Rechtsprechung
| FG Köln, 29.10.1980 - I (VII) 584/79 E |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1981, 128
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 04.07.1986 - VI R 227/83
Geldentwendung auf einer Dienstreise führt nicht zu Werbungskostenabzug
Das Finanzgericht (FG) hielt den Verlust unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des FG Köln vom 29. Oktober 1980 I (VIII) 584/79 E (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1981, 128) und des FG Hamburg vom 13. Oktober 1982 II 392/81 (EFG 1983, 344) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 7 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dem Grunde nach für abziehbar.Der vom FG Köln im Urteil in EFG 1981, 128 entschiedene Sachverhalt sei mit dem des Streitfalles nicht vergleichbar, da der gestohlene Geldbetrag dort ein vom Arbeitgeber gewährter, nicht mit privatem Geld vermischter Reisekostenvorschuß gewesen sei.
- FG Hessen, 11.03.2019 - 9 K 593/18
Ein Schaden, den ein Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass er im Rahmen eines …
Diese Rechtsprechung bezieht sich auf Geldmittel, die einen eher geringen Bezug zur Arbeitstätigkeit des Steuerpflichtigen besitzen, nämlich private Mittel, die auf einer Dienstreise gestohlen werden (vgl. BFH-Urteil vom 04.07.1986 - VI R 227/83, BStBl. II 1986, 771) oder vom Arbeitgeber erhaltene Reisekostenvorschüsse (vgl. zum Diebstahl von solchen Vorschüssen aus der Wohnung des Steuerpflichtigen FG Hessen, Urteil vom 03.06.1986 - 7 K 370/84, EFG 1986, 597 und auf der Dienstreise selbst FG Köln, Urteil vom 29.10.1980 - I (VII) 584/79 E, EFG 1981, 128 und FG Hamburg, Urteil vom 13.10.1982 - II 392/81, EFG 1983, 344). - BFH, 19.10.1982 - VIII R 97/79
Darlehn - Arbeitgeber - Zinsen - Kapitalforderung - Sicherung des Arbeitsplatzes …
Die Darlehensforderung, die er zur Sicherung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit eingesetzt habe, sei als Arbeitsmittel bzw. "Arbeitsvermögen" anzusehen (Urteil des FG Köln vom 29. Oktober 1980 I (VII) 584/79 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1981, 128).
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