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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1989 - VII ZB 2/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,10539
BGH, 13.07.1989 - VII ZB 2/89 (https://dejure.org/1989,10539)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1989 - VII ZB 2/89 (https://dejure.org/1989,10539)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - VII ZB 2/89 (https://dejure.org/1989,10539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Ordnungsgemäße Endkontrolle fristwahrender Maßnahmen - Löschen von Fristen im Fristenkalender erst nach Ausgang der Schriftsätze - Gewährleistung einer erforderlichen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HFR 1990, 393
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.1988 - VI ZB 26/88

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Abwesenheit des …

    Auszug aus BGH, 13.07.1989 - VII ZB 2/89
    Wie in der Rechtsprechung seit langem anerkannt ist, erfordert eine ordnungsgemäße Endkontrolle fristwahrender Maßnahmen, daß Notfristen erst dann gelöscht werden dürfen, wenn das fristwahrende Schriftstück auch wirklich abgesandt ist oder jedenfalls sichere Vorsorge dafür getroffen worden ist, daß das "postfertige" Schriftstück tatsächlich hinausgeht (Senatsbeschluß vom 21. April 1988 - VII ZB 4/88 = VersR 1988, 942 m.N.; vgl. a. BGH NJW 1989, 1157 f).
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZB 4/88

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Prozessbevollmächtigten hinsichtlich …

    Auszug aus BGH, 13.07.1989 - VII ZB 2/89
    Wie in der Rechtsprechung seit langem anerkannt ist, erfordert eine ordnungsgemäße Endkontrolle fristwahrender Maßnahmen, daß Notfristen erst dann gelöscht werden dürfen, wenn das fristwahrende Schriftstück auch wirklich abgesandt ist oder jedenfalls sichere Vorsorge dafür getroffen worden ist, daß das "postfertige" Schriftstück tatsächlich hinausgeht (Senatsbeschluß vom 21. April 1988 - VII ZB 4/88 = VersR 1988, 942 m.N.; vgl. a. BGH NJW 1989, 1157 f).
  • BGH, 09.12.1974 - III ZR 134/72

    Rechtsmittelgericht - Rechtsanwalt - Vertreter - Prozeßhandlungen

    Auszug aus BGH, 13.07.1989 - VII ZB 2/89
    Dabei kann offen bleiben, ob die Tatsache, daß die am 25. Juli 1988 zur Versendung vorgesehene Berufungsbegründung von Rechtsanwalt Sch. unterzeichnet war, überhaupt die Wirksamkeit des Schriftstücks beeinträchtigte und ob sich der Kläger gegebenenfalls im Hinblick auf die zu § 53 BRAO ergangene Rechtsprechung (z.B. BGH NJW 1975, 542) nicht zumindest auf fehlendes Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten berufen könnte.
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZB 9/89

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Umfang der …

    Wie jedoch in der Rechtsprechung seit langem anerkannt ist, erfordert eine ordnungsgemäße Endkontrolle fristwahrender Maßnahmen, daß Notfristen erst dann gelöscht werden dürfen, wenn das fristwahrende Schriftstück auch wirklich abgesendet ist oder jedenfalls sichere Vorsorge dafür getroffen worden ist, daß das "postfertige" Schriftstück tatsächlich hinausgeht (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 13. Juli 1989 - VII ZB 2/89 - m.N., noch nicht veröffentlicht).
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZB 7/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Wie in der Rechtsprechung seit langem anerkannt ist, erfordert eine ordnungsgemäße Endkontrolle fristwahrender Maßnahmen, daß Notfristen erst dann gelöscht werden dürfen, wenn das fristwahrende Schriftstück auch wirklich abgesandt ist oder jedenfalls sichere Vorsorge dafür getroffen worden ist, daß das "postfertige" Schriftstück tatsächlich hinausgeht (Senatsbeschluß vom 21. April 1988 - VII ZB 4/88 = VersR 1988, 942 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 1989, 1157 und Senatsbeschluß vom 13. Juli 1989 - VII ZB 2/89 - noch nicht veröffentlicht -).

    Das ist nicht geeignet, die fehlende organisatorische Kontrolle der Ausgangsbearbeitung zu ersetzen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 13. Juli 1989 - VII ZB 2/89 -).

  • BGH, 01.04.1993 - III ZB 33/92

    Fristgerechter Eingang eines Schriftstücks bei Gericht - Eingangsstempel des …

    Nach ständiger Rechtsprechung trifft den Prozeßbevollmächtigten einer Partei ein dieser zurechenbares Verschulden (vgl. §§ 233, 85 Abs. 2 ZPO), wenn er eine Endkontrolle, die sicherstellt, daß fristwahrende Schriftsätze tatsächlich gefertigt und abgesandt werden, nicht vorgesehen hat (BGH, Beschluß vom 9. Juli 1985 - VI ZB 10/85 - VersR 1985, 1184; BGH, Beschluß vom 13. Juli 1989 - VII ZB 2/89 - HFR 1990, 393; BGH…, Beschluß vom 28. September 1989 - VII ZB 9/89 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 3 = VersR 1989, 1316; BGH, Urteil vom 28. November 1990 - XII ZB 19/90 - NJW 1991, 1178; vgl. BGH, Beschluß vom 17. November 1992 - X ZB 20/92 - Urteilsumdruck S. 4).
  • OLG Nürnberg, 07.05.1992 - 12 U 3817/91

    Darlegungspflicht beim Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen …

    Der BGH hält eine von "menschlichen Schwächen" freie, an objektive Regeln gebundene Endkontrolle für notwendig, weil auf das menschliche Gedächtnis allein kein sicherer Verlaß ist (BGH, Beschluß vom 13.07.1989, Az: VII ZB 2/89).
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