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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,11
BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54 (https://dejure.org/1954,11)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54 (https://dejure.org/1954,11)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1954 - Gr. Sen. 1.54 (https://dejure.org/1954,11)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (BVerwGG) - Funktion des Revisionsantrags - Milderung der Formvorschriften im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Anwaltszwang im Verwaltungsverfahren - Zweck des § 57 Abs. 2 S. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerwGG § 57 Abs. 2 S. 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 1, 222
  • NJW 1955, 235
  • MDR 1955, 203
  • DVBl 1955, 122
  • DÖV 1955, 117
  • JR 1955, 111
 
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Wird zitiert von ... (214)Zitiert selbst (5)

  • RG, 25.06.1934 - IV B 34/34

    Muß die Berufungsbegründung einen formulierten Antrag enthalten?

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
    Das Reichsgericht hat ursprünglich die Auffassung vertreten, daß für das Berufungsverfahren die bloße Erklärung der Berufungseinlegung genüge, wenn nach der ganzen Art des Falles mit Sicherheit daraus geschlossen werden könne, daß der Antrag auf Aufhebung des Urteils im vollen Umfange gestellt sein solle (RGZ 145 S. 38), daß dieser Grundsatz aber für das Revisionsverfahren nicht gelte (RGZ 102 S. 280, 117 S. 168 ff. 170).

    Denn daraus, daß der Revisionskläger seiner Erklärung, er lege Revision gegen ein bestimmtes Urteil ein, die weitere Erklärung beifügt, er beantrage, das angefochtene Urteil aufzuheben und seinem Klagebegehren entsprechend zu erkennen, ergibt sich in keiner Weise, daß er nur infolge der Beifügung der zweiten, in der Regel selbstverständlichen Erklärung die Aussichten seiner Revision sorgfältiger geprüft hätte, als wenn er die zweite Erklärung unterlassen hätte (vgl. auch RGZ 145 S. 38).

  • RG, 11.06.1929 - VII 618/28

    Zum Erfordernis der Berufungsbegründung nach § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO.

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
    Ein solches Verlangen würde das Festhalten an einer inhaltslosen Förmlichkeit bedeuten (so auch RGZ 125 S. 33 ff. 35.).
  • BVerwG, 12.07.1954 - V C 61.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
    Siehe auch: BVerwG - 12.05.1954 - V C 61.54.
  • RG, 16.06.1921 - VI 84/21

    Revisionsanträge

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
    Das Reichsgericht hat ursprünglich die Auffassung vertreten, daß für das Berufungsverfahren die bloße Erklärung der Berufungseinlegung genüge, wenn nach der ganzen Art des Falles mit Sicherheit daraus geschlossen werden könne, daß der Antrag auf Aufhebung des Urteils im vollen Umfange gestellt sein solle (RGZ 145 S. 38), daß dieser Grundsatz aber für das Revisionsverfahren nicht gelte (RGZ 102 S. 280, 117 S. 168 ff. 170).
  • RG, 28.10.1938 - III 88/38

    1. Unter welchen Umständen ist die Revision zulässig, wenngleich die …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
    In seiner Entscheidung vom 28. Oktober 1938 (RGZ 158 S. 346) hat das Reichsgericht diese Ansicht jedoch aufgegeben und erklärt, daß ein.
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 1.06

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …

    Denn das Revisionsbegehren ergibt sich eindeutig aus der Revisionseinlegung selbst sowie aus den bis zum Ende der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätzen (Beschluss vom 8. November 1954 - GrSen 1.54 - BVerwGE 1, 222; Urteil vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 3 C 27.80 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59).
  • BVerwG, 03.03.1972 - IV C 4.69

    Minigolfanlage im Außenbereich; Nachbarschutz als öffentlicher Belang

    Ein förmlicher Antrag ist jedoch nicht erforderlich, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache der Revisionseinlegung allein oder in Verbindung mit den während der Rechtsmittelfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist, insbesondere dann, wenn aus der uneingeschränkten Rechtsmitteleinlegung - wie in aller Regel - erkennbar ist, daß die Aufhebung des angefochtenen Urteils erstrebt wird, soweit es den Rechtsmittelkläger beschwert (vgl. Beschluß vom 8. November 1954 - BVerwG Gr.Sen. 1.54/V C 61.54 - [BVerwGE 1, 222]; Urteil vom 12. Januar 1956 - BVerwG I C 105.54 - [BVerwGE 3, 75]).
  • BSG, 28.08.2002 - B 5 RJ 12/02 R

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Geh- bzw Wegefähigkeit - …

    Das Fehlen eines förmlich gestellten Revisionsantrags ist unschädlich, weil sich das Prozessbegehren der Revisionsschrift unzweideutig entnehmen lässt; die Rüge der unzureichenden Sachaufklärung durch das LSG kann im Erfolgsfall nur zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das LSG führen (…vgl BSG Urteile vom 26. April 1977 - 8 RU 14/77 - SozR 1500 § 164 Nr. 8, vom 2. September 1977 - 12 RK 10/76 - SozR 1500 § 164 Nr. 10 und vom 11. Dezember 1986 - 12 RK 2/85 - Die Beiträge 1987, 135; ebenso BVerwG Beschluss des Großen Senats vom 8. November 1954 - GrS 1/54 - BVerwGE 1, 222; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 3 C 27/80 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59; BFH Urteile vom 11. November 1983 - III R 25/77 - BFHE 140, 289 …und vom 1. März 1991 - III R 66/87 - BFH/NV 1992, 17).
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