Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   RG, 04.01.1911 - Rep. I. 148/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1911,262
RG, 04.01.1911 - Rep. I. 148/10 (https://dejure.org/1911,262)
RG, Entscheidung vom 04.01.1911 - Rep. I. 148/10 (https://dejure.org/1911,262)
RG, Entscheidung vom 04. Januar 1911 - Rep. I. 148/10 (https://dejure.org/1911,262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1911,262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Frachtvertrag. Verjährung. Eigenes Verschulden.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 75, 108
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60

    Güterauslieferung und Konnossement

    Für die Ersatzansprüche des Inhabers eines Ladescheins, der dem Konossement in seinen wesentlichen Wirkungen gleichsteht, gegen den Verfrachter wegen der Aushändigung der Güter ohne Rückgabe der Urkunde hat bereits das Reichsgericht (RGZ 75, 108, 114) ausgesprochen, daß nichts im Wege stehe, ein mitwirkendes Verschulden des Inhabers der Urkunde bei der Entstehung des Schadens zu berücksichtigen, wenn seine Hilfspersonen, die von unsachgemäßem Geschäftsgang des Verfrachters (oder seines Spediteurs) Kenntnis erlangt hatten, von Rechtsbehelfen gegen den unberechtigten Empfänger keinen Gebrauch gemacht haben, die den Eintritt eines Schadens durch dessen spätere Zahlungsunfähigkeit verhindert hätten.
  • BGH, 16.03.1970 - II ZR 170/68

    Inanspruchnahme aus einer Transportversicherung - Auslegung eines …

    Unter Aushändigung an einen unberechtigten "Dritten" wird auch die Auslieferung an einen nicht legitimierten Empfänger verstanden (vgl. z.B. RGZ 75, 108, 111 nebst Überschrift zu 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht