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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.1956 - I A 6.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,186
BVerwG, 12.04.1956 - I A 6.55 (https://dejure.org/1956,186)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1956 - I A 6.55 (https://dejure.org/1956,186)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1956 - I A 6.55 (https://dejure.org/1956,186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 237
  • GRUR 1956, 512
  • DÖV 1956, 537
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.02.1955 - V C 75.54

    Verfassungsmäßige Zulässigkeit von Einschränkungen der Vertragsfreiheit - …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1956 - I A 6.55
    Ferner hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Urteil vom 18. Februar 1955 (BVerwGE 1, 321) ausgeführt, daß der Grundsatz der Vertragsfreiheit in dem Grundrechte der Entfaltung der freien Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) enthalten sei.

    Jedenfalls in diesem beschränkten Umfange kann die Anordnung nicht beanstandet werden, Die Einschränkung der Vertragsfreiheit, die darin erblickt werden könnte, verstößt nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung, sondern ist im Sinne des Art. 2 GG durch § 81 VAG gedeckt (vgl. BVerwGE 1, 321 [323]).

  • BVerwG, 12.04.1956 - I A 10.55

    Voraussetzungen für einen Einspruch der "Beteiligten" gegen einen Verwaltungsakt …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1956 - I A 6.55
    Dagegen würde eine Fassung, die den von der Klägerin und der in der Parallelsache BVerwG I A 10.55 klagenden B... Begräbnishilfe GmbH in der Verhandlung vom 27. Oktober 1953 abgegebenen Erklärungen oder auch dem von der Klägerin in der Einspruchsschrift gestellten Antrage entspricht, wohl nicht zu beanstanden sein.
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1956 - I A 6.55
    Auch ist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1953 (DVBl. 1953 S. 501) hinzuweisen, wonach Gesetze (und Rechtsverordnungen) in der Regel verfassungstreu auszulegen sind, so daß auch aus diesem Grunde nicht angenommen werden kann, § 8 Abs. 1 der III. DVO habe eine von Art. 19 Abs. 4 GG abweichende Regelung treffen wollen.
  • BVerwG, 10.12.1954 - II C 194.53

    Sitzenbleiber gehen zum Kadi - Ist Nichtversetzung ein Verwaltungsakt?

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1956 - I A 6.55
    Erweist sich diese Behauptung als unzutreffend, so ist die Klage unbegründet, nicht unzulässig (BVerwGE 1, 260 [BVerwG 10.12.1954 - II C 194/53] [262], 263 [264]).
  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 52/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1956 - I A 6.55
    Mit dieser Auffassung befindet sich der Senat im Einklang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1955 - I ZR 52/54 - denn der Bundesgerichtshof beanstandet in dieser Entscheidung nur die Werbung für Bestattungsvorverträge bei unbestellten Hausbesuchen als sittenwidrig.
  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten …

    Liegt die behauptete Verletzung von Rechten zwar im Bereich des Möglichen, erweist sich aber, daß Rechte der Kläger in Wahrheit nicht verletzt sind, so ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet (Urteile vom 12. April 1956 - BVerwG I A 6.55 - BVerwGE 3, 237 [BVerwG 12.04.1956 - I A 6/55] [238], vom 30. August 1968 - BVerwG VII C 122.66 - BVerwGE 30, 191 [197/198] und st. Rechtspr.).
  • VG Magdeburg, 27.04.2021 - 7 A 187/20

    Gesamtnichtigkeit einer Abfallgebührensatzung wegen fehlender Regelungen zur …

    Liegt die behauptete Verletzung von Rechten zwar im Bereich des Möglichen, erweist sich aber, dass Rechte des Klägers zu 1. in Wahrheit nicht verletzt sind, so ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.04.1956 - BVerwG I A 6.55 - BVerwGE 3, 237/238, und vom 30.08.1968 - BVerwG VII C 122.66 - BVerwGE 30, 191/197).
  • BVerwG, 28.01.1960 - I A 17.57

