Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 11.07.1924 - I 463/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1924,498
RG, 11.07.1924 - I 463/24 (https://dejure.org/1924,498)
RG, Entscheidung vom 11.07.1924 - I 463/24 (https://dejure.org/1924,498)
RG, Entscheidung vom 11. Juli 1924 - I 463/24 (https://dejure.org/1924,498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1924,498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.12.1983 - 1 StR 274/83

    Südafrika; Krügerrand-Goldmünzen; Geld

    Geld in diesem Sinne ist jedes vom Staat oder einer durch ihn dazu ermächtigten Stelle als Wertträger beglaubigte, zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmte Zahlungsmittel ohne Rücksicht auf einen allgemeinen Annahmezwang (RGSt 58, 255, 256; BGHSt 12, 344, 345; 23, 229, 231).
  • BGH, 23.07.2019 - 3 StR 433/18

    Fälschung von Geld eines fremden Währungsgebiets (Geldbegriff; Qualität der …

    Geld ist nach der Definition der Rechtsprechung jedes vom Staat oder einer durch ihn dazu ermächtigten Stelle als Wertträger beglaubigtes, zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmtes Zahlungsmittel (RG, Urteil vom 11. Juli 1924 - I 463/24, RGSt 58, 255, 256; BGH, Urteile vom 27. Januar 1959 - 5 StR 428/57, BGHSt 12, 344, 345; vom 17. März 1970 - 1 StR 491/69, BGHSt 23, 229, 231).
  • BGH, 17.03.1970 - 1 StR 491/69

    Anfertigung von so genannten Systemnoten - Zusammenkleben von Teilen …

    Geld im Rechtssinn ist jedes vom Staat oder von einer durch ihn ermächtigten Stelle als Wertträger beglaubigte und zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmte Zahlungsmittel (BGHSt 12, 344, 345 [BGH 27.01.1959 - 5 StR 428/57]; RG JW 1937, 2381; RGSt 58, 255, 256), somit auch jede Note der Deutschen Bundesbank als gesetzliches Zahlungsmittel (vgl. § 14 BBankG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht