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| BVerwG, 13.06.1955 - I B 10.55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.07.1953 - I B 14.53
Auszug aus BVerwG, 13.06.1955 - I B 10.55
Diese Ansicht ist jedoch im Hinblick auf verschiedene grundrechtliche Vorschriften des Grundgesetzes und allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze streitig (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 9. Juli 1953 - BVerwG I B 14.53 -, vom 13. Oktober 1953 - BVerwG I B 21.53 - undvom 5. April 1955 - BVerwG I B 162.54 -). - BVerwG, 13.10.1953 - I B 21.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.06.1955 - I B 10.55
Diese Ansicht ist jedoch im Hinblick auf verschiedene grundrechtliche Vorschriften des Grundgesetzes und allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze streitig (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 9. Juli 1953 - BVerwG I B 14.53 -, vom 13. Oktober 1953 - BVerwG I B 21.53 - undvom 5. April 1955 - BVerwG I B 162.54 -). - BVerwG, 05.04.1955 - I B 162.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.06.1955 - I B 10.55
Diese Ansicht ist jedoch im Hinblick auf verschiedene grundrechtliche Vorschriften des Grundgesetzes und allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze streitig (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 9. Juli 1953 - BVerwG I B 14.53 -, vom 13. Oktober 1953 - BVerwG I B 21.53 - undvom 5. April 1955 - BVerwG I B 162.54 -).
- BFH, 12.07.1960 - I B 47/59
Zerlegung des Gewerbemeßbetrags - Anspruch einer Stadt auf einen Anteil am …
Es ist richtig, daß der Senat in seinen nicht zur Veröffentlichung bestimmten Beschlüssen I B 83/52 vom 14. April 1953, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Gewerbesteuergesetz, § 28, Rechtsspruch 7; I B 165/55 und I B 10/55 vom 5. Juni 1956, StRK, Gewerbesteuergesetz, § 28, Rechtsspruch 10, und I B 75/55 vom 5. Juni 1956, StRK, Gewerbesteuergesetz, § 29, Rechtsspruch 3, eine andere Auffassung vertrat und dem Reichsfinanzhof darin folgte, daß die Nichtbeschäftigung von Arbeitnehmern in einer Betriebsstätte des Geschäftsherrn den Anspruch der Betriebsstättengemeinde auf einen Anteil an der Gewerbesteuer des Geschäftsherrn nicht vereiteln dürfe Hierbei wurde der Frage der wesentlichen Belastungen der Gemeinde durch das Auslieferungslager als Voraussetzung der Anwendung des § 33 Abs. 1 GewStG keine besondere Bedeutung zugemessen.
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