrechtsausschluss führenden Pflichtverletzungen (vgl. Sen.Urt. v. 7. April 2003 - II ZR 193/02, ZIP 2003, 945).
  • BGH, 06.10.1992 - KVR 24/91

    Verstärkung marktbeherrschender Stellung durch Zusammenschluß von …

    Auszug aus BGH, 04.05.2009 - II ZR 168/07
    Eigenen Anteilen der GmbH sind Anteile von abhängigen Gesellschaften gleichzustellen (BGHZ 119, 346, 356;… Ulmer/Hüffer, GmbHG § 47 Rdn. 44;… Scholz/K. Schmidt, GmbHG 10. Aufl. § 47 Rdn. 24), auch bei einer wechselseitigen Beteiligung.
  • BGH, 07.02.2012 - II ZR 230/09

    Gesellschafterbeschlüsse einer Immobilien-GbR mit Beteiligung einer …

    Die bloße Befangenheit eines von mehreren Gesellschaftern der Gesellschafterin führt nur dann zu einem Stimmverbot der Gesellschafterin, wenn der betroffene Gesellschafter-Gesellschafter maßgeblichen Einfluss in der Gesellschafterin ausüben und ihr Abstimmungsverhalten in der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen kann (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2009 - II ZR 168/07, ZIP 2009, 2194 Rn. 5 f.; vgl. auch Urteil vom 13. Dezember 2004 - II ZR 206/02, ZIP 2005, 117, 118 jeweils zur GmbH).
  • BGH, 05.11.2024 - II ZR 85/23

    Zweigliedrige GmbH: Notwendigkeit eines Geltendmachungsbeschlusses nach § 46 Nr. …

    Hiernach kann auf sich beruhen, ob die Beklagten zudem wegen ihrer mittelbaren Beteiligung an der Mehrheitsgesellschafterin und ihres damit verbundenen Einflusses auf diese einem Stimmverbot unterlagen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1991- II ZR 31/91, BGHZ 116, 353, 358; Urteil vom 4. Mai 2009 - II ZR 168/07, ZIP 2009, 2194 Rn. 5), was der Senat mangels Feststellung der genauen Beteiligungsverhältnisse an der österreichischen F. H. GmbH nicht abschließend zu beurteilen vermag.
  • OLG Stuttgart, 10.02.2014 - 14 U 40/13

    GmbH: Verbindliche Beschlussfeststellung in der Gesellschafterversammlung; …

    Rn. 22 (2) Dafür, dass die V GmbH bei der in Frage stehenden Abstimmung einen bestimmenden bzw. maßgebenden Einfluss auf das Abstimmungsverhalten des Klägers ausüben konnte (vgl. BGHZ 153, 285 - Tz. 13 [juris]; BGH, GmbHR 2009, 1330 - Tz. 5 [juris]), gibt es keine belastbaren Anhaltspunkte; die Beklagte zeigt hierfür keine konkreten Tatsachen auf, ihre dahingehenden allgemein gehaltenen Wertungen genügen nicht.

    Insbesondere sind, geht es um den Vorwurf gemeinsamer Verfehlungen, alle Gesellschafter, gegen die wegen der gemeinsam begangenen Pflichtverletzung das Ausschließungsverfahren betrieben werden soll, von der Abstimmung darüber ausgeschlossen (vgl. BGH, GmbHR 2009, 1330 - Tz. 8 [juris];… K. Schmidt, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 47 Rn. 139 m. w. N.;… Drescher, in: MüKo-GmbHG, 1. Aufl., § 47 Rn. 189), und zwar grundsätzlich ohne dass zu prüfen wäre, ob die Vorwürfe berechtigt sind bzw. ob eine darauf gestützte Ausschlussklage Aussicht auf Erfolg hätte (vgl. BGHZ 97, 28 - Tz. 14 [juris]).

