Rechtsprechung
| BGH, 28.09.1977 - I ARZ 474/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gemeinsamer Mahnbescheid mehrerer Antragsteller mit unterschiedlichem Gerichtsstand - Gerichtsstandsbestimmung bei mehreren allgemeinen Gerichtsständen - Bestimmung des zuständigen Gerichts für das Mahnverfahren - Subjektiver Antragshäufung bei verschiedenen allgemeinen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 321
- MDR 1978, 207
- DB 1978, 298
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.07.1991 - I ARZ 447/91
Örtliche Zuständigkeit bei mehreren Klägern mit verschiedenen allgemeinen …
So hat der Senat bereits für das Mahnverfahren entschieden, daß mehrere Antragsteller mit verschiedenen allgemeinen Gerichtsständen, die einen gemeinsamen Mahnbescheid gegen einen Schuldner beantragen wollen, für die Antragstellung (entsprechend § 35 ZPO) die Wahl unter den Gerichten haben, bei denen einer oder mehrere von ihnen ihren allgemeinen Gerichtsstand haben (BGH, Beschl. v. 28.9.1977 - I ARZ 474/77, NJW 1978, 321).Ein Verzicht auf einen den Kläger begünstigenden Gerichtsstand ist zulässig (vgl. BGH NJW 1978, 321; auch BGHZ 90, 155, 159 f [BGH 16.02.1984 - I ARZ 395/83] für das Bestimmungsverfahren nach § 36 Nr. 3 ZPO).
- OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 9 U 189/09
Gesellschafterhaftung bei der fehlerhaften Gesellschaft: Gerichtsstand für die …
Für den Fall der aktiven Streitgenossenschaft bei Vollstreckungsgegenklagen aus notariellen Zwangsvollstreckungsunterwerfungen hat er jedoch angenommen, dass die Streitgenossenschaft ein Wahlrecht gem. § 35 ZPO zwischen den beiden verschiedenen ausschließlichen Klägergerichtsständen habe (Beschl. v. 11.07.1991, I ARZ 447/91, NJW 1991, 2910, dem folgend BayObLG Beschl. v. 26.11.1992, 1Z AR 136/92, NJW-RR 1993, 511; vgl. a. BGH Beschl. v. 28.09.1977, I ARZ 474/77, NJW 1978, 321 zum ausschließlichen Gerichtsstand in Mahnverfahren).
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