Rechtsprechung
BGH, 20.01.2011 - I ZR 78/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Grundsätzliche prozentuale Erfolgsbeteiligung des Übersetzers / Angemessene Übersetzungsvergütung II
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 1 S 3 UrhG, § 32 Abs 2 S 2 UrhG
Urheberrecht: Angemessene Vergütung für den Übersetzer eines belletristischen Werks - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Anpassung eines Übersetzungsvertrags nach § 32 Abs. 1 S. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG); Angemessenheit einer Vergütung für die Übersetzung von belletristischen Werken; Sicherstellung einer angemessenen Vergütung von Übersetzern im Falle der Übertragung ...
- rewis.io
Urheberrecht: Angemessene Vergütung für den Übersetzer eines belletristischen Werks
- ra.de
- rewis.io
Urheberrecht: Angemessene Vergütung für den Übersetzer eines belletristischen Werks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 32 Abs. 1 S. 2, 3; UrhG § 32 Abs. 2
Anspruch auf Anpassung eines Übersetzungsvertrags nach § 32 Abs. 1 S. 2 UrhG; Angemessenheit einer Vergütung für die Übersetzung von belletristischen Werken; Sicherstellung einer angemessenen Vergütung von Übersetzern im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte an den ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragsrecht - Vertragsänderungen in Übersetzervertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 27.09.2006 - 21 O 25003/05
- OLG München, 24.04.2008 - 6 U 1552/07
- BGH, 20.01.2011 - I ZR 78/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07
Talking to Addison
Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 78/08
In diesem Fall reicht es aus, die Grundlagen für die Ermessensausübung und eine Größenordnung des Anspruchs anzugeben (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 38/07, BGHZ 182, 337 Rn. 13 - Talking to Addison, mwN).Der Senat hat - nach Erlass des Berufungsurteils - entschieden, welche Vergütung danach für Übersetzer von belletristischen Werken (BGHZ 182, 337 - Talking to Addison) und von Sachbüchern (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 230/06, ZUM-RD 2010, 16) angemessen ist.
Der Senat hat entschieden, dass Übersetzer von belletristischen Werken und von Sachbüchern danach als angemessene Vergütung grundsätzlich eine Absatzvergütung in Höhe von 2% des Nettoladenverkaufspreises bei Hardcover-Ausgaben und in Höhe von 1% des Nettoladenverkaufspreises bei Taschenbuchausgaben beanspruchen können, die dann, wenn Übersetzern ein für sich genommen übliches und angemessenes Seitenhonorar als Garantiehonorar erhalten und keine besonderen Umstände vorliegen, für Hardcover-Ausgaben auf 0, 8% des Nettoladenverkaufspreises und für Taschenbuchausgaben auf 0, 4% des Nettoladenverkaufspreises herabzusetzen und jeweils ab dem 5.000sten Exemplar zu zahlen ist (BGHZ 182, 337 Rn. 36 - Talking to Addison;… BGH, ZUM-RD 2010, 16 Rn. 36).
- BGH, 20.01.2011 - I ZR 19/09
Destructive Emotions - Übersetzer hat Anspruch auf Beteiligung am Verkaufserlös
Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 78/08
Daran hält der Senat - wie er in der ebenfalls heute verkündeten Entscheidung "Destructive Emotions" näher ausgeführt hat (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 19/09 Rn. 20 bis 31) - auch unter Berücksichtigung der dagegen vorgebrachten Einwände fest.Der Senat hat in der heute verkündeten Entscheidung "Destructive Emotions" im Einzelnen ausgeführt (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 19/09 Rn. 32 bis 43), dass die angemessene Beteiligung des Übersetzers an Erlösen, die der Verlag dadurch erzielt, dass er Dritten das Recht zur Nutzung des übersetzten Werkes einräumt oder überträgt, danach grundsätzlich ein Fünftel der Beteiligung des Autors des fremdsprachigen Werkes beträgt.
- BGH, 07.10.2009 - I ZR 230/06
Erfolgsbeteiligung für Übersetzer
Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 78/08
Der Senat hat - nach Erlass des Berufungsurteils - entschieden, welche Vergütung danach für Übersetzer von belletristischen Werken (BGHZ 182, 337 - Talking to Addison) und von Sachbüchern (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 230/06, ZUM-RD 2010, 16) angemessen ist.Der Senat hat entschieden, dass Übersetzer von belletristischen Werken und von Sachbüchern danach als angemessene Vergütung grundsätzlich eine Absatzvergütung in Höhe von 2% des Nettoladenverkaufspreises bei Hardcover-Ausgaben und in Höhe von 1% des Nettoladenverkaufspreises bei Taschenbuchausgaben beanspruchen können, die dann, wenn Übersetzern ein für sich genommen übliches und angemessenes Seitenhonorar als Garantiehonorar erhalten und keine besonderen Umstände vorliegen, für Hardcover-Ausgaben auf 0, 8% des Nettoladenverkaufspreises und für Taschenbuchausgaben auf 0, 4% des Nettoladenverkaufspreises herabzusetzen und jeweils ab dem 5.000sten Exemplar zu zahlen ist (…BGHZ 182, 337 Rn. 36 - Talking to Addison; BGH, ZUM-RD 2010, 16 Rn. 36).
- BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97
Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes
Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 78/08
Die Übersetzungen der Klägerin stellen, wie das Berufungsgericht von der Revision der Beklagten unbeanstandet angenommen hat, persönliche geistige Schöpfungen dar, die nach § 2 Abs. 2, § 3 Satz 1 UrhG Urheberrechtsschutz genießen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1999 - I ZR 57/97, GRUR 2000, 144 f. - Comic-Übersetzungen II, mwN).