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   BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54   

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https://dejure.org/1955,114
BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54 (https://dejure.org/1955,114)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1955 - I ZR 74/54 (https://dejure.org/1955,114)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1955 - I ZR 74/54 (https://dejure.org/1955,114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 18, 22
  • NJW 1955, 1437
  • DB 1955, 920
 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98

    Distomo-Prozeß vor dem BGH

    Die genannten Forderungen waren also vorläufig gestundet und deshalb regelmäßig mangels Fälligkeit als zur Zeit unbegründet abzuweisen (BGHZ 16, 207, 211 f; 18, 22, 30; BGH, Urteile vom 26. Februar 1963 - VI ZR 85/62 - MDR 1963, 492 und vom 19. Juni 1973 - VI ZR 74/70 - NJW 1973, 1549, 1552).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03

    Detektionseinrichtung I

    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann, wenn der Feststellungsrechtsstreit entscheidungsreif oder im Wesentlichen zur Entscheidungsreife fortgeschritten und die Leistungsklage noch nicht entscheidungsreif ist (BGHZ aaO - Parallelverfahren I; BGHZ 134, 201, 209; zuvor schon BGHZ 18, 22, 41 f. m.w.N. in einem Fall, bei dem bereits eine umfangreiche Beweisaufnahme stattgefunden hatte, und öfter; BGH aaO WM 1990, 695).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 18, 22, 41) kann, wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, bei der Prüfung des Feststellungsinteresses der Gesichtspunkt eines drohenden Verlusts von Beweismitteln oder einer wesentlichen Erschwerung der Beweisführung unterstützend herangezogen werden.

    Bei einer solchen Verfahrenslage ist es prozeßökonomisch unvertretbar, den Kläger auf eine spätere Leistungsklage nach Eintritt der Wiederkaufsbedingungen zu verweisen und ihn damit dem Risiko auszusetzen, daß die bisherigen Beweisergebnisse bei einem zwischenzeitlichen Wegfall der Zeugen nur noch als Urkundenbeweis verwertet werden könnten (vgl. auch BGHZ 18, 22, 42 f).

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