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| BVerfG, 29.06.1981 - 1 BvR 226/75 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 14.02.1975 - VI R 125/74
- BVerfG, 29.06.1981 - 1 BvR 226/75
Papierfundstellen
- HFR 1981, 579
Wird zitiert von ... (7)
- BSG, 12.04.2017 - B 13 R 12/15 R
Altersrente - Wohnsitzverlegung von den alten Bundesländern in das …
Hierfür kommt es ua auf die Größenordnung der Abgabe an (vgl BVerfG Beschluss vom 17.2.2010 - 1 BvR 529/09 - Juris RdNr 58) bzw darauf, ob die finanzielle Belastung - objektiv betrachtet - geeignet ist, einen beherrschenden Einfluss auf die Willensbildung und -betätigung auszuüben (vgl BVerfG Beschluss vom 29.6.1981 - 1 BvR 226/75 - HFR 1981, 579;… zustimmend Gnatzy in Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 13. Aufl 2014, Art. 11 RdNr 17; vgl ebenso BVerwG Urteil vom 18.11.1999 - 5 C 8/99 - BVerwGE 110, 92 - Juris RdNr 15 für mittelbare Einwirkungen auf die Einreisefreiheit). - BFH, 05.03.1997 - II R 28/95
Zweitwohnungsteuer Hamburg
Die Zweitwohnungsteuer ist nicht geeignet, einen beherrschenden Einfluß auf die Willensbildung des Bürgers bei der Wahl seines Wohnorts auszuüben (vgl. Beschluß des BVerfG vom 29. Juni 1981 1 BvR 226/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1981, 579). - FG Hamburg, 07.04.1995 - VII 106/94
Statthaftigkeit des Finanzrechtswegs in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten …
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- BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79
Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten, …
Ein aus Art. 6 GG ableitbarer Anspruch gegen die Allgemeinheit, die mit der Gestaltung des Familienlebens verbundenen Aufwendungen zum Teil zu tragen, besteht somit nicht (vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 29. Juni 1981 1 BvR 226/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1981 S. 579). - FG Schleswig-Holstein, 26.10.2006 - 5 K 29/06
Aufwendungen für eine geltend gemachte doppelte Haushaltsführung als …
Ein aus Art. 6 GG ableitbarer Anspruch gegen die Allgemeinheit, die mit der Gestaltung des Familienlebens verbundenen Aufwendungen zum Teil zu tragen, besteht somit nicht (vgl. BFH-Urteil vom 2. Dezember 1981, VI R 167/79, BStBl II 1982, 297; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juni 1981, 1 BvR 226/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1981, 579). - FG Niedersachsen, 27.11.1996 - II 166/96
Mehraufwendungen für eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte …
Ein aus Art. 6 GG ableitbarer Anspruch gegen die Allgemeinheit, die mit der Gestaltung des Familienlebens verbundenen Aufwendungen zum Teil zu tragen oder gar jegliche die Familie treffende Belastung auszugleichen, besteht deshalb nicht (BFH-Urteil vom 02.12.1981 VI R 167/79, BFHE 135/37, BStBl II 1982, 297 unter III 2. mit Hinweis auf BVerfG-Beschluß - Beschluß gemäß § 93 a Bundesverfassungsgerichtsgesetz - vom 29.06.1981 1 BvR 226/75, HFR 1981, 579; BVerfG-Beschlüsse vom 18.03.1970 1 BvR 498/66 BVerfGE 28, 105, 113; vom 18.06.1975 1 BvR 4/74 BVerfGE 40, 121, 132; vom 23.11.1976 1 BvR 150/75 BVerfGE 43, 108, 121). - BFH, 08.04.1983 - VI R 200/80
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