    Anforderungen an die Klagebefugnis - Schutz gegen die Zulassung von …

    Von einem solchen Betroffensein kann, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. April 1956 (BVerwGE 3, 237 [238]) ausgesprochen hat, nicht gesprochen werden, wenn sich aus dem eigenen Vortrag des Klägers bereits ergibt, daß die Annahme einer Rechtsverletzung unhaltbar ist.
  • BVerwG, 13.06.1960 - I C 172.59

    Klage/Klagegegner

    Erweist sie sich als unzutreffend, so ist die Klage unbegründet und nicht unzulässig (vgl. BVerwGE 3, 237 [BVerwG 12.04.1956 - I A 6/55] [238]).
  • BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58

    Rechtsmittel

    Dabei hat das Berufungsgericht zutreffend erkannt, daß es für die Frage der Zulässigkeit der Klage insoweit nur auf den Tatsachenvortrag des Klägers ankommt; dieser muß schlüssig ergeben, daß die Klage gerade gegen einen Verwaltungsakt und nicht etwa gegen ein sonstiges behördliches Verhalten gerichtet ist und daß ferner durch diesen Verwaltungsakt gerade der Kläger in seinen Rechten betroffen ist (vgl. BVerwGE 3, 237 [BVerwG 12.04.1956 - I A 6/55] [239]).
  • BVerwG, 24.05.1956 - I C 92.55

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat ist bereits in seinen Urteilenvom 22. März 1950 - BVerwG I C 132.54 und I C 147.54 (VersR 1956 S. 361, 362) undvom 12. April 1956 - BVerwG I A 6.55 (VersR 1956 S. 377) und I A 10.55 - davon ausgegangen, daß diese Vorschriften verfassungsmäßig unbedenklich sind.
  • BVerwG, 05.02.1991 - 5 B 119.90

    Vorliegen eines gemeinschaftlich betriebenen Gewerbebetriebs - Vorteile eines …

    Sollte der Kläger mit seinem Hinweis auf die Urteile BVerwGE 3, 237 [BVerwG 12.04.1956 - I A 6/55] und BVerwGE 7, 89 rügen wollen, daß das angefochtene Urteil von diesen Entscheidungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO abweicht, könnte er auch damit keinen Erfolg haben.
  • BSG, 16.08.1961 - 8 RV 73/57
    gegen den Bescheid vom 25° beptember 1952 war damals noch nicht zurückgewiesen° Die Klägerin hat deshalb auch ihrerseits die Aufhebung des Bescheides vom 25° Öeptember 1952 begehren können; sie ist durch das Bestehen dieses Bescheids und durch die Uefahr des Eintritts der Bindung aller Beteiligten an diesen Bescheid (% 77 SGG) jedenfalls vom 10° Januar 1953 an in ihren eigenen Re0hten betroffen und beschwert gewesen; auch wer nicht Adressat eines Bescheids ist" kann dadurch betroffen und in seinen â- ech= ten verletzt sein (vgl° Haueisen, Die Ortskrankenkasse, 1955, 8 ff; Schunck-de Clerck, VwGO" Komme9 1961, 188; Ule, Verwaltungs= gerichtebarkeit, 1960" 106, sowie die Urteile des BVerwG vom 12" April 1956, BVerwGE 3, 237 ff und vom 28° Januar 1959, DVBl 19599 596 ff)o Mit Recht hat deshalb der Beklagte am 17" April 1953 über den Einspruch der Klägerin entschieden; zu Unrecht hat er allerdings diesen Einspruch als unzulässig terworfeno Die Klägerin Gläubiger können" hat als neuer begehren.
  • BVerwG, 15.06.1960 - VIII C 13.60
    Diese Voraussetzung ist hier erfüllt, weil der Vortrag der Klägerin ergibt, daß sie durch die Aufhebung der Wohnungstauschgenehmigung in ihren Rechten verletzt sein kann (BVerwGE 1, 99 [BVerwG 31.03.1954 - II C 66/53] [100]; 3, 237 [238].
  • SG Stuttgart, 18.01.2000 - S 11 KA 7429/99
    Die Antragsbefugnis ist jedoch zu verneinen, wenn die behauptete Rechtsverletzung unter keinem Gesichtspunkt möglich erscheint ( BSGE 43, 141; SGb 89, 121 m.Anm.Papier; BVerwGE 3, 237 ).
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