Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - I-2 U 57/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Beschneiden von mehrlagigen Druckprodukten II
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung, Rechnungslegung und Feststellung der Verpflichtung zum Schadenersatz aufgrund der Verletzung von Schutzrechten eines Patent bzgl. einer Vorrichtung zum Beschneiden von Druckprodukten; Patent für das Verfahren zum Beschneiden von kontinuierlich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BGH, 15.05.2007 - X ZR 75/05
Gerichtliche Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen; Erforderlichkeit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - 2 U 57/07
Mit Beschluss vom 23. Mai 2006 (X ZR 75/05, Anlage D 6) hat er die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens angeordnet; dieses Gutachten hat der Sachverständige Y unter dem 22. Februar 2007 vorgelegt (Anlagen rop 13 und K 31).Rn. 61 hilfsweise, den Rechtsstreit bis zur Zustellung des Urteils des Bundesgerichtshofs mit den schriftlichen Entscheidungsgründen in der Nichtigkeitssache X ZR 75/05 an die Klägerin und die Beklagte zu 1. des vorliegenden Rechtsstreits auszusetzen.
Rn. 157 Eine Entscheidung im ersten Nichtigkeitsberufungsverfahren BGH X ZR 75/05 ist noch nicht ergangen; es ist bisher kein Verhandlungstermin bestimmt.
- BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04
Rohrschweißverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - 2 U 57/07
Rn. 72 Zu Recht hat das Landgericht die angegriffene Vorrichtung als Mittel im Sinne des § 10 Abs. 1 PatG betrachtet, das sich auf ein wesentliches Element der in Anspruch 1 in seiner eingeschränkten aufrecht erhaltenen Fassung beschriebenen Erfindung bezieht, diese Eigenschaft ergibt sich aus ihrer Eignung, das erfindungsgemäße Verfahren auszuführen (vgl. BGH GRUR 2007, 773, 775, Tz. 19 und 20 - Rohrschweißverfahren).Weil sich jedoch der Umfang der geschuldeten Auskünfte hierdurch nicht verändert (vgl. BGH GRUR 2007, 773, 777 Tz. 35 - Rohrschweißverfahren), bedeutet die Nichtübernahme dieses Zusatzes keine teilweise Abweisung der Klage.
- BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01
Funkuhr
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - 2 U 57/07
Der erweiterte Auskunftsanspruch soll dem Schutzrechtsinhaber weitere an der Rechtsverletzung beteiligte Personen zur Kenntnis bringen und ihm die Überprüfung ermöglichen, ob er auch gegen diese Personen Ansprüche hat und durchsetzen will (…vgl. Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Auflage, § 140b, Rdn. 1); solche Beteiligten können auch im Ausland ansässige Hersteller sein, wenn sie wissen, dass die von ihnen hergestellte Vorrichtung in den Geltungsbereich eines ausländischen Patentes geliefert werden soll und damit den Verletzungserfolg bewusst und willentlich mit herbeiführen (vgl. BGH, GRUR 2002, 599 - Funkuhr).
- BGH, 05.05.1983 - VII ZR 117/82
Sachdienlichkeit einer Klageänderung im zweiten Rechtszug - Voraussetzungen für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - 2 U 57/07
Maßgeblich ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit, wobei es allein darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung geeignet ist, den Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits auszuräumen und weiteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen (…vgl. Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 533 Rdnr. 6 m.w.N.; BGH MDR 1983, 1017; WM 1986, 1200 ständige Rspr.). - BGH, 26.05.1986 - II ZR 237/85
Übergang einer Klage aus der Wechselforderung zur Klage aus dem Grundverhältnis …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - 2 U 57/07
Maßgeblich ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit, wobei es allein darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung geeignet ist, den Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits auszuräumen und weiteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen (…vgl. Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 533 Rdnr. 6 m.w.N.; BGH MDR 1983, 1017; WM 1986, 1200 ständige Rspr.). - OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 2 U 80/04
Prüfung erfinderischer Tätigkeit im Patentnichtigkeitsverfahren bei Verfahren zum …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - 2 U 57/07
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. hat der Senat mit Urteil vom 20. Oktober 2005 (I-2 U 80/04, Anlagen K 19 und rop 1) das Urteil des Landgerichts abgeändert und die einstweilige Verfügung unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrages aufgehoben. - BPatG, 23.03.2005 - 4 Ni 27/04
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - 2 U 57/07
Rn. 6 Auf die Nichtigkeitsklage der X aus S hat das Bundespatentgericht das Klagepatent mit Urteil vom 23. März 2005 (4 Ni 27/04 [EU], Anlage K 7) mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland teilweise für nichtig erklärt und Anspruch 1 durch folgende Neufassung des Kennzeichens (bei unverändertem Oberbegriff) beschränkt:. - LG Düsseldorf, 19.08.2004 - 4b O 199/04
Verfügungspatent hinsichtlich eines Verfahren zum Beschneiden von mehrlagigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - 2 U 57/07
Rn. 13 Die Klägerin hat der Beklagten zu 1. im Wege der einstweiligen Verfügung durch Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 11. Mai 2004 (4b O 199/04, Anlage K 4) untersagen lassen, im räumlichen Geltungsbereich des deutschen Teils des Klagepatentes Vorrichtungen zur Durchführung des unter Schutz gestellten Verfahrens anzubieten oder zu liefern oder ein derartiges Verfahren zu gebrauchen. - BPatG, 16.01.2008 - 4 Ni 19/05
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - 2 U 57/07
In einem zweiten von der Beklagten zu 1. betriebenen Nichtigkeitsverfahren hat das Bundespatentgericht das Klageschutzrecht mit Urteil vom 16. Januar 2008 (4 Ni 19/05 [EU], Anlage ROKH 3) im selben Umfang aufrecht erhalten wie im vorausgegangenen ersten Nichtigkeitsverfahren.
- OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 2 U 51/08
Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung im …
Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist daher grundsätzlich nur gerechtfertigt, wenn entweder bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (Senat, Mitt. 1997, 257, 256 - Steinknacker; B. v. 30. Aug. 1999, Az. I - 2 U 104/99; zuletzt B. v. 21. Feb. 2008, Az. I - 2 U 57/07; allg. z. ZwV. OLG Frankfurt/Main, MDR 1997, 393; OLG Köln, ZIP 1994, 1053). - OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15
Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren
Maßgeblicher Gesichtspunkt ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH, NJW 2004, 1076, 1077 = MDR 2004, 1075), wobei es allein darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung geeignet ist, den Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits auszuräumen und weiteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.06.2014, Az.: I-15 U 106/14, BeckRS 2015, 13306; Urt. v. 25.9.2008, Az.: I-2 U 57/07, BeckRS 2010, 22898;… Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 533 Rz. 6). - OLG Düsseldorf, 29.01.2026 - 2 U 68/24
Energieführungskette
Der Anspruch erstreckt sich auch auf etwaige Vorgänge, die sich im patentfreien Ausland abspielen (OLG Karlsruhe, GRUR 2015, 665 - Fahrradfelge; Senat, Urt. v. 25.09.2008 - I-2 U 57/07, BeckRS 2010, 22898;… BeckOK PatR/Fricke, 38. Ed., 01.11.2025, PatG § 140b Rn. 27).
- OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - 2 U 90/06
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil in einer Patentsache
2008, Az. I - 2 U 57/07; allg. z. ZwV. - OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - 2 U 39/17
Ansprüche wegen einer behaupteten Verletzung des deutschen Teils eines …
Maßgeblicher Gesichtspunkt ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH, NJW 2004, 1076, 1077 = MDR 2004, 1075), wobei es allein darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung geeignet ist, den Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits auszuräumen und weiteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15;… Urt. v. 11.06.2014, Az.: I-15 U 106/14, BeckRS 2015, 13306; Urt. v. 25.9.2008, Az.: I-2 U 57/07, BeckRS 2010, 22898;… Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 533 Rz. 6). - LG Düsseldorf, 08.01.2009 - 4b O 287/05
Trennung von Proteinen
Die an den Begriff der Sachdienlichkeit geknüpften Voraussetzungen, dass nämlich mit der geänderten Fassung der Klageanträge die noch bestehenden Streitpunkte miterledigt und neue Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 263 Rn. 13 m.w.N.), sind erfüllt: Soweit der Klageantrag auf Auskunft und Rechnungslegung (Ziffer I.2.) geändert wird, fasst die Klägerin den Antrag genauer und passt ihn den geänderten Anforderungen der gerichtlichen Praxis zur Bestimmtheit dieses Klageantrages an (vgl. etwa zur Fassung des Antrags auf Auskunft über den erzielten Gewinn OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.09.2008, I-2 U 57/07). - LG Düsseldorf, 10.02.2009 - 4b O 282/07
Sicherheitslichtgitter
Mit der Klageänderung reagiert die Klägerin in prozessökonomischer Weise auf die nach Klageerhebung geänderte ober- und höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Bestimmtheit des Auskunftsanspruchs (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf v. 25.09.2008, I-2 U 57/07). - LG Düsseldorf, 23.06.2009 - 4b O 94/08
Bohrstange
Der Umfang der geschuldeten Auskünfte ändert sich hierdurch aber nicht (vgl. BGH GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. September 2008, Az. I-2 U 57/07; Urteil der Kammer vom 9. Juni 2009, Az. 4b O 172/08).
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