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   BGH, 02.10.2003 - I ZR 240/00   

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https://dejure.org/2003,6745
BGH, 02.10.2003 - I ZR 240/00 (https://dejure.org/2003,6745)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2003 - I ZR 240/00 (https://dejure.org/2003,6745)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - I ZR 240/00 (https://dejure.org/2003,6745)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs; Abstimmung des prozessualen Vorgehens mehrerer Konzernunternehmen gegen Mitbewerber; Parallele Unterlassungsklagen wegen ein und desselben Wettbewerbsverstosses; Zentrale ...

  • Judicialis

    ZPO § 62; ; UWG § 13 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 5
    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen Orten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 240/00
    Das Berufungsgericht hat im Ausgangspunkt allerdings zutreffend angenommen, ein Indiz für ein rechtsmißbräuchliches Vorgehen könne darin liegen, daß mehrere Konzernunternehmen, die ihr prozessuales Vorgehen gegen Mitbewerber untereinander abstimmten und über denselben Rechtsanwalt koordinierten, jeweils getrennt voneinander parallele Unterlassungsklagen wegen ein und desselben Wettbewerbsverstoßes anhängig machten (vgl. BGHZ 144, 165, 171 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, Urt. v. 20.12.2001 - I ZR 15/98, GRUR 2002, 713, 714 = WRP 2002, 980 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung, m.w.N.).

    Auch Konzernunternehmen, die in verschiedenen Städten ansässig sind, sind danach in der Regel gehalten, unnötige Parallelprozesse zu verhindern, indem sie sich beispielsweise darauf verständigen, nur durch ein Konzernunternehmen vorzugehen, die Muttergesellschaft zur Klage als Prozeßstandschafterin zu ermächtigen oder - wenn jedes Konzernuntennehmen einen eigenen Titel erwirken möchte - gemeinsam am Sitz des Beklagten zu klagen (BGH GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung).

    Damit ist hier ein vernünftiger Grund für ein getrenntes Vorgehen gegeben, der den Vorwurf des mißbräuchlichen Verhaltens im allgemeinen ausschließt (BGH GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung).

