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   BGH, 31.01.1979 - I ZR 77/77   

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https://dejure.org/1979,2532
BGH, 31.01.1979 - I ZR 77/77 (https://dejure.org/1979,2532)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1979 - I ZR 77/77 (https://dejure.org/1979,2532)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1979 - I ZR 77/77 (https://dejure.org/1979,2532)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Abfindungsvereinbarung über die Abgeltung von Ansprüchen aus Zweitlizenzen für Fernsehserien - Voraussetzungen der Anfechtung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Offenbarungspflichten / ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Dakatari

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 730
  • GRUR 1979, 429
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - I ZR 77/77
    Gleichwohl kann sich im Einzelfall aus dem auch das Kaufrecht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben die Verpflichtung des einen Vertragspartners (regelmäßig des Verkäufers) ergeben, dem anderen (regelmäßig dem Käufer) Mitteilung von Tatsachen zu machen, die für dessen Entschluß offensichtlich von Bedeutung sind (vgl. BGH NJW 1971, 1795, 1799 mit Anm. Giesen zum Handelskauf; BGH NJW 1970, 653, 655 mit Anm. Putzo zum Unternehmenskauf; BGH LM § 123 BGB Nr. 45 zum Grundstückskauf, alle mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.11.1969 - I ZR 93/67

    Verkäufer - Einzelhandelsgeschäft - Schadenhaftung - Mängel

    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - I ZR 77/77
    Gleichwohl kann sich im Einzelfall aus dem auch das Kaufrecht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben die Verpflichtung des einen Vertragspartners (regelmäßig des Verkäufers) ergeben, dem anderen (regelmäßig dem Käufer) Mitteilung von Tatsachen zu machen, die für dessen Entschluß offensichtlich von Bedeutung sind (vgl. BGH NJW 1971, 1795, 1799 mit Anm. Giesen zum Handelskauf; BGH NJW 1970, 653, 655 mit Anm. Putzo zum Unternehmenskauf; BGH LM § 123 BGB Nr. 45 zum Grundstückskauf, alle mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 296/53

    Gewährleistung. Heilgerät

    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - I ZR 77/77
    Die bloße wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit für den Vertragspartner ist keine verkehrswesentliche Eigenschaft (vgl. BGHZ 16, 54, 57), weil sie dem Recht keinen ihm selbst anhaftenden Wertcharakter verleiht.
  • BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60

    Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung

    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - I ZR 77/77
    Zwar kommen als verkehrswesentliche Eigenschaften einer Sache oder eines Rechts im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB auch die vorhandenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse in Betracht, die auf die Brauchbarkeit und den Wert der Sache oder des Rechts von Einfluß sind (BGHZ 34, 32, 41 [BGH 14.12.1960 - V ZR 40/60] m.N.).
  • RG, 22.11.1935 - V 77/35

    1. Ist eine Grundschuld eine "Sache" im Sinne des § 119 Absatz 2 BGB.? 2. Ist der

    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - I ZR 77/77
    Immer muß es sich dabei aber um solche Umstände handeln, welche die Sache oder das Recht selbst kennzeichnen, nicht um Umstände, die nur mittelbar einen Einfluß auf die Bewertung der Sache oder des Rechts auszuüben vermögen (RGZ 149, 235, 238).
  • BGH, 07.10.1991 - II ZR 194/90

    Aufklärungspflicht des erfahrenen gegenüber unerfahrenen, jungen Gesellschaftern

    Eine Pflicht zur Aufklärung besteht insbesondere dann, wenn hinzukommt, daß zwischen den am Vertragsschluß Beteiligten ein persönliches Vertrauensverhältnis besteht oder begründet werden soll (vgl. Sen.Urt.. v. 17. März 1954 - II ZR 248/53, LM BGB § 276 (Fb 1); BGH, Urt. v. 31. Januar 1979 - I ZR 77/77, LM BGB § 123 Nr. 52 unt.
  • OLG Jena, 29.03.2018 - 4 U 740/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

    Das Verschweigen von Tatsachen stellt nur dann eine Täuschung i. S. v. § 123 BGB dar, wenn in Ansehung derer eine Aufklärungspflicht bestand, BGH, Urteil vom 31. Januar 1979 - I ZR 77/77 -, juris.
  • BGH, 20.04.1988 - VIII ZR 35/87

    Gewährleistung beim Kauf eines Turnierpferdes; Anfechtung wegen arglistiger

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen derartige Mitteilungspflichten zwar nur, wenn sie sich mit Rücksicht auf die jedem Vertragsverhältnis immanenten Treuepflichten aus besonderen Umständen ergeben und der Vertragspartner für den anderen Teil erkennbar mit einer Aufklärung rechnen darf (vgl. z.B. BGH Urteile vom 31. Januar 1979 - I ZR 77/77 - LM BGB § 123 Nr. 52 - undvom 26. November 1986 - VIII ZR 260/85 = WM 1987, 319 -, jeweils m.w.N.).
  • LAG Hamm, 08.11.2012 - 15 Sa 806/12

    Wirksamkeit der Anfechtung eines im Berufungsverfahren abgeschlossenen

    aa) Das Verschweigen von Tatsachen stellt nur dann eine Täuschung dar, wenn hinsichtlich der verschwiegenen Tatsache gemäß § 242 BGB eine Aufklärungspflicht besteht (BGH, 31.01.1979 - I ZR 77/77, LM Nr. 52), aufgrund derer der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise Aufklärung erwarten durfte (BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87, NJW 1989, 763).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 6 N 75.15

    Städtebauliche Rahmenvereinbarung; Wirksamkeit; Feststellungsklage; Antrag auf

    Das Verschweigen von Tatsachen stellt dann eine Täuschung dar, wenn hinsichtlich der verschwiegenen Tatsachen eine Aufklärungspflicht nach § 242 BGB besteht (BGH, Urteil vom 31. Januar 1979 - I ZR 77/77 -, MDR 1979, S. 730, Rn. 23 bei juris).
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