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Rechtsprechung
   BFH, 28.11.1977 - GrS 2 bis 3/77, GrS 2/77, GrS 3/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,30
BFH, 28.11.1977 - GrS 2 bis 3/77, GrS 2/77, GrS 3/77 (https://dejure.org/1977,30)
BFH, Entscheidung vom 28.11.1977 - GrS 2 bis 3/77, GrS 2/77, GrS 3/77 (https://dejure.org/1977,30)
BFH, Entscheidung vom 28. November 1977 - GrS 2 bis 3/77, GrS 2/77, GrS 3/77 (https://dejure.org/1977,30)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Kosten eines Verkehrsunfalls - Betriebliche Fahrt - Betriebsausgaben - Werbungskosten - Bewußter Verstoß gegen Verkehrsvorschriften - Leichtfertigkeit - Verbindung von Verfahren - Wahrung des Steuergeheimnisses

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Auch bei bewußtem Verkehrsverstoß sind Unfallkosten Betriebsausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt können auch bei bewußtem oder leichtfertigem Verstoß gegen Verkehrsvorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein; Verbindung mehrerer Verfahren vor dem Großen Senat; Besetzung des Großen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 43
  • NJW 1978, 1824 (Ls.)
  • DB 1978, 426
  • BStBl II 1978, 105
 
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Wird zitiert von ... (189)Zitiert selbst (14)

  • BFH, 16.02.1970 - VI R 254/68

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers - Beseitigung von Schäden - Unfall - Beruflich …

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
    a) Ein Teil der Mitglieder halte an der bisherigen Rechtsprechung des BFH fest, wie sie insbesondere zuletzt in den Urteilen vom 16. Februar 1970 VI R 254/68 (BFHE 99, 300, BStBl II 1970, 662) und vom 17. Oktober 1973 VI R 49/70 (BFHE 111, 57, BStBl II 1974, 184) zum Ausdruck gekommen sei.

    Der I. Senat sieht sich an der von ihm beabsichtigten Zurückweisung der Revision durch die Rechtsprechung des VI. Senats, insbesondere die auch vom VI. Senat in seiner Vorlage genannten Urteile VI R 254/68 und VI R 49/70 gehindert.

    a) Der Große Senat stimmt zunächst mit dem VI. Senat (Urteil VI R 254/68) darin überein, daß die Frage, ob Unfallkosten als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) abgezogen werden können, nicht durch die Heranziehung strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Bedingungstheorien zu beantworten ist (…vgl. auch Herrmann-Heuer, a. a. O., § 4 EStG Anm. 46 g).

  • BFH, 17.10.1973 - VI R 49/70

    Schadensbeseitigung - Aufwendungen - Beruflich veranlaßte Fahrt - Werbungskosten …

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
    a) Ein Teil der Mitglieder halte an der bisherigen Rechtsprechung des BFH fest, wie sie insbesondere zuletzt in den Urteilen vom 16. Februar 1970 VI R 254/68 (BFHE 99, 300, BStBl II 1970, 662) und vom 17. Oktober 1973 VI R 49/70 (BFHE 111, 57, BStBl II 1974, 184) zum Ausdruck gekommen sei.

    Der I. Senat sieht sich an der von ihm beabsichtigten Zurückweisung der Revision durch die Rechtsprechung des VI. Senats, insbesondere die auch vom VI. Senat in seiner Vorlage genannten Urteile VI R 254/68 und VI R 49/70 gehindert.

    Dieser Gesichtspunkt hat sodann im weiteren Verlauf die Rechtsprechung des BFH bestimmt, wobei in späteren Urteilen (vgl. z. B. das Urteil VI R 49/70) sowie im Vorlagebeschluß von "bewußt und leichtfertig" die Rede ist.

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66

    Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung …

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
    a) Der Große Senat hätte wie bisher schon keine Bedenken, davon auszugehen, daß bei der Anrufung wegen einer grundsätzlichen Rechtsfrage allein der vorlegende Senat über die Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 FGO zu entscheiden hat (vgl. die Beschlüsse vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285, und vom 29. Mai 1972 GrS 4/71, BFHE 106, 504, BStBl II 1973, 5).

    Das kann jedoch die Zulässigkeit der Vorlegungsfrage dann nicht beeinträchtigen, wenn - was der Große Senat zu prüfen hat (vgl. BFH-Beschluß GrS 3/66) - deren Entscheidungserheblichkeit gegeben ist.

  • BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
    Der BdF hatte als Beispiel hierfür den vom BSG (Urteil vom 22. Januar 1957 2 RU 92/55, BSGE 4, 219) für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung entschiedenen Fall angeführt, daß der Unfall sich auf einem nicht durch das Arbeitsverhältnis veranlaßten Umweg ereignet hat.
  • BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S

    Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
    Entscheidend für die Abzugsfähigkeit derartiger Kosten ist, ob sie durch den Betrieb oder den Beruf veranlaßt sind (vgl. die Urteile des BFH vom 2. März 1962 VI 79/60 S, BFHE 74, 513, BStBl III 1962, 192, und vom 21. Juli 1967 VI R 307/66, BFHE 89, 520, BStBl III 1967, 734).
  • BFH, 18.05.1972 - IV R 122/68

    Strafen - Geldbußen - Grundsätze über Nichtabzugsfähigkeit - Werbungskosten - …

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
    Daß Strafen selbst und damit zusammenhängende Prozeßkosten, auch wenn eine Verbindung zwischen ihnen und dem Beruf besteht, nicht abzugsfähig sind, hat nach der neueren Rechtsprechung, wie im Urteil des BFH vom 18. Mai 1972 IV R 122/68 (BFHE 105, 486, BStBl II 1972, 623) nochmals betont wird, seinen Grund nicht in der Vorstellung, strafbares Verhalten hebe den beruflichen Zusammenhang auf, sondern in dem Gedanken der Einheit der Rechtsordnung, aus dem heraus es nicht vertretbar erscheint, Strafen und mit diesen zusammenhängende Kosten durch Zulassung der steuerlichen Abzugsfähigkeit teilweise auf die Allgemeinheit zu überwälzen.
  • BFH, 21.07.1967 - VI R 307/66

    Berücksichtigung eines Unfalls mit privatem PKW bei Betriebsausflug

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
    Entscheidend für die Abzugsfähigkeit derartiger Kosten ist, ob sie durch den Betrieb oder den Beruf veranlaßt sind (vgl. die Urteile des BFH vom 2. März 1962 VI 79/60 S, BFHE 74, 513, BStBl III 1962, 192, und vom 21. Juli 1967 VI R 307/66, BFHE 89, 520, BStBl III 1967, 734).
  • BFH, 13.10.1960 - IV 196/59 S

    Aufwendungen für Reparatur des eigenen PKW bei beruflich veranlasstem Unfall

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
    Der BFH ist dem gefolgt (vgl. insbesondere das Urteil vom 13. Oktober 1960 IV 196/59 S, BFHE 71, 699, BStBl III 1960, 511).
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
    Die Entscheidungserheblichkeit der Vorlegungsfrage für den VI. Senat muß daher bejaht werden (vgl. auch Beschluß des Großen Senats vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132), da von dem vom VI. Senat vertretenen Rechtsstandpunkt aus im Vorlegungsfall die Revision des FA unbegründet ist, wenn die Vorlegungsfrage verneint wird, dagegen eine Aufhebung der Vorentscheidung in Betracht kommt, wenn sie bejaht wird.
  • BFH, 29.05.1972 - GrS 4/71

    Gewinnverteilung bei Familiengesellschaften, an denen nicht mitarbeitende Kinder …

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
    a) Der Große Senat hätte wie bisher schon keine Bedenken, davon auszugehen, daß bei der Anrufung wegen einer grundsätzlichen Rechtsfrage allein der vorlegende Senat über die Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 FGO zu entscheiden hat (vgl. die Beschlüsse vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285, und vom 29. Mai 1972 GrS 4/71, BFHE 106, 504, BStBl II 1973, 5).
  • BAG, 16.03.1962 - GS 1/61

    Anspruch arbeitender Frauen mit eigenem Hausstand auf einen bezahlten …

  • BFH, 08.06.1977 - I R 169/75

    Abschreibung eines Restbuchwertes - Betriebsvermögen - Unfall mit betrieblichem …

  • BFH, 18.02.1977 - VI R 201/75

    Unfallkosten - Arbeitnehmer - Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Eigener …

  • FG Niedersachsen, 21.01.1970 - IV L 108/69
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Der Große Senat des BFH hat im Beschluß vom 28. November 1977 GrS 2-3/77 (BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105) entschieden, daß er mehrere bei ihm anhängige Verfahren unabhängig von der Reihenfolge ihrer Vorlage zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbinden kann.
  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber …

    Im übrigen entscheidet der vorlegende Senat, ob die Anrufung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285; vom 28. November 1977 GrS 2 - 3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105).
  • BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99

    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

    Im Übrigen entscheidet der vorlegende Senat, ob die Anrufung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285; vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307).
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