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| BVerwG, 25.07.1957 - I A 16.57 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 10.07.1963 - VI C 91.60
Vertrauenschutz des Bürgers bezüglich der Fortdauer der Zuständigkeit einer …
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zugelassen, weil seine Entscheidung hinsichtlich der Frage, ob Anträge rechtswirksam schon vor Erlaß des sie vorsehenden Gesetzes gestellt werden könnten, von der Rechtsansicht des IV. und des VII. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin (GVG IV B 141.55, Urteil vom 3. Mai 1956; OVG VII B 7.57, Urteil vom 12. März 1958 und OVG VII B 54.57, Urteil vom 21. Mai 1958) und hinsichtlich der Frage, ob ein Antrag gemäß § 58 Abs. 2 G 131 erkennen lassen müsse, daß Bezüge nach dem Gesetz zu Art. 131 GG verlangt würden, von den Endentscheidungen des Oberverwaltungsgerichts in Münster (Bescheid vom 29. November 1957 - I A 16.57 - [NDBZ 1958 S. 91] und Urteil vom 18. Juni 1959 - VIII A 1107.58 - [NDBZ 1959 S. 159]) abweiche.
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