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BGH, 10.01.1969 - I ZR 48/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung von Filmrechten - Bestehen deutscher Gerichtsbarkeit - Bestehen von Auswertungsrechten - Übergang der Urheberrechte auf den Filmhersteller kraft stillschweigender Übereinkunft - Begriff des Filmherstellers - Verleih des Films - Beteiligung an Verleiheinnahmen ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Triumph des Willens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.11.1959 - I ZR 59/58
Tofifa
Auszug aus BGH, 10.01.1969 - I ZR 48/67
Frei von Rechtsirrtum nimmt das Berufungsgericht an, daß diese gesetzliche Regelung der bisherigen unbestrittenen Übung entspreche, nach der ein Übergang der Urheberrechte auf den Filmhersteller, wenn er nicht ausdrücklich vereinbart worden sei, kraft stillschweigender Übereinkunft erfolge (vgl. BGH GRUR 1960, 199 f - Tofifa; 1955, 596 f - Lied der Wildbahn; Berthold-Hartlieb, Filmrecht S. 77). - BGH, 13.07.1955 - I ZA 1/55
Lied der Wildbahn II
Auszug aus BGH, 10.01.1969 - I ZR 48/67
Frei von Rechtsirrtum nimmt das Berufungsgericht an, daß diese gesetzliche Regelung der bisherigen unbestrittenen Übung entspreche, nach der ein Übergang der Urheberrechte auf den Filmhersteller, wenn er nicht ausdrücklich vereinbart worden sei, kraft stillschweigender Übereinkunft erfolge (vgl. BGH GRUR 1960, 199 f - Tofifa; 1955, 596 f - Lied der Wildbahn; Berthold-Hartlieb, Filmrecht S. 77).
- BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09
Der Frosch mit der Maske
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus der Zeit bis zum Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes gibt ein Urheber, der die Erlaubnis erteilt, dass ein von ihm verfasstes Drehbuch oder der unmittelbare Beitrag, den er zu den Dreharbeiten durch Regieanweisungen oder Mitwirkung bei der Aufnahmeleitung leistet, für die Herstellung eines Filmwerkes verwendet wird, damit im Zweifel auch die Einwilligung zur üblichen Verwertung des Films, das heißt zu seiner Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Vorführung (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1955 - I ZA 1/55, GRUR 1955, 596, 597 - Lied der Wildbahn II; Urteil vom 8. Februar 1957 - I ZR 167/55, UFITA 34 (1957), 399, 402 f. - Lied der Wildbahn III; Urteil vom 13. November 1959 - I ZR 59/58, GRUR 1960, 199, 200 - Tofifa; Urteil vom 10. Januar 1969 - I ZR 48/67, juris Rn. 12 - Triumph des Willens). - BGH, 22.10.1992 - I ZR 300/90
Tatsachengrundlage für das Schutzrecht des Filmherstellers
Filmhersteller ist diejenige natürliche oder juristische Person, die tatsächlich in diesem Sinn tätig geworden ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 10.1. 1969 - I ZR 48/67, UFITA 55 (1970) 313, 319 f. = Schulze BGHZ 160 - Triumph des Willens).