Rechtsprechung
| RFH, 30.04.1926 - I A 167/25 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 03.07.1981 - III R 102/80
Ein Abschlag wegen der Verpflichtung, ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden …
Das Erfordernis einer ausdrücklichen Vereinbarung der Abbruchverpflichtung läßt sich auch nicht aus dem Sinn und Zweck des § 94 Abs. 3 Satz 3 BewG herleiten Diese Vorschrift, die erstmals durch das Bewertungsgesetz 1965 kodifiziert wurde, geht zurück auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - RFH - (vgl. Urteil vom 19. Januar 1933 III A 348/32, RStBl 1933, 692 mit dem Hinweis auf die Entscheidung vom 30. April 1926 I A 167/25 S, RFHE 19, 86, RStBl 1926, 221) und des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. Urteile vom 27. Februar 1959 III 97/58 U, BFHE 68, 494, BStBl III 1959, 190, und vom 31. Januar 1964 III 178/61 U, BFHE 78, 458, BStBl III 1964, 178). - BFH, 27.02.1959 - III 97/58 U
Minderbewertung des Gebäudes durch Gebäude auf fremden Grund und Boden
Hierauf hat bereits der Reichsfinanzhof in seinem zur Vermögensteuer ergangenen Urteil I A 167/25 S vom 30. April 1926 (RStBl 1926 S. 221, Slg. Bd. 19 S. 86) hingewiesen.
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