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 240/00
    Denn immer dann, wenn die Klagepartei und ihre Konzernschwestern eine Werbung wegen mangelnder Verfügbarkeit der beworbenen Waren als irreführend beanstanden und einen unzureichenden Warenvorrat in verschiedenen Filialen der Beklagten behaupten, geht es - anders als bei den Sachverhalten, die den Entscheidungen "Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung" und "Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung" sowie den weiteren insoweit zu § 13 Abs. 5 UWG ergangenen Senatsentscheidungen zugrunde lagen (vgl. BGH, Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 67/98, GRUR 2001, 82 = WRP 2000, 1263 - Neu in Bielefeld I; Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 114/98, GRUR 2001, 84 = WRP 2000, 1266 - Neu in Bielefeld II; Urt. v. 24.5.2000 - I ZR 222/97, GRUR 2001, 78 = WRP 2000, 1402 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; Urt. v. 20.12.2001 - I ZR 215/98, GRUR 2002, 715 = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung) - nicht um die Verfolgung desselben (identischen) Wettbewerbsverstoßes, sondern lediglich um gleichartige, ähnliche Verstöße.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 240/00
    Denn immer dann, wenn die Klagepartei und ihre Konzernschwestern eine Werbung wegen mangelnder Verfügbarkeit der beworbenen Waren als irreführend beanstanden und einen unzureichenden Warenvorrat in verschiedenen Filialen der Beklagten behaupten, geht es - anders als bei den Sachverhalten, die den Entscheidungen "Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung" und "Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung" sowie den weiteren insoweit zu § 13 Abs. 5 UWG ergangenen Senatsentscheidungen zugrunde lagen (vgl. BGH, Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 67/98, GRUR 2001, 82 = WRP 2000, 1263 - Neu in Bielefeld I; Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 114/98, GRUR 2001, 84 = WRP 2000, 1266 - Neu in Bielefeld II; Urt. v. 24.5.2000 - I ZR 222/97, GRUR 2001, 78 = WRP 2000, 1402 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; Urt. v. 20.12.2001 - I ZR 215/98, GRUR 2002, 715 = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung) - nicht um die Verfolgung desselben (identischen) Wettbewerbsverstoßes, sondern lediglich um gleichartige, ähnliche Verstöße.
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 240/00
    Denn immer dann, wenn die Klagepartei und ihre Konzernschwestern eine Werbung wegen mangelnder Verfügbarkeit der beworbenen Waren als irreführend beanstanden und einen unzureichenden Warenvorrat in verschiedenen Filialen der Beklagten behaupten, geht es - anders als bei den Sachverhalten, die den Entscheidungen "Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung" und "Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung" sowie den weiteren insoweit zu § 13 Abs. 5 UWG ergangenen Senatsentscheidungen zugrunde lagen (vgl. BGH, Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 67/98, GRUR 2001, 82 = WRP 2000, 1263 - Neu in Bielefeld I; Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 114/98, GRUR 2001, 84 = WRP 2000, 1266 - Neu in Bielefeld II; Urt. v. 24.5.2000 - I ZR 222/97, GRUR 2001, 78 = WRP 2000, 1402 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; Urt. v. 20.12.2001 - I ZR 215/98, GRUR 2002, 715 = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung) - nicht um die Verfolgung desselben (identischen) Wettbewerbsverstoßes, sondern lediglich um gleichartige, ähnliche Verstöße.
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 240/00
    Da die beiden Beklagten keine notwendigen Streitgenossen i.S. des § 62 ZPO sind, ist über die Revision der Klägerin gegen den Beklagten zu 2 durch Teilurteil zu entscheiden (§ 301 ZPO; vgl. BGHZ 148, 214, 216; BGH, Urt. v. 19.12.2002 - VII ZR 176/02, NJW-RR 2003, 1002, 1003, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 240/00
    Das Berufungsgericht hat im Ausgangspunkt allerdings zutreffend angenommen, ein Indiz für ein rechtsmißbräuchliches Vorgehen könne darin liegen, daß mehrere Konzernunternehmen, die ihr prozessuales Vorgehen gegen Mitbewerber untereinander abstimmten und über denselben Rechtsanwalt koordinierten, jeweils getrennt voneinander parallele Unterlassungsklagen wegen ein und desselben Wettbewerbsverstoßes anhängig machten (vgl. BGHZ 144, 165, 171 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, Urt. v. 20.12.2001 - I ZR 15/98, GRUR 2002, 713, 714 = WRP 2002, 980 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung, m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 240/00
    Da die beiden Beklagten keine notwendigen Streitgenossen i.S. des § 62 ZPO sind, ist über die Revision der Klägerin gegen den Beklagten zu 2 durch Teilurteil zu entscheiden (§ 301 ZPO; vgl. BGHZ 148, 214, 216; BGH, Urt. v. 19.12.2002 - VII ZR 176/02, NJW-RR 2003, 1002, 1003, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 240/00
    Mit dem Unterlassungsantrag werden auch Werbehandlungen erfaßt, die wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.1998 - I ZR 141/96, GRUR 1999, 509, 511 = WRP 1999, 421 - Vorratslücken).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 240/00
    Denn immer dann, wenn die Klagepartei und ihre Konzernschwestern eine Werbung wegen mangelnder Verfügbarkeit der beworbenen Waren als irreführend beanstanden und einen unzureichenden Warenvorrat in verschiedenen Filialen der Beklagten behaupten, geht es - anders als bei den Sachverhalten, die den Entscheidungen "Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung" und "Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung" sowie den weiteren insoweit zu § 13 Abs. 5 UWG ergangenen Senatsentscheidungen zugrunde lagen (vgl. BGH, Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 67/98, GRUR 2001, 82 = WRP 2000, 1263 - Neu in Bielefeld I; Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 114/98, GRUR 2001, 84 = WRP 2000, 1266 - Neu in Bielefeld II; Urt. v. 24.5.2000 - I ZR 222/97, GRUR 2001, 78 = WRP 2000, 1402 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; Urt. v. 20.12.2001 - I ZR 215/98, GRUR 2002, 715 = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung) - nicht um die Verfolgung desselben (identischen) Wettbewerbsverstoßes, sondern lediglich um gleichartige, ähnliche Verstöße.
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