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   BGH, 14.12.2000 - I ZB 39/98   

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https://dejure.org/2000,1617
BGH, 14.12.2000 - I ZB 39/98 (https://dejure.org/2000,1617)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2000 - I ZB 39/98 (https://dejure.org/2000,1617)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - I ZB 39/98 (https://dejure.org/2000,1617)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Baumeister-Haus - Markenrecht - Warenbegriff - Berufsbezeichnung - Eintragungshindernis - Freihaltungsbedürfnis

  • Judicialis

    MarkenG § 3 Abs. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Nr. 2
    BAUMEISTER-HAUS; nicht mehr verwendete Berufsbezeichnung als Marke

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "BAUMEISTER-HAUS": Schutzfähig? (IBR 2001, 591)

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 732
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.1974 - I ZB 6/73

    Concentra

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - I ZB 39/98
    Obwohl das Warenzeichengesetz eine ausdrückliche Bestimmung über den Warenbegriff nicht enthielt, hat der Bundesgerichtshof für die Frage, was unter Waren im warenzeichenrechtlichen Sinn zu verstehen ist, auf den engen handelsrechtlichen Warenbegriff im Sinne beweglicher körperlicher Sachen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 HGB) abgestellt (BGHZ 62, 212, 213 f. - Concentra).
  • BPatG, 15.05.1998 - 33 W (pat) 225/97

    Markenschutz - Freihaltungsbedürfnis hinsichtlich der Berufsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - I ZB 39/98
    Die Beschwerde ist erfolglos geblieben (BPatGE 40, 81).
  • BPatG, 20.01.2014 - 25 W (pat) 587/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bachblüten" - Freihaltungsbedürfnis

