Rechtsprechung
| BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Judicialis
UStG 1993 § 21 Abs. 2; ; ZKDVO Art. 454 Abs... . 3 Unterabs. 3; ; ZKDVO Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 1; ; ZK Art. 204 Abs. 3; ; ZK Art. 204 Abs. 1 Buchst. a; ; ZK Art. 203 Abs. 3 Anstrich 4; ; ZK Art. 203 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Speditionsunternehmen - Polnisches Unternehmen - Eingangszollstelle - Bestimmungszollstelle - Bescheinigung über Veterinärkontrollle - Dienststempelabdruck - Frachtschein - Einfuhrabgabe - Steuerbescheid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZKDVO Art. 454 Abs. 3
TIR-Verfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
ZKDV Art 455, ZKDV Art 454
Erstattung; Ort der Zuwiderhandlung; Versandverfahren
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.1997 - 1 K 64/96
- BFH, 17.04.1998 - VII R 107/97
- BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97
Papierfundstellen
- HFR 2001, 322
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 23.03.2000 - C-310/98
Met-Trans und Sagpol - Freier Warenverkehr - Externes Versandverfahren - …
Auszug aus BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97
Schließlich legt die Klägerin im Einzelnen ihre Bedenken gegen das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 23. März 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-310/98 und C-406/98 (Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2000, 196) dar.Diese Vorschrift ist nach Auffassung des EuGH (Urteil vom 23. März 2000 in den verbunden Rechtssachen C-310/98 und C-406/98, ZfZ 2000, 196 Rz. 37), der sich der Senat auch im Streitfall anschließt (…vgl. schon Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 14/98 und 108/97, BFH/NV 1998, 1540), dahin zu verstehen, dass bis auf weiteres der Mitgliedstaat als zuständig gilt, dessen Behörden die Zuwiderhandlung festgestellt haben, wenn der Mitgliedstaat, in dessen Gebiet die Zuwiderhandlung begangen worden ist --wie im Streitfall-- zunächst nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.
- BFH, 07.07.1998 - VII R 108/97
Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen …
Auszug aus BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97
Wie der Senat bereits in seinem in einem Parallelverfahren ergangenen Beschluss vom 7. Juli 1998 VII R 108/97 (BFH/NV 1998, 1540) näher ausgeführt hat und worauf er zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, ist die Klägerin als Carnet-Inhaberin zumindest nach Art. 204 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex --ZK--) des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABlEG Nr. L 302/1) Zollschuldnerin für die nach Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK entstandenen Einfuhrabgaben geworden, wenn sie nicht bereits durch eine Entziehung der Sendung aus der zollamtlichen Überwachung nach Art. 203 Abs. 3 Anstrich 4 ZK Abgabenschuldnerin für die dann nach Art. 203 Abs. 1 ZK entstandene Zollschuld geworden sein sollte, weil die Sendung der Bestimmungszollstelle nicht gestellt worden ist.Diese Vorschrift ist nach Auffassung des EuGH (…Urteil vom 23. März 2000 in den verbunden Rechtssachen C-310/98 und C-406/98, ZfZ 2000, 196 Rz. 37), der sich der Senat auch im Streitfall anschließt (vgl. schon Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 14/98 und 108/97, BFH/NV 1998, 1540), dahin zu verstehen, dass bis auf weiteres der Mitgliedstaat als zuständig gilt, dessen Behörden die Zuwiderhandlung festgestellt haben, wenn der Mitgliedstaat, in dessen Gebiet die Zuwiderhandlung begangen worden ist --wie im Streitfall-- zunächst nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.
- BFH, 18.07.2000 - VII R 14/98
Auszug aus BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97
Diese Vorschrift ist nach Auffassung des EuGH (…Urteil vom 23. März 2000 in den verbunden Rechtssachen C-310/98 und C-406/98, ZfZ 2000, 196 Rz. 37), der sich der Senat auch im Streitfall anschließt (vgl. schon Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 14/98 und 108/97, BFH/NV 1998, 1540), dahin zu verstehen, dass bis auf weiteres der Mitgliedstaat als zuständig gilt, dessen Behörden die Zuwiderhandlung festgestellt haben, wenn der Mitgliedstaat, in dessen Gebiet die Zuwiderhandlung begangen worden ist --wie im Streitfall-- zunächst nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.
