Rechtsprechung
BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 18, 22
- NJW 1955, 1437
- DB 1955, 920
Wird zitiert von ... (55)
- BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98
Distomo-Prozeß vor dem BGH
Die genannten Forderungen waren also vorläufig gestundet und deshalb regelmäßig mangels Fälligkeit als zur Zeit unbegründet abzuweisen (BGHZ 16, 207, 211 f; 18, 22, 30; BGH, Urteile vom 26. Februar 1963 - VI ZR 85/62 - MDR 1963, 492 und vom 19. Juni 1973 - VI ZR 74/70 - NJW 1973, 1549, 1552). - BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03
Detektionseinrichtung I
Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann, wenn der Feststellungsrechtsstreit entscheidungsreif oder im Wesentlichen zur Entscheidungsreife fortgeschritten und die Leistungsklage noch nicht entscheidungsreif ist (…BGHZ aaO - Parallelverfahren I; BGHZ 134, 201, 209; zuvor schon BGHZ 18, 22, 41 f. m.w.N. in einem Fall, bei dem bereits eine umfangreiche Beweisaufnahme stattgefunden hatte, und öfter;… BGH aaO WM 1990, 695). - BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84
Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 18, 22, 41) kann, wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, bei der Prüfung des Feststellungsinteresses der Gesichtspunkt eines drohenden Verlusts von Beweismitteln oder einer wesentlichen Erschwerung der Beweisführung unterstützend herangezogen werden.Bei einer solchen Verfahrenslage ist es prozeßökonomisch unvertretbar, den Kläger auf eine spätere Leistungsklage nach Eintritt der Wiederkaufsbedingungen zu verweisen und ihn damit dem Risiko auszusetzen, daß die bisherigen Beweisergebnisse bei einem zwischenzeitlichen Wegfall der Zeugen nur noch als Urkundenbeweis verwertet werden könnten (vgl. auch BGHZ 18, 22, 42 f).
- BGH, 15.10.2019 - XI ZR 759/17
Anwendbarkeit des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB auf im Wege des Fernabsatzes …
Er kann die Feststellungsklage auch nicht teilweise als unzulässig abweisen, weil der Klägerin zunächst Gelegenheit gegeben werden muss, ihren Feststellungsantrag - soweit der Zahlungswiderklage entsprechend - für erledigt zu erklären (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1955 - I ZR 74/54, WM 1955, 1085, 1090, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 18, 22, und vom 22. Januar 1987 - I ZR 230/85, BGHZ 99, 340, 343). - BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85
Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage …
a) In der Rechtsprechung ist zwar wiederholt ausgesprochen worden, daß das Feststellungsinteresse dann erhalten bleibt, wenn der Feststellungsrechtsstreit - insbesondere in einer Rechtsmittelinstanz - entscheidungsreif oder im wesentlichen zur Entscheidungsreife fortgeschritten und die Leistungsklage noch nicht entscheidungsreif ist (RG JW 1909, 417, 418; RG WarnRspr 1916 Nr. 106; BGHZ 18, 22, 42 sowie BGH NJW 1973, 1500 m. w. Nachw.).Nur wenn zu diesem Zeitpunkt der Feststellungsrechtsstreit schon entscheidungsreif ist und es deshalb einer "sinnvollen Prozeßökonomie« (BGHZ 18, 22, 43) widerspräche, den Feststellungskläger auf das gerade erst beginnende Leistungsverfahren zu verweisen, bleibt ausnahmsweise das Feststellungsinteresse erhalten.
- BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
Stiftung 'Erinnerung'
Gemäß Art. 5 Abs. 2 LSA wurde die "Prüfung der aus dem Zweiten Weltkriege herrührenden Forderungen von Staaten, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befanden oder deren Gebiet von Deutschland besetzt war, und von Staatsangehörigen dieser Staaten gegen das Reich und im Auftrage des Reichs handelnde Stellen oder Personen ... bis zu der endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt." In der Folgezeit wurden Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen deutsche Unternehmen unter Verweis auf diese Bestimmung abgewiesen (…vgl. BGH, MDR 1963, S. 492 unter Hinweis auf BGHZ 16, 207; 18, 22; 19, 258;… vgl. auch Pawlita, ArbuR 1999, S. 426 m.w.N.;… Schröder, Jura 1994, S. 61 m.w.N.). - BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage
a) Zutreffend geht das BerGer. davon aus, daß das zunächst vorhandene rechtliche Interesse an einer negativen Feststellung in aller Regel erlischt, sobald der Gegner wegen desselben Gegenstandes Leistungsklage erhebt und diese nicht mehr einseitig zurücknehmen kann (RGZ 71, 68 (73); BGHZ 18, 22 (41) = NJW 1955, 1437; BGH, NJW 1973, 1500 = LM § 256 ZPO Nr. 102 m. w. Nachw.). - BGH, 28.06.1973 - VII ZR 200/72
Voraussetzungen für das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses an einer …
Voraussetzungen für das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses an einer negativen Feststellungsklage, nachdem der Beklagte bei einem anderen Gericht Leistungsklage erhoben hat (im Anschluß an BGHZ 18, 22, 41).Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß das zunächst vorhandene rechtliche Interesse an der negativen Feststellung in aller Regel erlischt, sobald der Gegner wegen desselben Gegenstands Leistungsklage erhebt und diese nicht mehr einseitig zurücknehmen kann (RGZ 71, 68, 73; 151, 65, 68; RG Warn. 1912 Nr. 453, 1916 Nr. 106; RG JW 1909, 417 Nr. 18; 1936, 3185; BGHZ 18, 22, 41; BGH NJW 1968, 50).
Diese das Feststellungsinteresse der Klägerin betreffende Erklärung des Beklagten ist auch in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen (BGHZ 18, 22, 41).
Das wäre besonders dann anzunehmen, wenn der Rechtsstreit im wesentlichen entscheidungsreif wäre (RG JW 1909, 417; Warn. 1916 Nr. 106; JW 1936, 3185; BGHZ 18, 22, 41; OLG Hamburg MDR 1968, 332).
Es trifft zu, daß die höchstrichterliche Rechtsprechung das Fortbestehen des Feststellungsinteresses in Fällen bejaht hat, in denen die Feststellungsklage bereits in der Berufungsinstanz anhängig war (Warn. 1916 Nr. 106; JW 1936, 2094; BGHZ 18, 22, 41;… OLG Hamburg a.a.O.).
- BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1953/04
Mehrheitlicher Nichtannahmebeschluss; "Fall Falk"
Gemäß Art. 5 Abs. 2 LSA wurde die "Prüfung der aus dem Zweiten Weltkriege herrührenden Forderungen von Staaten, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befanden oder deren Gebiet von Deutschland besetzt war, und von Staatsangehörigen dieser Staaten gegen das Reich und im Auftrage des Reichs handelnde Stellen oder Personen ... bis zu der endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt." In der Folgezeit wurden Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen deutsche Unternehmen unter Verweis auf diese Bestimmung abgewiesen (…vgl. BGH, MDR 1963, S. 492 unter Hinweis auf BGHZ 16, 207; 18, 22; 19, 258;… vgl. auch Pawlita, ArbuR 1999, S. 426 m.w.N.;… Schröder, Jura 1994, S. 61 m.w.N.). - LG Bonn, 05.11.1997 - 1 O 134/92
Vergütung für geleistete Zwangsarbeit aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.02.1963 - VI ZR 94/62
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- BVerwG, 12.06.1970 - VII C 64.68
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- BGH, 22.05.1958 - II ZR 281/56
Rechtsmittel
- BGH, 26.02.1963 - VI ZR 94/61
- BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
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- BGH, 28.11.1961 - I ZR 127/60
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- BGH, 25.03.1977 - I ZR 54/75
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- BGH, 26.02.1965 - V ZR 103/62
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- BGH, 20.12.1956 - VII ZR 48/56
- BGH, 24.11.1955 - II ZR 263/54
Rechtsmittel