    Daran kann im vorliegenden Sachzusammenhang und angesichts der Bekanntheit der "Bachblüten-Therapie" kein vernünftiger Zweifel bestehen, zumal bereits die Kenntnisse eines relativ kleinen Teils aller beteiligten Verkehrskreise einer Markeneintragung entgegenstehen (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz 10. Auflage, § 8 Rdnr. 296; BGH GRUR 2001, 732, 733f. - BAUMEISTER-HAUS).
  • BPatG, 11.01.2012 - 26 W (pat) 104/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "eXtraDur" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Dass eine Angabe neuartig, ungewohnt oder fremdsprachig ist, schließt ihre Eignung, zur Beschreibung von Waren und Dienstleistungen dienen zu können, nicht aus (BGH GRUR 2001, 732, 733 f. - BAUMEISTER-HAUS); denn der Verkehr ist daran gewöhnt, im Geschäftsleben ständig mit neuen Begriffen konfrontiert zu werden, durch die ihm sachbezogene Informationen in neuer einprägsamer Form übermittelt werden sollen.
  • BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 7/08
    Die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ist zwar, wie die Markenstelle in den angegriffenen Beschlüssen entgegen der Ansicht der Widersprechenden zutreffend festgestellt hat, von Haus aus nur als äußerst gering zu bewerten, weil das Wort "Putzmeister" für die angesprochenen Verkehrskreise unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass die so bezeichneten Waren zum Putzen bestimmt sind und dabei eine meisterliche Wirkung entfalten und den Verwender damit zum "Putzmeister" machen (vgl. insoweit auch die in PAVIS PROMA veröffentlichten Zurückweisungen von Marken mit dem Bestandteil "meister" bzw. "master", wiez. B. BGH, I ZB 039/98, 14.12.2000 -BAUMEISTER-HAUS; BPatG, 29 W (pat) 93/03, 15.12.2004 -AuditMaster; 32 W (pat) 171/95, 28.04.1995 -ECOMASTER; 32 W (pat) 137/95, 11.08.1995 -Finishmaster).
  • BPatG, 08.03.2007 - 25 W (pat) 190/03
    Damit ist aber unabhängig von der grundsätzlichen Frage, ob unter der Geltung des Markengesetzes der Begriff "Ware" nicht mehr nur auf bewegliche körperliche Sachen i. S. von § 90 BGB beschränkt werden kann - wie es noch unter der Geltung des WZG anerkannt war (vgl. BGHZ 62, 212, 213 - Concentra; weitergehend nunmehr Fezer, Markenrecht 3. Aufl., § 3 Rdnr. 111: "grundsätzlich für jedes Erzeugnis, das Gegenstand des Handelsverkehrs sein kann"; für Immobilien offen gelassen von BGH, GRUR 2001, 732 - BAUMEISTER-HAUS) - jedenfalls für den Bereich des Markenrechts geklärt, dass "elektrische Energie" als Ware anzuerkennen ist, für die Warenmarkenschutz beansprucht werden kann.
  • BPatG, 20.09.2001 - 25 W (pat) 28/01
    Hierbei ist mit der zutreffenden Begründung des angefochtenen Beschlusses davon auszugehen, daß die Wortbildung der angemeldeten Bezeichnung sich als sprachüblich gebildete Wortzusammenfügung mit dem Bedeutungsgehalt eines Baukonzepts für ein Haus erweist (vgl auch BGH MarkenR 2001, 211 - BAUMEI-STER-HAUS), wobei auch die gewählte Schreibweise von "CONCEPT" sich als verkehrs- und werbeüblich erweist und deshalb das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht zu überwinden vermag.
  • BPatG, 15.02.2007 - 25 W (pat) 190/03
    Damit ist aber unabhängig von der grundsätzlichen Frage, ob unter der Geltung des Markengesetzes der Begriff "Ware" nicht mehr nur auf bewegliche körperliche Sachen i. S. von § 90 BGB beschränkt werden kann - wie es noch unter der Geltung des WZG anerkannt war (vgl. BGHZ 62, 212, 213 - Concentra; weitergehend nunmehr Fezer, Markenrecht 3. Aufl., § 3 Rdnr. 111: "grundsätzlich für jedes Erzeugnis, das Gegenstand des Handelsverkehrs sein kann"; für Immobilien offen gelassen von BGH, GRUR 2001, 732 - BAUMEISTER-HAUS) - jedenfalls für den Bereich des Markenrechts geklärt, dass "elektrische Energie" als Ware anzuerkennen ist, für die Warenmarkenschutz beansprucht werden kann.
  • BPatG, 31.01.2007 - 29 W (pat) 214/04
    Dies gilt auch für weniger geläufige beschreibende Bezeichnungen, da an veralteten Ausdrücken, insbesondere dann wenn sie noch gebräuchlich sind, ebenfalls ein Freihaltebedürfnis bestehen kann (BGH GRUR 2001, 732, 733 - BAUMEISTER-HAUS).
  • BPatG, 11.06.2002 - 24 W (pat) 169/01
    Da das Freihaltebedürfnis nicht auf unersetzliche Zeichen oder Angaben beschränkt ist, für die keine Alternativen bestehen, sondern den Mitbewerbern die freie Wahl zwischen allen unmittelbar beschreibenden Angaben erhalten bleiben muss (vgl. BPatGE 40, 81, 83 ff - BAUMEISTER-HAUS, bestätigt durch BGH GRUR 2001, 732, 733 f; EuG WPR 2002, 510, 512 - CARCARD; WPR 2002, 516, 518 - TELE AID), steht die Möglichkeit einer alternativen beschreibenden Bezeichnung der Annahme eines Freihaltebedürfnisses nicht entgegen.
  • BPatG, 11.06.2002 - 24 W (pat) 167/01
    Da das Freihaltebedürfnis nicht auf unersetzliche Zeichen oder Angaben beschränkt ist, für die keine Alternativen bestehen, sondern den Mitbewerbern die freie Wahl zwischen allen unmittelbar beschreibenden Angaben erhalten bleiben muss (vgl. BPatGE 40, 81, 83 ff - BAUMEISTER-HAUS, bestätigt durch BGH GRUR 2001, 732, 733 f; EuG WPR 2002, 510, 512 - CARCARD; WPR 2002, 516, 518 - TELE AID), steht die Möglichkeit einer alternativen beschreibenden Bezeichnung der Annahme eines Freihaltebedürfnisses nicht entgegen.
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