    Erforderlich ist allerdings zumindest, dass der die Abstimmung beantragende Gesellschafter im Einzelnen umreißt bzw. schlüssig darlegt, worin die Pflichtverletzung und der Tatbeitrag der einzelnen Mitgesellschafter besteht (vgl. BGHZ 97, 28 - Tz. 14 [juris]; BGH, GmbHR 2009, 1330 - Tz. 8 [juris]; zum Erfordernis schlüssigen Vortrags zu einer die Erstreckung des Stimmverbots rechtfertigenden gemeinschaftlich begangenen Pflichtverletzung und dazu, dass es sich nicht etwa nur um eine ganz andersartige Pflichtverletzung handeln darf, s. auch BGH, NZG 2009, 1309 - Tz. 11 [juris]), ferner darf der beabsichtigte Prozess nicht von vornherein aussichtslos, insbesondere die erhobene Beschuldigung nicht aus der Luft gegriffen sein (vgl. BGHZ 97, 28 - Tz. 15 [juris];… Drescher, in: MüKo-GmbHG, 1. Aufl., § 47 Rn. 189).

  • OLG München, 22.07.2015 - 7 U 2980/12

    Beschlussanfechtung in der GmbH & Co. KG

    Wegen des weiten Ermessensspielraums der Gesellschafter bei der Frage der Entlastung der Geschäftsleitung ist zwar ein Entlastungsbeschluss nur anfechtbar, wenn keine andere Entscheidung als die Versagung denkbar ist und die Entlastung missbräuchlich ist (vgl. - zur GmbH - BGH v. 04.05.2009 - II ZR 168/07, WM 2009, 2131, Rn. 20).
  • OLG Stuttgart, 10.02.2014 - 14 U 46/13

    GmbH: Verbindliche Beschlussfeststellung in der Gesellschafterversammlung; …

    Rn. 16 (b) Dafür, dass der Kläger bei der in Frage stehenden Abstimmung einen bestimmenden bzw. maßgebenden Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der V GmbH ausüben konnte (vgl. BGHZ 153, 285 - Tz. 13 [juris]; BGH, GmbHR 2009, 1330 - Tz. 5 [juris]), gibt es keine belastbaren Anhaltspunkte; die Beklagte zeigt hierfür keine konkreten Tatsachen auf, ihre dahingehenden allgemein gehaltenen Wertungen genügen nicht.

    Insbesondere sind, geht es um den Vorwurf gemeinsamer Verfehlungen, alle Gesellschafter, gegen die wegen der gemeinsam begangenen Pflichtverletzung das Ausschließungsverfahren betrieben werden soll, von der Abstimmung darüber ausgeschlossen (vgl. BGH, GmbHR 2009, 1330 - Tz. 8 [juris];… K. Schmidt, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 47 Rn. 139 m. w. N.;… Drescher, in: MüKo-GmbHG, 1. Aufl., § 47 Rn. 189), und zwar grundsätzlich ohne dass zu prüfen wäre, ob die Vorwürfe berechtigt sind bzw. ob eine darauf gestützte Ausschlussklage Aussicht auf Erfolg hätte (vgl. BGHZ 97, 28 - Tz. 14 [juris]).

    Erforderlich ist allerdings zumindest, dass der die Abstimmung beantragende Gesellschafter im Einzelnen umreißt bzw. schlüssig darlegt, worin die Pflichtverletzung und der Tatbeitrag der einzelnen Mitgesellschafter besteht (vgl. BGHZ 97, 28 - Tz. 14 [juris]; BGH, GmbHR 2009, 1330 - Tz. 8 [juris]; zum Erfordernis schlüssigen Vortrags zu einer die Erstreckung des Stimmverbots rechtfertigenden gemeinschaftlich begangenen Pflichtverletzung und dazu, dass es sich nicht etwa nur um eine ganz andersartige Pflichtverletzung handeln darf, s. auch BGH, NZG 2009, 1309 - Tz. 11 [juris]), ferner darf der beabsichtigte Prozess nicht von vornherein aussichtslos, insbesondere die erhobene Beschuldigung nicht aus der Luft gegriffen sein (vgl. BGHZ 97, 28 - Tz. 15;… Drescher, in: MüKo-GmbHG, 1. Aufl., § 47 Rn. 189).

