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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - I-2 U 41/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22093
OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - I-2 U 41/11 (https://dejure.org/2011,22093)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11 (https://dejure.org/2011,22093)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 2011 - I-2 U 41/11 (https://dejure.org/2011,22093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11
    Grundsätzlich kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatents als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zu Gunsten des Verfügungsklägers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher).

    Von einem hinreichenden Rechtsbestand des dem Verfügungsantrag zugrundegelegten Patents kann hierbei im allgemeinen nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 139/09

    Teilweiser Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Verletzung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11
    Mit der Herstellung und dem Vertrieb eines Erzeugnisses wird allerdings auch dann von der Lehre eines Vorrichtungspatents Gebrauch gemacht, wenn ein Merkmal des Patentanspruchs noch nicht bei der fertigen aber ungebrauchten Vorrichtung in Erscheinung tritt, sondern erst dann und dadurch gebildet wird, dass sich die Vorrichtung in Zukunft verlässlich und vorhersehbar ändert (Senat, GRUR 1978, 425 - Umlenktöpfe; InstGE 12, 213 - Traktionshilfe).

    In der Entscheidung "Traktionshilfe" (InstGE 12, 213) war nicht abschließend zu entscheiden, ob das Abstellen auf eine sich erst in Zukunft ergebende Merkmalsverwirklichung als Folge einer substantiellen Veränderung des angebotenen Gegenstandes zu unterbleiben hat, wenn und soweit damit Gegenstände in den Patentschutz einbezogen werden, die zu dem für das Klagepatent maßgeblichen Stand der Technik gehören.

  • BGH, 19.05.1981 - X ZB 19/80

    Etikettiermaschine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11
    Bei einer derartigen Sachlage entspricht es der von der Verfügungsklägerin herangezogenen BGH-Rechtsprechung (GRUR 1981, 812 - Etikettiermaschine), dass eine Bemessungsregel neu ist, wenn sie erstmals die Bedingungen für eine Auswahl aus dem im Stand der Technik undifferenziert mitgeteilten Gesamtbereich benennt.
  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11
    Unerheblich ist dabei, ob die schutzbereichsbeschränkende Erklärung in der Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung urkundlich dokumentiert ist oder, weil es daran fehlt, durch Zeugenbeweis aufgeklärt werden muss (BGH, GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).
  • BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95

    Patentfähigkeit eines Waschmittels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11
    Zu Unrecht stützt sich die Beklagte für ihre gegenteilige Auffassung auf die BGH-Entscheidung "Inkrustierungsinhibitoren" (GRUR 2000, 591).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11
    Von einem hinreichenden Rechtsbestand des dem Verfügungsantrag zugrundegelegten Patents kann hierbei im allgemeinen nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11
    Grundsätzlich kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatents als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zu Gunsten des Verfügungsklägers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher).
  • BGH, 20.04.1993 - X ZR 6/91

    Widersprüchliches Verhalten bei früherem Patentschutzverzicht - Weichvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11
    Richtig ist zwar, dass Äußerungen im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren für den Verletzungsprozess im Hinblick auf die Gebote von Treu und Glauben (§ 242 BGB) Bedeutung haben können, nämlich dann, wenn der Patentinhaber (z.B. in Bezug auf eine bestimmte mögliche Ausführungsform der Erfindung) schutzbereichsbeschränkende Erklärungen abgegeben hat, die Beschränkung Grundlage für die Aufrechterhaltung des Patents war und der spätere Verletzungsbeklagte bereits am Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren teilgenommen hat (BGH, GRUR 1993, 886 - Weichvorrichtung I; BGH, Mitt 1997, 364 - Weichvorrichtung II).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Im Regelfall ist es nicht angängig, den Verletzungsrechtsstreit trotz der erstinstanzlichen Aufrechterhaltung des Schutzrechts auszusetzen und von einer Verurteilung (vorerst) abzusehen, indem das Verletzungsgericht seine eigene Bewertung des technischen Sachverhaltes an die Stelle der ebenso gut vertretbaren Beurteilung durch die zuständige Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz setzt (…zum Verfügungsverfahren: OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.02.2016, Az.: I-2 U 55/15, BeckRS 2016, 06345;… Urt. vom 18.12.2014, Az.: I - 2 U 60/14, BeckRS 2015, 01029; Urt. vom 10.11.2011, Az.: I-2 U 41/11;… Urt. vom 31.08.2017, Az.: I-2 U 71/16, BeckRS 2017, 129336;… Urt. v. 05.07.2018, Az.: I-2 U 41/17).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2019 - 2 U 28/19

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine niedrigfrequente …

    Rn. 41 Aus der regelmäßigen Notwendigkeit einer positiven streitigen Rechtsbestandsentscheidung folgt umgekehrt aber auch, dass, sobald sie vorliegt, prinzipiell von einem ausreichend gesicherten Bestand des Verfügungspatents auszugehen ist (Senat, Urt. v. 10.11.2011, Az.: I-2 U 41/11;… Urt. v. 19.02.2016, Az.: I-2 U 54/15, BeckRS 2016, 06344;… Urt. v. 31.08.2017, Az.: I-2 U 6/17, BeckRS 2017, 125978;… Urt. v. 14.12.2017, Az.: I-2 U 17/17, BeckRS 2017, 150889;… Urt. v. 04.07.2019, Az.: I-2 U 81/18).

    Das Verletzungsgericht hat - ungeachtet seiner Pflicht, auch nach erstinstanzlichem Abschluss eines Rechtsbestandsverfahrens selbst ernsthaft die Erfolgsaussichten der dagegen gerichteten Angriffe zu prüfen, um sich in eigener Verantwortung ein Bild von der Schutzfähigkeit der Erfindung zu machen (Senat, InstGE 8, 122 - Medizinisches Instrument;… Urt. v. 18.12.2014, Az.: I-2 U 60/14, BeckRS 2015, 01829) - grundsätzlich die von der zuständigen Fachinstanz (DPMA, EPA, BPatG) nach technisch sachkundiger Prüfung getroffene Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Verfügungspatents hinzunehmen und, sofern im Einzelfall keine besonderen Umstände vorliegen, die gebotenen Schlussfolgerungen zu ziehen, indem es zum Schutz des Patentinhabers die erforderlichen Unterlassungsanordnungen trifft (Senat, Urt. v. 10.11.2011, Az.: I-2 U 41/11;… Urt. v. 19.02.2016, Az.: I-2 U 54/15, BeckRS 2016, 06344;… Urt. v. 31.08.2017, Az.: I-2 U 6/17, BeckRS 2017, 125978;… Urt. v. 14.12.2017, Az.: I-2 U 17/17, BeckRS 2017, 150889;… Urt. v. 04.07.2019, Az.: I-2 U 81/18).

    Demgegenüber ist es für den Regelfall nicht angängig, den Verfügungsantrag trotz erstinstanzlich aufrechterhaltenen Schutzrechts allein deshalb zurückzuweisen, weil das Verletzungsgericht seine eigene (laienhafte) Bewertung des technischen Sachverhaltes an die Stelle der Beurteilung durch die zuständige Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz setzt (Senat, Urt. v. 10.11.2011, Az.: I-2 U 41/11;… Urt. v. 18.12.2014, Az.: I-2 U 60/14, BeckRS 2015, 01829;… Urt. v. 14.12.2017, Az.: I-2 U 17/17, BeckRS 2017, 150889;… Urt. v. 04.07.2019, Az.: I-2 U 81/18).

    Es erübrigen sich daher in einem solchen Fall in aller Regel weitere Erwägungen zur Interessenabwägung (…Senat, Urt. v. 27.10.2011, Az.: I-2 U 3/11, BeckRS 2011, 26945; Urt. v. 10.11.2011, Az.: I-2 U 41/11, BeckRS 2011, 139629;… Urt. v. 31.08.2017, Az.: I-2 U 6/17, BeckRS 2017, 125978).

    Die Notwendigkeit einstweiligen Rechtschutzes kann sich im Einzelfall auch aus der eindeutigen Rechtslage als Solches ergeben (Senat, Urt. v. 10.11.2011, Az.: I-2 U 41/11, BeckRS 2011, 139629).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2021 - 2 U 25/20

    Unterlassungsanspruch wegen des Angebots und Vertriebs eines Präparats aus einem …

    Rn. 36 Aus der regelmäßigen Notwendigkeit einer positiven streitigen Rechtsbestandsentscheidung folgt umgekehrt, dass, sobald sie vorliegt, prinzipiell von einem ausreichend gesicherten Bestand des Verfügungspatents auszugehen ist (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11; Urteil vom 19.02.2016 - I-2 U 54/15 = BeckRS 2016, 06344; Urteil vom 31.08.2017 - I-2 U 6/17 = BeckRS 2017, 125978; Urteil vom 14.12.2017 - I-2 U 17/17 = BeckRS 2017, 150889; Urteil vom 04.07.2019 - I-2 U 81/18).

    Ungeachtet seiner Pflicht, auch nach erstinstanzlichem Abschluss eines Rechtsbestandsverfahrens selbst ernsthaft die Erfolgsaussichten der dagegen gerichteten Angriffe zu prüfen, um sich in eigener Verantwortung ein Bild von der Schutzfähigkeit der Erfindung zu machen (Senat, InstGE 8, 122 - Medizinisches Instrument; Urteil vom 18.12.2014 - I-2 U 60/14 = BeckRS 2015, 01829), hat das Verletzungsgericht grundsätzlich die von der zuständigen Fachinstanz (DPMA, EPA, BPatG) nach technisch sachkundiger Prüfung getroffene Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Verfügungspatents hinzunehmen und, sofern im Einzelfall keine besonderen Umstände vorliegen, die gebotenen Schlussfolgerungen zu ziehen, indem es zum Schutz des Patentinhabers die erforderlichen Unterlassungsanordnungen trifft (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11; Urteil vom 19.02.2016 - I-2 U 54/15 = BeckRS 2016, 06344; Urteil vom 31.08.2017 - I-2 U 6/17 = BeckRS 2017, 125978; Urteil vom 14.12.2017 - I-2 U 17/17 = BeckRS 2017, 150889; Urteil vom 04.07.2019 - I-2 U 81/18; Urteil vom 26.09.2019 - 2 U 28/19 = GRUR-RS 2019, 33227 - MS-Therapie).

    Demgegenüber ist es für den Regelfall nicht angängig, den Verfügungsantrag trotz erstinstanzlich aufrechterhaltenen Schutzrechts allein deshalb zurückzuweisen, weil das Verletzungsgericht seine eigene (laienhafte) Bewertung des technischen Sachverhaltes an die Stelle der Beurteilung durch die zuständige Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz setzt (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11; Urteil vom 18.12.2014 - I-2 U 60/14 = BeckRS 2015, 01829; Urteil vom 14.12.2017 - I-2 U 17/17 = BeckRS 2017, 150889; Urteil vom 04.07.2019 - I-2 U 81/18).

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