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Rechtsprechung
   BFH, 29.09.1965 - II 184/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,11204
BFH, 29.09.1965 - II 184/62 (https://dejure.org/1965,11204)
BFH, Entscheidung vom 29.09.1965 - II 184/62 (https://dejure.org/1965,11204)
BFH, Entscheidung vom 29. September 1965 - II 184/62 (https://dejure.org/1965,11204)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HFR 1966, 31
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 07.05.1968 - II 151/64

    Zur Frage der Anwendung von Billigkeitsmaßnahmen bei Nichteinhaltung der …

    Zur Frage, welche zusätzlichen Momente (BFH-Urteil II 184/62 vom 29. September 1965, HFR 1966, 31), insbesondere welches Verhalten einer für die Mittelbewilligung zuständigen Behörde in solchen Fällen einen Billigkeitserlaß rechtfertigen können.

    Zur Frage, welche zusätzlichen Momente (BFH-Urteil II 184/62 vom 29. September 1965, HFR 1966, 31), insbesondere welches Verhalten einer für die Mittelbewilligung zuständigen Behörde in solchen Fällen einen Billigkeitserlaß rechtfertigen können.

    Die vom Senat in dem Urteil II 184/62 vom 29. September 1965 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1966 S. 31 - HFR 1966, 31 -, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Grunderwerbsteuergesetz, § 1, Rechtsspruch 156) geforderten "zusätzlichen Momente" müßten angesichts ihrer Bemühungen um die öffentlichen Mittel einerseits und der verzögerlichen Behandlung ihrer entsprechenden Anträge andererseits und der nur kurzen Fristüberschreitungen bejaht werden.

    Denn auch für Billigkeitsentscheidungen gemäß § 131 AO sind, wie der Senat z.B. in dem Urteil II 184/62 vom 29. September 1965 (a.a.O.) ausgesprochen hat, die in den Steuergesetzen selbst gesetzten Maßstäbe bindend.

  • BFH, 10.05.1972 - II 57/64

    Selbstbindung der Verwaltung - Wirkung zugunsten des Steuerpflichtigen - Erlaß - …

    Denn auch für Billigkeitsentscheidungen gemäß § 131 AO sind die in den Steuergesetzen selbst gesetzten Maßstäbe bindend; zum Erlaß berechtigen nur zusätzliche Momente, welche die gesetzlichen Rechtsfolgen im Einzelfall oder in einer Gruppe gleichgelagerter Fälle als unbillig erscheinen lassen (BFH-Urteil II 184/62 vom 29. September 1965, HFR 1966, 31).
  • BFH, 19.01.1973 - III R 134/71

    Forstwirtschaftlicher Betrieb - Erlaß von Vermögensteuer - Sachliche Unbilligkeit …

    Weder die Verwaltungsbehörden noch die FG sind befugt, sich über diesen eindeutig erklärten Willen des Gesetzgebers hinwegzusetzen und eine Unbilligkeit in der Sache solchen Umständen zu entnehmen, die der Gesetzgeber bewußt in Kauf genommen hat (vgl. BFH-Urteil vom 29. September 1965 II 184/62, HFR 1966 S. 31).
  • BFH, 03.03.1970 - II 135/64

    Vorliegen eines Steuererstattungsanspruch aus Rechtsgründen als zulässiger …

    In beiden Fällen kann eine Unbilligkeit in der Sache selbst nicht solchen Umständen entnommen werden, die der Gesetzgeber bewußt in Kauf genommen hat (vgl. BFH-Urteil II 184/62 vom 29. September 1965, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1966 S. 31 - HFR 1966, 31 -).
  • BFH, 25.03.1969 - II R 123/68

    Unbillige Einziehung der Steuer - Gesetzlicher Tatbestand - Erlaß von …

    Auch für solche Billigkeitsentscheidungen sind die in den Steuergesetzen selbst gesetzten Maßstäbe bindend; zum Erlaß berechtigen nur zusätzliche Momente, welche die gesetzlichen Rechtsfolgen im Einzelfall oder in einer Gruppe gleichgelagerter Fälle als unbillig erscheinen lassen (Urteil des BFH II 184/62 vom 29. September 1965, HFR 1966, 31).
  • BFH, 11.03.1976 - VIII R 93/72

    Herstellungskosten - Einfamilienhaus - Überschreitung der kalkulierten …

    Nur zusätzliche, nicht in die gesetzliche Regelung einbezogene sachliche Momente könnten eine Billigkeitsmaßnahme rechtfertigen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 29. September 1965 II 184/62, HFR 1966, 31, StRK, Grunderwerbsteuergesetz, § 1, Rechtsspruch 156, und vom 7. Mai 1968 II 151/64, BFHE 93, 14, BStBl II 1968, 663).
  • BFH, 05.02.1969 - II R 29/66

    Meistgebot - Meistbietender - Im Namen des Auftraggebers - Besteuerungstatbestand

    Daher wäre zu prüfen gewesen, ob unter Beachtung der im Gesetz selbst gesetzten Maßstäbe die Besonderheiten des Einzelfalles die gesetzlichen Rechtsfolgen als unbillig erscheinen lassen (vgl. Urteil II 184/62 vom 29. September 1965, HFR 1966, 31).
  • BFH, 23.05.1973 - II R 131/72

    Nachträgliche Erhebung - Fünfjahresfrist - Maßnahmen der Flurbereinigungsbehörde

    Der Senat hat ferner in der Entscheidung vom 29. September 1965 II 184/62 (HFR 1966, 31) ausgeführt, daß es nicht darauf ankommt, aus welchen Gründen das Grundstück nicht für den begünstigten Zweck verwendet worden ist.
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