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| RG, 04.01.1911 - Rep. I. 148/10 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Frachtvertrag. Verjährung. Eigenes Verschulden.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 75, 108
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60
Güterauslieferung und Konnossement
Für die Ersatzansprüche des Inhabers eines Ladescheins, der dem Konossement in seinen wesentlichen Wirkungen gleichsteht, gegen den Verfrachter wegen der Aushändigung der Güter ohne Rückgabe der Urkunde hat bereits das Reichsgericht (RGZ 75, 108, 114) ausgesprochen, daß nichts im Wege stehe, ein mitwirkendes Verschulden des Inhabers der Urkunde bei der Entstehung des Schadens zu berücksichtigen, wenn seine Hilfspersonen, die von unsachgemäßem Geschäftsgang des Verfrachters (oder seines Spediteurs) Kenntnis erlangt hatten, von Rechtsbehelfen gegen den unberechtigten Empfänger keinen Gebrauch gemacht haben, die den Eintritt eines Schadens durch dessen spätere Zahlungsunfähigkeit verhindert hätten. - BGH, 16.03.1970 - II ZR 170/68
Inanspruchnahme aus einer Transportversicherung - Auslegung eines …
Unter Aushändigung an einen unberechtigten "Dritten" wird auch die Auslieferung an einen nicht legitimierten Empfänger verstanden (vgl. z.B. RGZ 75, 108, 111 nebst Überschrift zu 2).
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