Rechtsprechung
| RG, 05.10.1887 - Rep. I. 205/87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Berechnung von Notfristen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 19, 423
Wird zitiert von ... (2)
- GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75
Fehlerhafte Zustellung durch die Post
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgericht (vgl. außer den oben bezeichneten Entscheidungen die Urteil vom 5.10.1887 I 205/87, RGZ 19, 423, vom 6.6.1891 65/91 I, JW 1891, 386 und vom 15.6.1892 71/92 V, JW 1892, 331, die Beschlüsse vom 22.10.1898 B 182/98 IV, JW 1898, 640, vom 23.6.1900 B 83/1900 V, JW 1900, 564, vom 21.3.1929 VI B 7/29 RGZ 124, 22 und vom 23.4.1931 VIII B 15/31, JW 1931, 2365 sowie das Urteil vom 27.10.1931 II 329/31, RGZ 133, 365) ist eine Zustellung nicht deshalb unwirksam, weil es der die Zustellung bewirkende Bedienstete unterlassen hat, eine beglaubigte Abschrift der Zustellungsurkunde zu übergeben (§ 195 Abs. 2 Satz 1 ZPO) oder den Tag der Zustellung auf der Sendung zu vermerken (§§ 195 Abs. 2 Satz 2, 212 ZPO). - BFH, 04.06.1975 - I R 236/74
Vorlage - Datumsvermerk - Zuzustellende Sendung - Wesentlichkeit für Wirksamkeit …
Die Zustellung wurde als beurkundete Übergabe begriffen, die darüber hinaus vorgeschriebenen Maßnahmen als lediglich begleitend angesehen (RG-Urteil vom 5. Oktober 1887 I 205/87, RGZ 19, 423; RG-Beschluß vom 21. März 1929 VI B 7/29, RGZ 124, 22).
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