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| VGH Hessen, 10.03.1982 - HPV TL 10/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Hessen, 22.03.1989 - BPV TK 3786/87
Zentralbankrat oder Präsident der Deutschen Bundesbank als oberste Dienstbehörde …
Der erneute Zustimmungsantrag vom 21.1.1987 hätte daher nur auf Grund einer Änderung der Sach- und Rechtslage gestellt werden können (vgl. hierzu im einzelnen Hess.VGH, Beschluß vom 11.3.1981 -- HPV TL 17/80 --, ZBR 1982 S. 192 L; Beschluß vom 10.3.1982 -- HPV TL 10/81 --, ESVGH 32, 235 L; Beschluß vom 28.3.1984 -- HPV TL 33/82 --, HessVGRspr. - VGH Hessen, 02.04.1992 - HPV TL 964/88
Rechtsfolge einer Überschreitung der in PersVG HE § 70 Abs 1 S 2 geregelten …
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die nach § 60 a HPVG a.F. im Stufenverfahren einzuhaltenden Fristen der Disposition der Beteiligten entzogen seien, es sich also bei diesen Fristen um Ausschlußfristen handele, bei deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ebenso wie bei den in § 69 des Bundespersonalvertretungsgesetzes geregelten Fristen nicht möglich sei (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 11. März 1981 - HPV TL 17/80 - ESVGH 31, 228 = ZBR 1982, 192, jeweils nur Leitsätze; 10. März 1982 - HPV TL 10/81 - ESVGH 32, 235, nur Leitsätze; 28. März 1984 - HPV TL 33/82 - Hess. VGRspr. - VGH Hessen, 28.01.1988 - 1 TH 3789/87
Beginn der Zweiwochenfrist für die Einleitung des Stufenverfahrens; …
Die fehlende Zustimmung des örtlichen Personalrats kann im Stufenverfahren nach den Bestimmungen der §§ 60 a und 60 b HPVG nicht mehr erteilt bzw. ersetzt werden (Hess.VGH, Beschluß vom 28.03.1984 - HPV TL 33/82 -, HessVGRspr. 84, 75 und Beschluß vom 10.03.1982 - HPV TL 10/81 -, jeweils mit weiteren Nachweisen). - VGH Hessen, 02.10.1985 - BPV TK 987/85
Unterzeichnung der Beschwerdeschrift und Beschwerdebegründung in …
Auch die Beschwerdebegründung muß von einem Rechtsanwalt oder einer nach § 11 Abs. 2 Satz 2 ArbGG zur Vertretung befugten Person unterzeichnet sein (…vgl. zum Vorstehenden Dütz, a.a.O., S. 84, 100;… Grunsky, a.a.O., RdNr. 12 zu § 87; Wlotzke/Schwedes/Lorenz, Das neue Arbeitsgerichtsgesetz 1979, RdNr. 12 zu § 9 und RdNr. 1 zu § 89; Rohlfing/Rewolle/Bader, ArbGG, Stand: Juli 1985, Anm. 6 c zu § 9, Anm. 2 zu § 89; Hess. VGH, Beschluß vom 10.03.1982 - HPV TL 10/81 -, ESVGH 32, 235 /L'%; offen gelassen hinsichtlich der Form der Rechtsmittelbegründung im Beschluß des erkennenden Senats vom 20.06.1984 - BPV TK 23/83 -). - BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 360/82 Demgegenüber hat allerdings der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem nicht veröffentlichten Beschluß vom 10. März 1982 (HPV TL 10/81), auf den sich die Revision beruft, die Auffassung vertreten, aus der vorgeschriebenen Pflicht zur Begründung und aus der Art der Zusammensetzung des Spruchkörpers folge, obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich ausgeführt, daß der Beschluß schriftlich mit Gründen zu versehen und von sämtlichen Mitgliedern zu unterschreiben ist.
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