- BFH, 16.11.2005 - VII B 299/04
NZB - grundsätzliche Bedeutung; Zuständigkeit für Abgabenerhebung bei …
Zwar mögen in diesem Fall die erlassenen Abgabenbescheide rechtswidrig sein, doch statt einer Aufhebung der Abgabenbescheide des einen Mitgliedstaates und der Neufestsetzung der Abgaben in dem anderen Mitgliedstaat greift hier der in Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 3 und 4 ZKDVO geregelte Ausgleichsmechanismus ein (…vgl. Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 108/97, BFH/NV 2000, 1514; vom 5. Oktober 2000 VII R 107/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 322).Selbst wenn das HZA gegen die genannten Bestimmungen verstoßen hat, führt dies nicht dazu, dass die Klägerin als Abgabenschuldnerin nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, weil es sich bei diesen Vorschriften um bloße Ordnungsvorschriften handelt, deren Verletzung die Inanspruchnahme des Inhabers eines Carnet TIR nicht hindert (…Senatsbeschluss vom 25. November 1997 VII B 176/97, BFH/NV 1998, 755, betreffend Art. 455 Abs. 1 ZKDVO; Senatsurteile in BFH/NV 2000, 1514, und in HFR 2001, 322, betreffend Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 1 ZKDVO).
Die von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfragen stellen sich auch nicht mittelbar im Rahmen einer Prüfung, ob ihr nach der Anwendung des Ausgleichsmechanismus ein ggf. erhobener Mehrbetrag zu erstatten bzw. zu erlassen ist, denn diese Prüfung ist aus den vom FG angegebenen Gründen nicht veranlasst (vgl. hierzu auch Senatsurteile in BFH/NV 2000, 1514, und in HFR 2001, 322).
- BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04
TIR-Verfahren: Zuständigkeit für die Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen - …
Nach der Rechtsprechung des EuGH und --ihr folgend-- des erkennenden Senats zu der fast wörtlich übereinstimmenden (Nachfolge-)Vorschrift des Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 3 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (ZKDVO) der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABlEG Nr. L 253/1) in der Fassung vor In-Kraft-Treten der Verordnung (EG) Nr. 2787/2000 der Kommission vom 15. Dezember 2000 (ABlEG Nr. L 330/1) besagt diese Ausgleichsregelung, dass eine zu Unrecht angenommene Ungewissheit hinsichtlich des Ortes der Zuwiderhandlung und eine dementsprechend zu Unrecht angenommene Erhebungszuständigkeit des Mitgliedstaats, der die Zuwiderhandlung festgestellt hat, nicht zu der Rechtsfolge führt, dass dessen Abgabenfestsetzung als rechtswidrig aufzuheben ist (EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797;… Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 108/97, BFH/NV 2000, 1514; vom 5. Oktober 2000 VII R 107/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 322;… Senatsbeschluss vom 16. November 2005 VII B 299/04, zur Veröffentlichung in BFH/NV vorgesehen).Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tatsachen, die den Ort der Zuwiderhandlung belegen, erst später bekannt geworden sind oder ob diese Tatsachen --wie vom FG im Streitfall angenommen-- im Zeitpunkt der Abgabenerhebung durch die Behörden des eigentlich unzuständigen Mitgliedstaats bereits bekannt waren, jedoch von diesen unzutreffend gewürdigt worden sind (…vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797 Rz. 39; Senatsurteile in BFH/NV 2000, 1514, und in HFR 2001, 322;… Senatsbeschluss vom 16. November 2005 VII B 299/04, a.a.O.).
- BFH, 09.12.2005 - VII B 102/04
Versandverfahren TIR, Zuwiderhandlungen
In diesem Fall findet vielmehr ein interner Ausgleich zwischen den Mitgliedstaaten gemäß Art. 10 Abs. 3 Unterabs. 3 und 4 VO Nr. 719/91 statt (vgl. EuGH-Urteil vom 23. März 2000 Rs. C-310/98 und C-406/98, EuGHE 2000, I-1797;… Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 108/97, BFH/NV 2000, 1514; vom 5. Oktober 2000 VII R 107/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 322; vom 6. Dezember 2005 VII R 31/04, DB 2006, 141).
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