  • OLG Stuttgart, 10.02.2014 - 14 U 41/13

    GmbH: Verbindliche Beschlussfeststellung in der Gesellschafterversammlung; …

    Rn. 21 (2) Dafür, dass die Klägerin bei der in Frage stehenden Abstimmung einen bestimmenden bzw. maßgebenden Einfluss auf das Abstimmungsverhalten des Mitgesellschafters G. ausüben konnte (vgl. BGHZ 153, 285 - Tz. 13 [juris]; BGH, GmbHR 2009, 1330 - Tz. 5 [juris]), gibt es keine belastbaren Anhaltspunkte; die Beklagte zeigt hierfür keine konkreten Tatsachen auf, ihre dahingehenden allgemein gehaltenen Wertungen genügen nicht.

    Insbesondere sind, geht es um den Vorwurf gemeinsamer Verfehlungen, alle Gesellschafter, gegen die wegen der gemeinsam begangenen Pflichtverletzung das Ausschließungsverfahren betrieben werden soll, von der Abstimmung darüber ausgeschlossen (vgl. BGH, GmbHR 2009, 1330 - Tz. 8 [juris];… K. Schmidt, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 47 Rn. 139 m. w. N.;… Drescher, in: MüKo-GmbHG, 1. Aufl., § 47 Rn. 189), und zwar grundsätzlich ohne dass zu prüfen wäre, ob die Vorwürfe berechtigt sind bzw. ob eine darauf gestützte Ausschlussklage Aussicht auf Erfolg hätte (vgl. BGHZ 97, 28 - Tz. 14 [juris]).

    Erforderlich ist allerdings zumindest, dass der die Abstimmung beantragende Gesellschafter im Einzelnen umreißt bzw. schlüssig darlegt, worin die Pflichtverletzung und der Tatbeitrag der einzelnen Mitgesellschafter besteht (vgl. BGHZ 97, 28 - Tz. 14 [juris]; BGH, GmbHR 2009, 1330 - Tz. 8 [juris]; zum Erfordernis schlüssigen Vortrags zu einer die Erstreckung des Stimmverbots rechtfertigenden gemeinschaftlich begangenen Pflichtverletzung und dazu, dass es sich nicht etwa nur um eine ganz andersartige Pflichtverletzung handeln darf, s. auch BGH, NZG 2009, 1309 - Tz. 11 [juris]), ferner darf der beabsichtigte Prozess nicht von vornherein aussichtslos, insbesondere die erhobene Beschuldigung nicht aus der Luft gegriffen sein (vgl. BGHZ 97, 28 - Tz. 15 [juris];… Drescher, in: MüKo-GmbHG, 1. Aufl., § 47 Rn. 189).

  • OLG München, 22.01.2025 - 7 U 3733/24

    Geschäftsführer Abberufung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Nichtiger …

    Zudem erstreckt sich ein Stimmverbot eines Gesellschafters jedenfalls dann auch auf seine Gesellschaft, wenn der dem Stimmverbot unterliegende Gesellschafter auf die Willensbildung der Gesellschaft maßgeblichen Einfluss ausüben kann und infolgedessen zu befürchten ist, dass sich die Drittgesellschaft bei der Stimmabgabe von den Sonderinteressen ihres (in eigener Person dem Stimmverbot unterliegenden) Gesellschafters leiten lässt (BGH, Urteil vom 04.05.2009 - II ZR 168/07, juris Rn. 5; Senat…, Urteil vom 02.03.2005 - 7 U 4759/04, juris Rn. 47 ff.;… Hüffer/Schäfer in Habersack/Casper/Löbbe, GmbHG, 3. Auflage 2020, § 47 Rn. 142).
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