Rechtsprechung
| BVerfG, 09.06.1972 - 1 BvR 176/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- HFR 1972, 441
Wird zitiert von ... (7)
- FG Hamburg, 09.05.2016 - 3 KO 123/16
Kostenrecht: Kostenerstattung für Rechtsanwalt in eigener Sache
Rn. 10 5. Nach beschlossener Notwendigkeit der Vertretung gemäß § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO sowie Erstattung der Prozessbevollmächtigten-Kosten aus dem außergerichtlichen Vorverfahren stellt sich hier nicht die Frage einer diesbezüglichen Einschränkung (vgl. Beschlüsse BVerfG vom 09.06.1972 1 BvR 176/72, HFR 1972, 441, StRK FGO § 139 R 48; BFH vom 29.03.1973 IV B 89/70, BFHE 108, 574, BStBl II 1973, 535; vom 10.02.1972 V B 33/71, BFHE 104, 306, BStBl II 1972, 355; FG Hamburg vom 08.02.1971 I 122/65 (VI), EFG 1971, 291, FG Baden-Württemberg vom 02.07.1969, EFG 1969, 459). - BFH, 29.03.1973 - IV B 89/70
Einspruchsverfahren - Kosten eines Wirtschaftsprüfers - Kosten eines …
Eine gegen diese Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG als offensichtlich unbegründet nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß vom 9. Juni 1972 1 BvR 176/72, HFR 1972, 441). - FG Hamburg, 13.07.2017 - 3 KO 73/17
Keine Erstattung fiktiver Stundensatz-Honorare und fiktiver Hinzuziehungskosten …
Diese Auffassung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 09.06.1972, 1 BvR 176/72, HFR 1972, 441).
- FG Niedersachsen, 14.02.2008 - 7 KO 3/07
Anspruch eines für sich selbst im steuerrechtlichen Vorverfahren tätig werdenden …
Die Auffassung des BFH ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. Juni 1972, 1 BvR 176/72, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1972, 441). - FG Bremen, 09.11.1999 - 298266K 2
Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Verfahren betr. …
Das BVerfG hat mit Beschluß vom 9. Juni 1972 1 BvR 176/72, HFR 1972, 441 diese Rechtsprechung als eine verfassungsrechtlich nicht zu beanstandene Auslegung des § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO bezeichnet. - FG Saarland, 21.11.2001 - 1 K 123/00
Keine Notwendigerklärung der Zuziehung des Geschäftsführers einer …
Seit dem BFH-Beschluss vom 10. Februar 1972 V B 33/71, BStBl II 1972, 355, bestätigt durch den Beschluss des BVerfG vom 9. Juni 1972 1 BvR 176/72, HFR 1972, 441, Steuerrechtskartei FGO § 139 R. 48, entspricht es jedoch ständiger höchstrichterlicher Steuerrechtsprechung, dass eine steuerlich fachkundige Beraterperson, die sich im eigenen Einspruchsverfahren selbst vertritt, für diese Vertretung keine Kosten nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO erstattet erhalten kann. - BFH, 01.03.1974 - VI R 331/69
Vorzeitige Verwendung von Bausparmitteln durch Bediensteten der EG im …
Dieser Beurteilung des Senats steht nicht entgegen, daß nach dem Beschluß eines Dreierausschusses des BVerfG vom 5. Mai 1972 1 BvR 137/72 (HFR 1972 S. 441) die Rechtsprechung des Senats im Urteil VIR 307/68 nicht zu beanstanden ist.
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