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   BGH, 29.06.2006 - I ZR 172/03   

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https://dejure.org/2006,9163
BGH, 29.06.2006 - I ZR 172/03 (https://dejure.org/2006,9163)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2006 - I ZR 172/03 (https://dejure.org/2006,9163)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - I ZR 172/03 (https://dejure.org/2006,9163)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit eines Mengenausgleichs im Rahmen von Selbstentsorgergemeinschaften mit der Verpackungsverordnung (VerpackV); Schutzfunktion der Verpackungsverordnung (VerpackV) im Hinblick auf die Lauterkeit des Wettbewerbs; Wettbewerbsgleichheit zwischen dem Dualen System ...

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 11; ; VerpackV § 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; VerpackV § 6
    Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft im Rahmen des Dualen Systems

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Mengenausgleich unter Selbstentsorgern schon in der Vergangenheit zulässig - Duales System unterliegt im Streit gegen Selbstentsorgergemeinschaften -

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zulässigkeit eines Mengenausgleichs im System - Wettbewerbsrelevanz von Verstößen gegen die Verpackungsverordnung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Mengenausgleich unter Selbstentsorgern schon in der Vergangenheit zulässig - Duales System unterliegt im Streit gegen Selbstentsorgergemeinschaften

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mengenausgleich unter Selbstentsorgern schon in der Vergangenheit zulässig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - I ZR 172/03
    a) Ein Verstoß gegen Normen außerhalb des UWG ist nur dann sittenwidrig i.S. von § 1 UWG a.F., wenn die Norm zumindest eine sekundäre Schutzfunktion zugunsten des Wettbewerbs hat (vgl. BGHZ 144, 255, 267 - Abgasemissionen).

    Der Marktbezug ergibt sich zwar nicht aus der in § 1 VerpackV geregelten unmittelbaren Zielsetzung, da die Belange des Umweltschutzes für sich genommen wettbewerbsneutral sind (vgl. BGHZ 144, 255, 267 f. - Abgasemissionen; Ullmann, GRUR 2003, 817, 822).

  • OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 212/02

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Entsorgungsdienstleistungen mit

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - I ZR 172/03
    Die hiergegen eingelegte Berufung hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Köln OLG-Rep 2003, 376).
  • OLG München, 22.08.2002 - 29 U 2563/02

    Umfang der Rücknahmeverpflichtung für Verkaufsverpackungen, die auf höherer

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - I ZR 172/03
    Nachdem mit der Novelle der Verpackungsverordnung im Jahre 1998 ausdrücklich auch das Ziel der Herstellung der Wettbewerbsgleichheit zwischen dem dualen System und den Selbstentsorgern verfolgt wurde (vgl. BT-Drucks. 13/10943, S. 20), weist die Bestimmung zumindest im Verhältnis zum Mitbewerber den erforderlichen Marktbezug auf (vgl. auch KG GRUR-RR 2005, 357; Köhler aaO § 4 UWG Rdn. 11.154; v. Jagow in Harte/Henning, UWG, § 4 Nr. 11 Rdn. 131; Ullmann, GRUR 2003, 817, 822; offengelassen in OLG München OLG-Rep 2003, 279).
  • KG, 15.04.2005 - 5 W 48/05

    Wettbewerbsverstoß: Bagatellverstoß eines Imbissstandbetreibers bei Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - I ZR 172/03
    Nachdem mit der Novelle der Verpackungsverordnung im Jahre 1998 ausdrücklich auch das Ziel der Herstellung der Wettbewerbsgleichheit zwischen dem dualen System und den Selbstentsorgern verfolgt wurde (vgl. BT-Drucks. 13/10943, S. 20), weist die Bestimmung zumindest im Verhältnis zum Mitbewerber den erforderlichen Marktbezug auf (vgl. auch KG GRUR-RR 2005, 357; Köhler aaO § 4 UWG Rdn. 11.154; v. Jagow in Harte/Henning, UWG, § 4 Nr. 11 Rdn. 131; Ullmann, GRUR 2003, 817, 822; offengelassen in OLG München OLG-Rep 2003, 279).
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